Brandschutz: So sind Sie auf der sicheren Seite
Die Gefahr eines Brands ist immer gegeben. Deshalb muss jedes Unternehmen geeignete Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz ergreifen. Dieser ist nicht nur rechtlich gefordert, sondern dient dem Schutz von Leib und Leben. Wir informieren Sie über nötige Maßnahmen & Dienstleister im Bereich Brandschutz.
Für Eilige
Das Wichtigste zu Brandschutz auf einem Blick
- Vorbeugender Brandschutz ist rechtlich gefordert. Um die Auflagen zu erfüllen, müssen alle Unternehmen aktiv werden, die Gebäude errichten, unterhalten oder mieten.
- Der bauliche Brandschutz umfasst alle baulichen Maßnahmen, durch die die Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindert werden sollen, z. B. den Einbau von Brandschutztüren und -fenstern.
- Der anlagentechnische Brandschutz beinhaltet den Einbau und die Wartung von technischen Anlagen, die effektive Brandbekämpfungsmaßnahmen einleiten, darunter Sprinkler.
- Weitere konkrete, im Betrieb zu treffende Maßnahmen, um Brände zu verhindern, fallen unter den organistorischen/betrieblichen Brandschutz, z. B. Schulungen und die Bestellung von externen Brandschutzbeauftragten.
- Auf dem deutschen Markt gibt es eine Vielzahl von geeigneten Brandschutz-Dienstleistern. Der kostenlose Angebotsvergleich von tradingtwins hilft bei der Suche und Auswahl.

Rechtliche Bestimmungen zum Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz ist gesetzlich verpflichtend und damit rechtlich gefordert. Entsprechende Maßnahmen fangen bereits bei der Planung und Errichtung von Gebäuden an.
Vorbeugender Brandschutz ist aber auch Pflicht eines jeden Unternehmens – die Sicherheit der eigenen Mitarbeitenden, Kunden und Gästen muss jederzeit gewährleistet sein. Als Arbeitgeber haben Sie eine besondere Fürsorgepflicht:
- In § 618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist u. a. festgehalten, dass Räume so beschaffen sein müssen, dass der „Verpflichtete gegen Gefahr für Leib und Leben [...] geschützt ist“.
- Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gibt in § 10 vor, dass der „Arbeitgeber [...] entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeit sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen [hat], die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.“ Hier ist u. a. auch die Benennung von Brandschutzbeauftragten gefordert, d. h. von Personen, „die Aufgaben [...] der Brandbekämpfung [...] übernehmen.“
- Eine weitere wichtige gesetzliche Grundlage, die beachtet werden muss, ist u. a. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Arbeitgeber müssen sich somit ausführlich mit den rechtlichen Bestimmungen zum vorbeugenden Brandschutz auseinandersetzen und für ihr Brandschutzkonzept entsprechende Maßnahmen ergreifen oder beauftragen. Auch aus versicherungstechnischen Gründen muss der vorbeugende Brandschutz gewährleistet sein.
Richtigen Brandschutzanbieter auswählen und rechtlich sicher unterwegs sein
Ob Sie Ihre Mitarbeitenden im Brandschutz aus- und weiterbilden möchten oder die Dienste von externen Brandschutzbeauftragten benötigen – mit uns finden Sie passende Anbieter von Brandschutzdienstleistungen:
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