Brandschutz für Unternehmen & Vermieter

Brände vermeiden & rechtlich sicher unterwegs sein

Ekomi Gold

Sie erhalten keine unerwünschte Werbung Sie erhalten keine unerwünschte Werbung, nur kostenlose Angebote

Heute schon 141 kostenlose Angebote eingeholt. Kostenlos & unverbindlich.

Wir suchen passende Anbieter für Sie!

Wir suchen passende Anbieter für Sie!

Was Sie rechtliches über Brandschutz wissen sollten
Fragen beantworten

Sie beantworten uns 4 kurze Fragen zu Ihrem Bedarf

Anbietersuche

Aus über 50 Anbietern finden wir die Besten in Ihrer Nähe

Angebote erhalten

Im Schnitt 3 kostenlose Vergleichsangebote erhalten

Brandschutz: So sind Sie auf der sicheren Seite

Die Gefahr eines Brands ist immer gegeben. Deshalb muss jedes Unternehmen geeignete Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz ergreifen. Dieser ist nicht nur rechtlich gefordert, sondern dient dem Schutz von Leib und Leben. Wir informieren Sie über nötige Maßnahmen & Dienstleister im Bereich Brandschutz.

Für Eilige

Das Wichtigste zu Brandschutz auf einem Blick

  • Vorbeugender Brandschutz ist rechtlich gefordert. Um die Auflagen zu erfüllen, müssen alle Unternehmen aktiv werden, die Gebäude errichten, unterhalten oder mieten.
  • Der bauliche Brandschutz umfasst alle baulichen Maßnahmen, durch die die Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindert werden sollen, z. B. den Einbau von Brandschutztüren und -fenstern.
  • Der anlagentechnische Brandschutz beinhaltet den Einbau und die Wartung von technischen Anlagen, die effektive Brandbekämpfungs­maßnahmen einleiten, darunter Sprinkler.
  • Weitere konkrete, im Betrieb zu treffende Maßnahmen, um Brände zu verhindern, fallen unter den organistorischen/­betrieblichen Brandschutz, z. B. Schulungen und die Bestellung von externen Brandschutz­beauftragten.
  • Auf dem deutschen Markt gibt es eine Vielzahl von geeigneten Brandschutz-Dienstleistern. Der kostenlose Angebotsvergleich von tradingtwins hilft bei der Suche und Auswahl.
Planung und Bewertung von Brandschutzmaßnahmen

Rechtliche Bestimmungen zum Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz ist gesetzlich verpflichtend und damit rechtlich gefordert. Entsprechende Maßnahmen fangen bereits bei der Planung und Errichtung von Gebäuden an.

Vorbeugender Brandschutz ist aber auch Pflicht eines jeden Unternehmens – die Sicherheit der eigenen Mitarbeitenden, Kunden und Gästen muss jederzeit gewährleistet sein. Als Arbeitgeber haben Sie eine besondere Fürsorgepflicht:

  • In § 618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist u. a. festgehalten, dass Räume so beschaffen sein müssen, dass der „Verpflichtete gegen Gefahr für Leib und Leben [...] geschützt ist“.
  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gibt in § 10 vor, dass der „Arbeitgeber [...] entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeit sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen [hat], die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.“ Hier ist u. a. auch die Benennung von Brandschutz­beauftragten gefordert, d. h. von Personen, „die Aufgaben [...] der Brandbekämpfung [...] übernehmen.“
  • Eine weitere wichtige gesetzliche Grundlage, die beachtet werden muss, ist u. a. die Arbeits­stättenverordnung (ArbStättV).

Arbeitgeber müssen sich somit ausführlich mit den rechtlichen Bestimmungen zum vorbeugenden Brandschutz auseinandersetzen und für ihr Brandschutzkonzept entsprechende Maßnahmen ergreifen oder beauftragen. Auch aus versicherungs­technischen Gründen muss der vorbeugende Brandschutz gewährleistet sein.

Richtigen Brandschutz­anbieter auswählen und rechtlich sicher unterwegs sein

Ob Sie Ihre Mitarbeitenden im Brandschutz aus- und weiterbilden möchten oder die Dienste von externen Brandschutz­beauftragten benötigen – mit uns finden Sie passende Anbieter von Brandschutz­dienstleistungen:

  1. Formular ausfüllen
  2. Angebote miteinander vergleichen
  3. Passendes Angebot ausfüllen
Angebotsvergleich

4.8 / 5

aus 1424 Bewertungen

Sophie Köhler
Herzlich Willkommen bei tradingtwins!
Kann ich Ihnen bei der Suche nach einer Brandschutzlösung behilflich sein?

Sophie Köhler