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Daten- und Aktenvernichtung: So halten Sie die DSVGO ein
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Daten- und Aktenvernichtung: Das ist zu beachten

Alte Akten mit sensiblen Daten gehören nicht in einen einfachen Büroschredder und schon gar nicht zerrissen in den Müll. Wir erklären, wie professionelle Daten- und Aktenvernichtung funktioniert und was es dabei zu beachten gilt.

Wie funktioniert Akten- und Datenvernichtung?

Die Antwort könnte einfach lauten: Ihre Akten werden abge­holt und geschred­dert, das war’s. Sehr verein­facht lässt sich der Ablauf entspre­chend herunter­brechen:

Termin & Abholung

Vernichtung

Zertifikat

Vereinfachte Darstellung des Ablaufes mit einem Anbieter für Daten- und Aktenvernichtung

Datenschutz und Datenvernichtung

Hinter der verein­fachten Darstel­lung steckt aller­dings viel mehr, denn in Deutsch­land gibt es den gesetz­lichen Daten­schutz. Dieser gilt nicht nur für den Umgang und die Lage­rung von Daten und Akten, sondern ebenso für deren Vernich­tung. Im Detail regelt die Daten­vernich­tung die DIN 66399. Durch sie wird detail­liert fest­gelegt, welche Daten in welchem Maß ver­nich­tet werden müssen - sowohl analoge als auch digi­tale Doku­mente in jeder Form.

Es reicht nicht, einfach Daten zu löschen oder wegzu­werfen. Nach DIN 66399 werden sie in Schutz­bedarfe und Sicher­heits­stufen einge­teilt, wofür Sie als Daten­verantwort­licher zuständig sind. Je höher die Einstu­fungen, desto vertrau­licher bzw. sensi­bler die Daten, desto kleiner muss der Schred­dergrad sein. Aus diesem Grund sind unter Umständen Schredder, die sie günstig gekauft haben, ungeeignet.

Was ist bei Akten- und Datenvernichtung zu beachten?

Sie als „Herr der Daten“ stehen in der Pflicht, Akten und Daten DSGVO-konform zu vernichten. Im besten Fall haben Sie in Ihrer Firma einen Daten­schutz­beauf­tragten, der sich mit der Materie auskennt. Achten Sie unbe­dingt auf folgende Punkte:

  • Gibt es eine Archivie­rungsdauer für die Daten, die Sie vernichten wollen? Falls ja, ist diese wirk­lich abge­laufen?
  • Wie genau die Vernich­tung durchzu­führen ist, richtet sich nach dem Schutz­bedarf der Daten, der wiederum in der DIN 66399 fest­gelegt ist. Diesen und die Sicher­heits­stufe müssen Sie zuerst fest­legen, bevor Sie die Daten vernichten.
  • Sie müssen außerdem entscheiden: Wer soll die Daten vernichten? Sie als verantwort­liche Stelle oder ein externer Dienst­leister?
  • Falls Sie mit einem Dienst­leister zusammen­arbeiten möchten, wählen Sie nur einen nach DIN 66399 zertifi­zierten. So wissen Sie, dass Ihre Doku­mente daten­schutz­konform vernichtet werden. Als Daten­verantwort­licher stehen Sie in der Pflicht, sich um einen seriösen Anbieter zu kümmern.
    • Auch wenn Sie die Daten- und Akten­vernichtung an einen Dritten über­geben, haben Sie die Verant­wortung für die daten­schutz­konforme Vernichtung. Sie dürfen die Daten nicht weiter­geben und müssen daher den Schutz­bedarf sowie die Sicher­heits­stufen selbst defi­nieren. Der Auftrag­nehmer hin­gegen ist in der Pflicht, den Auftrag ordnungs­gemäß auszu­führen.
    • Lassen Sie einen Auftrag­verarbei­tungs-Vertrag gemäß der DSGVO erstellen.
    • Lassen Sie sich gemäß der DSGVO am Ende des Prozesses ein Zertifikat darüber ausstellen. Seriöse Anbieter werden dies ohnehin tun.

Sollten Sie sich unsicher sein, kontak­tieren Sie einen Fach­mann und fragen Sie um Rat. Nutzen Sie dafür z. B. gerne unser Formular und finden Sie einen zertifi­zierten Anbieter, der Sie bei der DSGVO-konformen Daten- und Akten­vernichtung unterstützen kann.

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Sophie Köhler
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