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Energieaudit: Weniger Energiekosten, mehr rechtliche Sicherheit

Von der Beleuchtung, über Heizung und Kühlung bis hin zu Produktionsanlagen und IT-Systemen: Ein Energieaudit für Unternehmen ist wie ein Gesundheitscheck, der den Energieverbrauch untersucht, Energiefresser und Einsparpotenziale aufdeckt und basierend darauf konkrete Maßnahmen aufstellt. Wir zeigen, wie Sie von einem Energieaudit profitieren, welche rechtlichen Anforderungen es gibt und welche Förderungen Sie in Anspruch nehmen können.

Warum Unternehmen Energieaudits durchführen sollten

Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen hätte ein Leck in der Kasse und jeden Tag fließt unbemerkt Geld heraus. Genau das passiert in fast jedem Unternehmen mit Energie. Veraltete Heizungen, ineffiziente Beleuchtung und Systeme, mangelnde Isolierung oder schlecht eingestellte Maschinen: Die Liste an Dingen, die täglich bares Geld verschleudern, ist unendlich.

Ein Energieaudit setzt genau hier an: Es durchleuchtet Ihre Gebäude, Anlagen und Arbeitsprozesse, deckt Einspar­potenziale auf und leitet daraus gezielt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Senkung der Energiekosten ab. Die Norm DIN 16247-1 gilt in diesem Zusammenhang europaweit als Goldstandard. Sie definiert, wie ein hochwertiges Energieaudit durchzuführen ist und verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz, der sicherstellt, dass alle Energie­verbraucher in Ihrem Unternehmen unter die Lupe genommen werden.

Ein Energieaudit nach DIN 16247-1 umfasst in der Regel folgende Schritte:

  • Ist Analyse: Erfassung aller Energieverbräuche und -ströme
  • Vor-Ort-Begehung: Identifikation von individuellen Einspar­potenzialen
  • Maßnahmen­entwicklung: Erarbeitung konkreter Vorschläge für Energie­effizienz­maßnahmen
  • Wirtschaftlichkeits­bewertung: Berechnung von Investitionskosten, Einsparungen und Amortisationszeiten
  • Priorisierung: Empfehlung, welche Maßnahmen zuerst umgesetzt werden sollten

Durch die standardisierte Vorgehensweise erhalten Sie darüber hinaus einen Energiebericht, der nicht nur für interne Zwecke wertvoll ist, sondern auch bei Banken, Investoren oder Fördermittelgebern als Nachweis für Ihr energie­effizientes Wirtschaften dient.

Energieaudit: Der professionelle Weg zum Erfolg

Die Wahl des richtigen Energieaudit Anbieters ist entscheidend für den Erfolg Ihres Projekts. Nicht alle Anbieter sind gleich – Qualifikation, Erfahrung und Branchenkenntnisse machen den Unterschied zwischen einem pflichtgemäßen Bericht und einer wirklich wertvollen Analyse aus. Wir helfen Ihnen, schnell und unkompliziert den passenden Anbieter für Ihren Bedarf zu finden:

  1. Formular ausfüllen
  2. Anforderungen spezifizieren
  3. Passende Angebote erhalten
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Überblick: Für diese Unternehmen sind Energieaudits verpflichtend

Das Energiedienst­leistungsgesetz (EDL-G) und das Energieeffizienz­gesetz (EnEfG) haben klare Regeln aufgestellt. Wer bestimmte Schwellenwerte überschreitet, muss handeln:

  • Beschäftigung von mehr als 250 Mitarbeitenden oder
  • Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro oder
  • Gesamt­energieverbrauch mehr als 2,5 GWh pro Jahr (Als Alternative können Unternehmen auch ein Energiemanagement­system nach ISO 50001 einführen)
  • Energieintensive Unternehmen mit einem Gesamt­energieverbrauch über 7,5 GWh pro Jahr müssen zusätzlich ein Energie­managementsystem implementieren

Alle Unternehmen, auf die einer oder mehrere dieser Punkte zutreffen, müssen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen. Das sorgt dafür, dass neue Optimierungs­möglichkeiten aufgezeigt werden, die durch technologische Entwicklungen oder veränderte Betriebsabläufe entstanden sind. Bei Nichteinhaltung der Pflicht drohen hohe Bußgelder.

BAFA Energieaudit Förderung für KMU

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erleichtert KMUs den Zugang zu professioneller Energieberatung erheblich, indem es großzügige Zuschüsse von bis zu 50% der förderfähigen Beratungskosten gewährt:

  • Bis zu 50% Zuschuss zu den förderfähigen Beratungskosten
  • Bis zu 3.000 Euro bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro
  • Bis zu 600 Euro bei jährlichen Energiekosten bis 10.000 Euro

Voraussetzung für eine Förderung sind jährliche Energieverbrauchs­kosten von mindestens 1.000 Euro netto. Der Förderantrag wird direkt vom beauftragten Energieberater gestellt – Sie müssen sich also nicht durch bürokratische Labyrinthe kämpfen. Die gelisteten BAFA Energieauditoren kennen die Anforderungen genau und sorgen dafür, dass alle fördermittel­relevanten Aspekte korrekt erfasst werden.

Wichtig: Die BAFA Förderung gilt nur für KMU. Nicht-KMU erhalten keine direkte Förderung, können aber oft von steuerlichen Abschreibungen oder anderen Förderprogrammen für die empfohlenen Maßnahmen profitieren.

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Sophie Köhler
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