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Schutzklassen & Schreddergrad: Das ist wichtig

Alte Akten mit sensiblen Daten gehören nicht in einen einfachen Büroschredder und schon gar nicht zerrissen in den Müll. Es gibt gleich eine ganze Norm, wie Daten- und Aktenvernichtung gesetzeskonform funktioniert. Wir informieren über Schutzklassen & Schreddergrad und unterstützen bei der Anbietersuche.

Welche Akten müssen wie vernichtet werden?

Besonders schutz­bedürftig sind in Deutsch­land personen­bezogene Daten, da sie auf viel­fältige Weise miss­braucht werden können. Doku­mente werden in drei Schutz­klassen unter­teilt und zwar von norma­lem Schutz­bedarf bis zu sehr hohem Schutz­bedarf.

Schutzklassen

Auf der Seite des BfDI werden die Klassen wie folgt definiert:

Schutzklasse 1 (Normaler Schutzbedarf)

„Es handelt sich um personen­bezogene Daten, bei deren unrecht­mäßiger Verar­beitung der Betrof­fene in seiner gesell­schaft­lichen Stel­lung oder in seinen wirtschaft­lichen Verhält­nissen beein­trächtigt werden kann. Schadens­auswir­kungen sind begrenzt und über­schaubar und etwaig einge­tretene Schäden für Betrof­fene relativ leicht durch eigene Aktivi­täten zu heilen.“

Hierunter fallen zum Beispiel allgemeine Korres­pondenz, persona­lisierte Werbung, Unterlagen, wo etwa ein Adress­aufkleber drauf ist, Telefon­listen sowie Lieferan­tendaten.

Schutzklasse 2 (Hoher Schutzbedarf)

„Es handelt sich um personen­bezogene Daten, bei deren unrecht­mäßiger Verarbeitung der Betrof­fene in seiner gesell­schaft­lichen Stel­lung oder in seinen wirtschaft­lichen Verhält­nissen erheb­lich beein­trächtigt werden kann. Die Schadens­auswirkungen werden für Betrof­fene als beträcht­lich einge­schätzt („Ansehen“).“

Hierzu gehören zum Beispiel Bewerber- und Personaldaten, interne Reportings, Bilanzen und Jahresabschlüsse sowie Finanzbuchhaltungsabschlüsse.

Schutzklasse 3 (Sehr hoher Schutzbedarf)

„Es handelt sich um personen­bezogene Daten, bei deren unrecht­mäßiger Verar­beitung eine Gefahr für Leib und Leben oder die persön­liche Frei­heit des Betrof­fenen gegeben ist. Die Schadens­auswirkungen nehmen ein unmit­telbar existen­ziell bedroh­liches, katastro­phales Ausmaß für Betrof­fene an („Existenz“).“

Hierzu gehören zum Beispiel Zeugen­schutz­programme, Infor­mationen aller Geheim­haltungs­grade des Bundes und der Länder, Militär­informa­tionen sowie streng geheime Unter­lagen aus Forschung und Entwick­lung von Wirtschafts­unternehmen.

Es obliegt laut BfDI der verantwortlichen Stelle - also Ihnen, die zu vernichtenden Unterlagen in die jeweilige Schutzklasse einzustufen.

Sicherheitsstufen

Nicht nur die Schutz­klassen sind zu bestimmen, sondern auch der erforder­liche Schredder­grad. Es gibt hierbei sieben Sicher­heits­stufen. Die Partikel­größe nach dem Schreddern ist für die jeweilige Sicher­heits­stufe vorge­geben und unter­scheidet sich nach dem zu schred­dernden Material, also der Daten­träger­art.

Sicherheitsstufe Reproduktion
1 Allgemeine Daten, eine Repro­duktion ist leicht möglich
2 Interne Daten, Repro­duktion mit beson­derem Aufwand
3 Sensible Daten, Repro­duktion mit erheb­lichem Aufwand
4 Besonders sensible Daten, außerge­wöhnlicher Aufwand zu Repro­duktion nötig
5 Geheime Daten, Repro­duktion nur mit zweifel­haften Methoden möglich
6 Geheime Hochsicher­heits-Daten, Repro­duktions technisch nicht möglich
7 Top-Secret Hochsicher­heits-Daten, Repro­duktion ausge­schlossen

Quelle: https://din66399.de/ (abgerufen am 22.11.2022)

Jeder Schutz­klasse ist eine Sicher­heits­stufe (S) als Mindest­standard zuge­wiesen. Wenn Ihre Daten einer niedrigen Schutz­klasse ange­hören, dürfen Sie sie in eine höhere Sicher­heits­stufe einordnen, aber niemals unter den Mindest­standard.

Schutzklasse S1 S2 S3 S4 S5 S6 S7
Schutzklasse 1
Schutzklasse 2
Schutzklasse 3

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