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Daten- und Aktenvernichtung: So halten Sie die DSVGO ein
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Daten- und Aktenvernichtung: So geht’s richtig

Hätten Sie’s gewusst: Alte Akten mit sensi­blen Daten gehören nicht in einen ein­fachen Büro­schred­der und schon gar nicht zerris­sen in den Müll. Es gibt gleich eine ganze Norm, wie Daten- und Ak­ten­vernich­tung gesetzes­konform funk­tioniert. Wir erklären Ihnen, was diese Norm bein­haltet, wo­rauf Sie unbe­dingt achten müssen und warum auch ein Dienst­leister für Akten­vernich­tung Ihnen die Verant­wortung nicht abneh­men kann.

Welche Möglichkeiten der Akten- und Datenvernichtung gibt es?

Um Ihre Akten und Dokumente, aber auch digi­talen Daten­träger ordnungs­gemäß zu vernichten, gibt es drei Möglich­keiten:

Vernichtung durch die verantwort­liche Stelle selbst

Falls Sie sich selbst um die Vernich­tung der Akten kümmern, sollten Sie auf keinen Fall Doku­mente mit sensi­blen Daten einfach zerreißen oder in einem handels­üblichen Schred­der vernichten. Warum? Weil Sie als „Herr der Akten“ an die DSGVO gebun­den sind. Und diese regelt nicht nur den Umgang mit perso­nenbezo­genen Daten, sondern auch den Vernich­tungs­prozess. Was das im Detail bedeutet, er­fahren Sie im Abschnitt „Wie funk­tioniert Daten- und Akten­vernichtung?“ Richtig ist, einen profes­sio­nellen Schredder anzu­schaffen, mit dem Sie genormte Partikel­größen einstellen können. Möchten Sie auf der sicheren Seite sein, können Sie zu einer Akten­vernichtungs­stelle fahren. Dort können Sie ne­ben Alt­akten auch ausran­gierte tech­nische Geräte aus der Firma abgeben und ordnungs­gemäß ver­nichten lassen.

Vernichtung durch Dienstleister vor Ort

Sie bestellen einen hochspezia­lisierten LKW an Ihren Firmen­standort. Die Sicher­heitsbe­hälter werden auto­matisch im Fahr­zeug geöffnet und mit einer Kipp­vorrich­tung dem Schredder im LKW zugeführt. So erhält niemand Einsicht in die Akten. Der LKW ist auch in der Lage, andere Daten­träger­arten als Papier zu schred­dern. Bei dieser mobilen Variante können Sie die Vernich­tung mit eigenen Augen überwa­chen. Selbst Video­überwachung ist möglich.

Externe Vernichtung beim Dienstleister

Bei dieser Variante erhalten Sie vom Dienst­leister Sicher­heitsbe­hälter für Ihre Akten und Daten­träger, die er zu einem verein­barten Termin abholt. In der Regel können Sie zwischen Dauer­stellung und einer einma­ligen Akten­vernichtung wählen. Bei einer einmaligen Akten­vernichtung bringt Ihnen der Anbieter die gewünschte Zahl an Behältern vorbei und nimmt sie nach 15 Minuten wieder mit oder holt sie einige Tage später ab - je nachdem, was Sie verein­baren. Bei der Dauer­stellung werden die Sicher­heits­behälter in einem indi­viduell verein­barten Turnus ausge­tauscht.

Exkurs: Sicherheits­behälter

Arbeiten Sie mit einem externen Dienst­leister zusammen, bekommen Sie immer Sicher­heitsbe­hälter, damit eine geschlos­sene Sicher­heits­kette gewähr­leistet ist. Sie können bei den Sicher­heitsbe­hältern aus unter­schiedli­chen Größen wählen. Sie reichen von einem Fassungs­vermögen von 10 Akten­ordnern über Fassungs­vermögen bis 65 Akten­ordnern oder gleich ganzen Containern, falls Sie Ihr Archiv aufräumen wollen. Zusätz­lich können Sie be­stimmte Extras erhalten, etwa Füll­stands­sensoren, inte­grierte Schredder oder Behälter mit Schlüssel­karten und Zu­griffs­proto­kollierung. Die Sicher­heitsbe­hälter sind nicht nur für Papier­unterlagen da. Sie können Sie auch mit Daten­trägern wie Fest­platten, CDs, UBS-Sticks, etc. befüllen. Wichtig ist, dass Sie das Material nach Datenträgerart sor­tieren. Denn je nach Material ist die Partikelgröße nach dem Schreddern genormt.

Die hier genannten Vari­anten der Akten­vernichtung sind die gängigsten. Sicher gibt es Dienst­leister, die zusätz­liche Möglich­keiten anbieten. Damit Sie den für sich geeig­neten Anbieter finden, empfehlen wir Ihnen, unterschied­liche Angebote mitein­ander zu vergleichen. Nutzen Sie dafür einfach unser Formular und geben Sie Ihren Bedarf ein.

Für Eilige

Das Wichtigste zur Daten- und Akten­vernich­tung auf einen Blick

  • Um Akten und Doku­mente sicher zu ver­nichten, können Sie sie selbst mit einem profes­sionellen Schredder zerklei­nern, zu einer Akten­vernich­tungs­stelle fahren oder einen externen Dienst­leister beauf­tragen.
  • Digitale Daten­löschung ist ebenso gewis­senhaft zu behan­deln wie das Vernichten von Akten und Doku­menten. Daten­träger wie Fest­platten werden zum Beispiel zu Entmag­netisie­rung oder Schred­dern vernichtet.
  • Kosten: Akten- und Daten­vernichtung sind erschwing­lich. Eine Einmal­leistung beginnt bereits ab 19,90 Euro.
  • Als „Herr der Daten“ sind Sie für den Schutz der Daten verant­wortlich, auch wenn Sie einen externen Dienst­leister hinzu­ziehen. Sie bestimmen die Schutz­klasse und die Sicher­heits­stufe der zu vernich­tenden Daten.

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Sophie Köhler
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Sophie Köhler