Steuerfreier Essensgutschein für Mitarbeitende
Motivierte und zufriedene Mitarbeitende sind das Herzstück eines erfolgreichen Unternehmens. Ein steuerfreier Essensgutschein oder Verpflegungszuschuss kann dabei eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und -nehmer schaffen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie von diesem Benefit profitieren können und welche Optionen sich Ihnen bieten.
Was ist ein Verpflegungszuschuss?
Der Essensgutschein für Mitarbeitende ist ein staatlich gefördertes Mittel, das ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zusätzlich zum Gehalt gewähren kann. Mit diesem erhalten sie Frühstück, Mittag- oder Abendessen vergünstigt oder sogar kostenfrei. Beim Essenszuschuss handelt es sich um einen Sachbezug, also um Einkünfte, die nicht aus Geld bestehen. Wichtig: Die Gewährung eines Essenszuschusses ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf.
Ein Sachbezug für Verpflegung - auch Restaurantscheck genannt - lässt sich zum Beispiel über die Kantine umsetzen. Doch auch Unternehmen ohne eigene Küche können die Belegschaft mit einem Essenszuschuss für Mitarbeitende unterstützen. Dank des Essensgeldes können es sich Ihre Angestellten zu geringen Kosten im Restaurant, im Supermarkt oder beim Imbiss um die Ecke schmecken lassen.
Vorteile des Essenszuschusses für Arbeitgeber
Ein Essenszuschuss ist mehr als eine nette Geste - er bietet handfeste Vorteile für Unternehmen:
- Steigerung der Mitarbeitermotivation und -zufriedenheit
- Attraktivitätssteigerung als Arbeitgeber im Wettbewerb um Fachkräfte
- Steuerliche Vorteile durch Einsparungen bei Lohnnebenkosten
- Förderung einer ausgewogenen Ernährung und damit der Gesundheit der Mitarbeitenden
- Stärkung des Teamzusammenhalts durch gemeinsame Mahlzeiten
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AngebotsvergleichOptionen für den Essensgutschein
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihren Mitarbeitenden einen Essenszuschuss gewähren können:
Digitale Essensmarken
- Moderne und flexible Lösung
- Einfache Verwaltung über Apps oder Kartensysteme
- Breite Akzeptanz in Restaurants und Supermärkten
Restaurantschecks
- Klassische Option in Papierform
- Ideal für Unternehmen ohne digitale Infrastruktur
- Oft in Kooperation mit lokalen Restaurants
Betriebliche Kantine mit Zuschuss
- Direkte Subventionierung der Mahlzeiten vor Ort
- Förderung der Unternehmenskultur durch gemeinsame Mittagspausen
Lieferdienst-Kooperationen
- Flexibel für Mitarbeitende im Home-Office oder an verschiedenen Standorten
- Vielfältiges Angebot an Mahlzeiten
Kosten
Viele Corporate Benefit Anbieter haben auch einen Verpflegungszuschuss im Angebot. Die Kosten unterscheiden sich hinsichtlich der Anzahl der Mitarbeitenden oder der Art des Zuschusses. In der Regel können Sie mit Kosten von vier bis zehn Euro / Mitarbeitendem / Monat rechnen.
Steuerfreier Essenszuschuss: Das ist zu beachten
Die Höhe des Essensgeldes für Arbeitnehmer ändert sich regelmäßig, abhängig von den Werten der aktuellen Verbrauchspreise. Darüber hinaus unterscheiden sich die Werte für Frühstück und Mittag- sowie Abendessen. Essensschecks bestehen immer aus:
Sachbezug
Der Sachbezugswert meint den steuerpflichtigen Anteil des Arbeitgebers zum Verpflegungszuschuss. Aktuell (Stand 2024) liegt er bei 2,17 Euro fürs Frühstück und 4,13 Euro für Mittag- oder Abendessen. Dieser Betrag wird mit jeweils 25 Prozent pauschal versteuert.
Zuschuss des Arbeitgebers
Den Sachbezugswert kann der Arbeitgeber um bis zu 3,10 Euro aufstocken. Dieser Betrag ist steuerfrei. Den vollen Zuschuss kann der Arbeitgeber allerdings nur dann anbringen, wenn der Sachbezugswert vollständig ausgeschöpft wird.
Demnach gilt ein Höchstwert für:
- Frühstück: 2,17 Euro amtlicher Sachbezugswert + 3,10 Euro steuerfreier Arbeitgeberzuschuss = 5,27 Euro Essenszuschuss.
- Mittag- und Abendessen: 4,13 Euro amtlicher Sachbezugswert + 3,10 Euro steuerfreier Arbeitgeberzuschuss = 7,23 Euro Essenszuschuss.
Beschäftigte dürfen nur für diejenigen Tage einen Zuschuss zum Mittagessen oder Frühstück erhalten, an denen sie mindestens vier Stunden arbeiten. Sind sie abwesend, müssen sie zu viel ausgegebene Essensmarken oder gezahlte Zuschüsse an die Firma zurückgeben. Die meisten Unternehmen stellen insgesamt 108,45 Euro an Essenszuschuss pro Person und Monat zur Verfügung. So lässt sich eine lästige Aufzeichnungspflicht umgehen. Die entfällt nämlich bei Anwendung der sogenannten 15er-Regel, die es ermöglicht, einen steuerfreien Verpflegungszuschuss pauschal für 15 Tage pro Monat zu gewähren (15 x 6,90 Euro = 108,45 Euro).
Muss der Arbeitgeber den Essenszuschuss täglich gewähren oder sind auch monatliche Pauschalen möglich?
Aus steuerlicher Sicht ist eine tägliche Gewährung vorteilhaft, da so der maximale steuerfreie Betrag ausgeschöpft werden kann. Monatliche Pauschalen sind möglich, müssen aber entsprechend den tatsächlichen Arbeitstagen berechnet werden, um die Steuerfreiheit zu gewährleisten.
Implementierung eines Essenszuschuss-Programms
Die Einführung eines Verpflegungszuschusses erfordert eine sorgfältige Planung:
-
Bedarfsanalyse:
- Ermitteln Sie die Wünsche, Bedürfnisse und Ernährungsformen Ihrer Mitarbeitenden
- Berücksichtigen Sie verschiedene Standorte und Arbeitsmodelle
-
Anbieterauswahl:
- Vergleichen Sie verschiedene Dienstleister für digitale Lösungen oder Restaurantschecks
- Achten Sie auf Flexibilität, Benutzerfreundlichkeit und Kosteneffizienz
-
Rechtliche Rahmenbedingungen:
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Programm den aktuellen steuerrechtlichen Vorgaben entspricht
- Konsultieren Sie bei Bedarf einen Steuerberater oder Rechtsanwalt
-
Kommunikation:
- Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden umfassend über das neue Benefit
- Stellen Sie klare Richtlinien zur Nutzung auf
-
Evaluation und Anpassung:
- Überprüfen Sie regelmäßig die Zufriedenheit und Nutzung des Angebots
- Passen Sie das Programm bei Bedarf an veränderte Bedürfnisse an