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Kosteneffiziente Mobilität durch Dienstfahrräder

Stau, Berufsverkehr oder verspätete Bahnen - der Weg zur Arbeit ist oftmals mit Stress verbunden und kostet Mitarbeitenden unnötig Nerven und Aufwand. Dienstfahrräder sorgen nicht nur für einen stressfreien Weg zur Arbeit, durch den Einsatz von Firmenrädern lässt sich der Arbeitsweg zudem klimaneutral und kostengünstig gestalten. Ob E-Bike, Stadtfahrrad oder Rennrad, Firmenfahrräder bieten eine nachhaltige und gesunde Alternative zu der Nutzung von Autos und Nahverkehr.

Finanzierungsoptionen bei Dienstfahrrädern: Leasing & Kauf

Generell können Diensträder durch Leasing oder Kauf finanziert werden. Die Finanzierung des Dienst­fahrrads durch Leasing ist die bekannteste und beliebteste Form: Der Arbeitgeber least das Firmenfahrrad, wobei sich der Arbeitnehmer durch eine Gehaltsumwandlung an den Kosten beteiligt. Das heißt, dass der Arbeitgeber einen Teil des Bruttolohns für die Nutzung des Dienstrads einbehält. Hier ist zentral, dass der Arbeitgeber als Leasingnehmer fungiert und sich zumindest teilweise an den Leasing­kosten für das Dienstfahrrad beteiligt. Tut er dies nicht, erkennt das Finanzamt das Fahrrad oftmals nicht als Dienst­rad an. Die monatliche Leasingrate hängt von dem gewählten Modell des Firmenfahrrads sowie von den Konditionen des Leasingvertrags ab. Leasingverträge für Dienstfahrräder laufen in der Regel 3 Jahre und be­inhalten, je nach Vertrag, einen Versicherungsschutz bei Unfall oder Diebstahl sowie einen Reparatur­service.

Steuer

Versteuerung des Dienstfahrrads

Die Anschaffung eines Firmenfahrrads ist steuerlich gesehen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer vorteilhaft. Die Vorteile der Finanzierung eines Dienstfahrrads durch Leasing und das Modell der Gehalts­umwandlung zeigen sich bei der Besteuerung des Einkommens. Durch die Gehalts­umwandlung reduziert sich das Brutto­einkommen des Arbeitnehmers, wodurch weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig werden. Gleichzeitig erhält der Arbeitnehmer eine Sach­leistung: das Dienstfahrrad. Auch für Arbeitgeber lohnt sich das Leasing von Firmenfahrrädern, da Unter­nehmen die anfallenden Leasing- und Versicherungsraten der Diensträder von der Steuer absetzen können. Im Falle des Kaufes eines Firmenfahrrads kann der Arbeitgeber dieses 7 Jahre lang von der Steuer abschreiben.

Privatnutzung des Dienstrads: Versteuerung des geldwerten Vorteils

Die Nutzung eines Firmenfahrrads in Freizeit und Alltag ist generell erlaubt. Möchte der Arbeitnehmer das Dienstfahrrad auch privat nutzen, sollte darauf geachtet werden, diese Nutzung als geldwerten Vorteil zu versteuern. Grundsätzlich gilt hier die 1% Regel, was bedeutet, dass jährlich 1% des Listenpreises des Dienstrads versteuert werden müssen. Jedoch besteht in dem Zeitraum von 1. Januar 2019 bis 2030 eine Ausnahmeregelung: Wird das Dienstfahrrad über den Arbeitgeber geleast und per Gehaltsumwandlung auf den Arbeitnehmer übertragen, greift eine Steuervergünstigung. Ab Januar 2019 muss nur noch die Hälfte des Bruttolistenpreises (0,5 %) als geldwerter Vorteil versteuert werden, ab Januar 2020 nur noch ein Viertel des Listenpreises des Dienstfahrrads (0,25 %).

Firmenfahrräder für Selbständige

Auch ein Dienstfahrrad für Selbständige kann sich durchaus lohnen. Somit sind Diensträder nicht nur für Arbeitgeber und deren Angestellte attraktiv - auch Selbständige können problemlos einen Leasingvertrag für ein Dienstfahrrad abschließen und die Raten als Betriebsausgabe absetzen. Im Unterschied zu Angestellten entfällt sogar die 1% Regelung, wodurch die monatliche Versteuerung von 1% des Brutto-Listenpreises wegfällt und Sie bares Geld sparen.

Ähnlich wie bei der Nutzung eines Dienstwagens lässt sich bei Firmenfahrrädern eine Entfernungspauschale steuerlich gültig machen. Wenn der tägliche Arbeitsweg mit dem Dienstfahrrad zurückgelegt wird, können pro Kilometer 30 Cent als Werbekosten in der Steuererklärung deklariert werden.

Kosten & Preise des Firmenfahrrads - Was kostet ein Dienstrad?

Die Kosten eines Dienstfahrrads hängen maßgeblich von dem gewählten Modell des Firmenfahrrads ab. Auch innerhalb des gewünschten Modells des Dienstrads kann es je nach Marke und Ausstattung große preisliche Schwankungen geben. Während hochwertige Rennräder, Mountainbikes oder Stadträder circa bei 400 bis 500 Euro beginnen, sind E-Bikes im höheren Preissegment zu verorten und schlagen mit circa 1500 bis 4000 Euro zu Buche.

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Die Finanzierung des Dienstfahrrads spielt ebenfalls eine Rolle. Während bei dem Kauf eines Firmen­fahrrads der gesamte Preis auf einen Schlag fällig wird, fallen bei der Finanzierung des Dienstfahrrads durch Leasing monatliche Raten an, welche ggf. per Gehaltsumwandlung auf die Mitarbeiter umgelegt werden können.

Helm, Schloss oder Gepäckträger: Kosten für Zubehör bei Firmenfahrrädern

Ob Regenjacke, Schloss oder Fahrradhelm - das passende Zubehör ist auch bei einem Firmenfahrrad unabdinglich. Hier ist allgemein die Regel, dass alles, was zum Dienstfahrrad gehört, unter dessen Ausstattung fällt und somit zu den Anschaffungs­kosten zählt bzw. unter dem Leasingvertrag abgedeckt ist. So werden beispielsweise Gepäck­träger, Kindersitze oder Klingen zur Ausstattung gezählt und können ohne zusätzliche Kosten mit dem Dienstfahrrad geleast werden. Fahrradhelm, Regenjacke, Fahrradschloss oder ein zweiter Akku für das E-Bike sind jedoch nicht Teil der Ausstattung, können aber zum Dienstfahrrad hinzugefügt werden und kostenpflichtig geleast werden. Je nach Anbieter und Leasing bzw. Kaufvertrag kann es hier zu Unterschieden kommen.

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Sophie Köhler
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