Brandschutz: So sind Sie auf der sicheren Seite
Die Gefahr eines Brands ist immer gegeben. Deshalb muss jedes Unternehmen geeignete Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz ergreifen. Dieser ist nicht nur rechtlich gefordert, sondern dient dem Schutz von Leib und Leben. Wir informieren Sie über nötige Maßnahmen & Dienstleister im Bereich Brandschutz.
Für Eilige
Das Wichtigste zu Brandschutz auf einem Blick
- Vorbeugender Brandschutz ist rechtlich gefordert. Um die Auflagen zu erfüllen, müssen alle Unternehmen aktiv werden, die Gebäude errichten, unterhalten oder mieten.
- Der bauliche Brandschutz umfasst alle baulichen Maßnahmen, durch die die Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindert werden sollen, z. B. den Einbau von Brandschutztüren und -fenstern.
- Der anlagentechnische Brandschutz beinhaltet den Einbau und die Wartung von technischen Anlagen, die effektive Brandbekämpfungsmaßnahmen einleiten, darunter Sprinkler.
- Weitere konkrete, im Betrieb zu treffende Maßnahmen, um Brände zu verhindern, fallen unter den organistorischen/betrieblichen Brandschutz, z. B. Schulungen und die Bestellung von externen Brandschutzbeauftragten.
- Auf dem deutschen Markt gibt es eine Vielzahl von geeigneten Brandschutz-Dienstleistern. Der kostenlose Angebotsvergleich von tradingtwins hilft bei der Suche und Auswahl.

Anlagentechnischer Brandschutz
Unter den technischen bzw. anlagentechnischen Brandschutz fällt die Installation und Wartung von technischen Einrichtungen, die der Vorbeugung und Bekämpfung von Bränden dienen. Dazu zählen beispielsweise:
RWA-Anlagen
Bei einem Brand droht erhebliche Gefahr durch die Entstehung von Wärme, Brandgasen und giftigem Rauch. Rauchabzugsvorrichtungen (RA) sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) leiten Rauch und andere Gefahrenquellen ab und führen Frischluft zu. Es gibt verschiedene Typen von RWA-Anlagen, u. a. natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen.
Sprinkleranlagen
Sprinkler werden an Raumdecken installiert und verfügen über mit Flüssigkeit gefüllte Ampullen, die die Löschdüsen verschließen. Bei einem Temperaturanstieg im Brandfall dehnt sich die Flüssigkeit aus, worauf die Ampullen zerplatzen und die Sprinkler auslösen. Durch das Austreten von Löschmitteln (meistens Wasser) wird das Feuer bekämpft oder zumindest in Schach gehalten, bis die Feuerwehr effektive Brandbekämpfungsmaßnahmen einleiten kann.
Gaslöschanlagen
Im Gegensatz zu Sprinklern bekämpfen Gaslöschanlagen ein Feuer nicht durch den Einsatz von Wasser, sondern von gasförmigen Löschmitteln, z. B. CO2. Dabei kommt es u. a. zur Verdrängung von Sauerstoff, wodurch dem Feuer seine Grundlage entzogen wird. Gaslöschanlagen kommen für gewöhnlich nur dort zum Einsatz, wo andere Anlagen einen Brand nicht wirkungsvoll bekämpfen können. Auch Orte wie Bibliotheken, wo der Einsatz von Wasser hohe Schäden verursachen würden, eignen sich.
Brandmeldeanlagen
Eine Brandmeldeanlage (BMA) registriert einen Brand mithilfe von Brandmeldern, z. B. Rauchwarnmeldern und Sprinkleranlagen. In Folge leitet sie nicht nur die Brandmeldung über die enthaltene Brandmelderzentrale (BMZ) an die Leitstelle der Feuerwehr weiter, sondern löst u. a. zum Schutz von Personen den Feueralarm aus und aktiviert die installierten Löschanlagen.
Passende Anbieter für die Installation & Wartung von Brandschutzanlagen
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Anbieter von Leistungen zum vorbeugenden Brandschutz
Auf dem deutschen Markt findet sich eine Vielzahl von regionalen Anbietern und Dienstleistern, die Lösungen zum vorbeugenden Brandschutz für Unternehmen anbieten.
Manche Anbieter haben sich auf einzelne Gebiete, z. B. den baulichen Brandschutz oder anlagentechnischen Brandschutz, spezialisiert und bieten mit Brandschutzberatungen oder der Planung, Konzeptionierung und Ausführung von Brandschutzmaßnahmen und -anlagen Leistungen, die sich in erster Linie an Architekten, Bauherren, Vermieter etc. richten. Andere konzentrieren sich auf den organisatorischen Brandschutz und stellen Brandschutzbeauftragte sowie Brandsicherheitswachen bereit oder bieten Brandschutzunterweisungen sowie weitere Schulungen an. Unternehmen und Gewerbetreibenden bietet sich damit eine breite Auswahl an passenden Brandschutzlösungen und Dienstleistern.
Rechtliche Bestimmungen zum Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz ist gesetzlich verpflichtend und damit rechtlich gefordert. Entsprechende Maßnahmen fangen bereits bei der Planung und Errichtung von Gebäuden an.
Vorbeugender Brandschutz ist aber auch Pflicht eines jeden Unternehmens – die Sicherheit der eigenen Mitarbeitenden, Kunden und Gästen muss jederzeit gewährleistet sein. Als Arbeitgeber haben Sie eine besondere Fürsorgepflicht:
- In § 618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist u. a. festgehalten, dass Räume so beschaffen sein müssen, dass der „Verpflichtete gegen Gefahr für Leib und Leben [...] geschützt ist“.
- Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gibt in § 10 vor, dass der „Arbeitgeber [...] entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeit sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen [hat], die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.“ Hier ist u. a. auch die Benennung von Brandschutzbeauftragten gefordert, d. h. von Personen, „die Aufgaben [...] der Brandbekämpfung [...] übernehmen.“
- Eine weitere wichtige gesetzliche Grundlage, die beachtet werden muss, ist u. a. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Arbeitgeber müssen sich somit ausführlich mit den rechtlichen Bestimmungen zum vorbeugenden Brandschutz auseinandersetzen und für ihr Brandschutzkonzept entsprechende Maßnahmen ergreifen oder beauftragen. Auch aus versicherungstechnischen Gründen muss der vorbeugende Brandschutz gewährleistet sein.
Richtigen Brandschutzanbieter auswählen und rechtlich sicher unterwegs sein
Ob Sie Ihre Mitarbeitenden im Brandschutz aus- und weiterbilden möchten oder die Dienste von externen Brandschutzbeauftragten benötigen – mit uns finden Sie passende Anbieter von Brandschutzdienstleistungen:
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