Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit 2025

Rechtssicherheit, Kosteneinsparungen & Expertise

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Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Mehr Sicherheit, weniger Stress

Sicherheit im Betrieb ist kein Luxus, sondern Pflicht. Neue Vorschriften, steigende Haftungsrisiken und riskante Arbeitsbedingungen stellen Unternehmen dabei jedoch vor wachsende Herausforderungen. Die Lösung? Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, die flexibel, kosteneffizient und immer auf dem neuesten Stand ist. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt und wie Sie den idealen Partner für Ihr Unternehmen finden.

Welche Aufgaben übernimmt eine externe Sicherheitsfachkraft (Sifa)?

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei allen Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie hilft Ihrem Unternehmen dabei, gesetzliche Vorgaben einzuhalten, Risiken zu minimieren und die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten. Zu ihren Hauptaufgaben gehören:

Die Gesetzeslage ändert sich ständig. Die externe Sicherheitsfachkraft sorgt dafür, dass Sie immer regelkonform agieren und die Anforderungen des Arbeitssicher­heitsgesetzes (ASiG), des Arbeitsschutz­gesetzes (ArbSchG) sowie der DGUV Vorschrift 2 umsetzen. Zu den Maßnahmen gehören vor allem:

  • Regelmäßige Betriebsbegehungen, um potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung einzuleiten
  • Teilnahme an Arbeitsschutz­auschuss-Sitzungen (ASA), um sicherheits­relevante Themen zu besprechen und Sicherheits­standards zu verbessern
  • Individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Betrieb, um Ihre Pflichten im Arbeitsschutz vollumfänglich zu erfüllen

Ob Gefährdungs­beurteilungen, Betriebsanweisungen oder Unterweisungen: Eine lückenlose Dokumentation ist im Arbeitsschutz Pflicht. Eine externe Sifa stellt sicher, dass alles korrekt erfasst wird, damit Ihr Unternehmen stets audit- und prüfungssicher bleibt. Dazu gehört:

  • Die Erarbeitung und Aktualisierung von Gefährdungs­beurteilungen, die als Grundlage für eine sichere Arbeitsumgebung dienen
  • Die Erstellung von Betriebs­anweisungen für spezifische Tätigkeiten und Arbeitsmittel, um Mitarbeitenden klare Handlungs­richtlinien an die Hand zu geben
  • Die Dokumentation von Schulungen und Unterweisungen
  • Die Entwicklung von Flucht- und Rettungswegplänen gemäß den Vorgaben der ASR A1.3 sowie Explosionsschutz­dokumenten nach den Richtlinien der DGUV Information 213-106

Unwissenheit schützt nicht vor Unfällen! Deshalb sind praxisnahe Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeitende nicht nur essentiell, sondern ebenfalls verpflichtend. Die Fachkraft führt gezielte Mitarbeiter­schulungen und Sicherheits­unterweisungen durch, um das Bewusstsein für Gefahren am Arbeitsplatz zu schärfen und das richtige Verhalten im Ernstfall zu vermitteln. Zudem bildet sie interne Sicherheits­beauftragte aus, die als Multiplikatoren für sicheres Arbeiten im Unternehmen fungieren. Auch Führungskräfte werden speziell geschult, um ihre Verantwortung im Arbeitsschutz wahrzunehmen. Darüber hinaus erfolgen Unterweisungen zu Notfallmaßnahmen und Erster Hilfe, um im Ernstfall schnelle und effektive Reaktionen sicherzustellen.

Gut zu wissen: Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kann je nach Qualifikation und Vereinbarung weitere betriebliche Aufgaben wie Brandschutz­management, Gefahrstoff­beauftragung oder Umweltschutz betreuen. Diese Zusatzleistungen sollten jedoch vertraglich klar geregelt sein und dürfen die Erfüllung der eigentlichen sicherheits­technischen Aufgaben nicht beeinträchtigen. Oft bietet die Kombination mehrerer Aufgaben in einer Hand Synergieeffekte und Kostenvorteile.

Kostenersparnis ohne Qualitätsverlust: Deshalb ist eine externe Fachkraft sinnvoll

Die Beauftragung einer externen Sicherheits­fachkraft bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile gegenüber einer internen Lösung:

Kosteneinsparung

  • Keine Fixkosten für eine fest angestellte Fachkraft
  • Geringere Aufwendungen für Weiterbildungen und Schulungen
  • Flexible Betreuung je nach Bedarf

Fachliche Expertise

  • Aktuelle Kenntnisse über rechtliche Anforderungen und technische Standards
  • Branchen­übergreifende Erfahrung und Wissen
  • Objektive, externe Beurteilung der Arbeits­sicherheits­situation = Keine Betriebs­blindheit
  • Spezialwissen zu besonderen Gefährdungen und deren Minimierung

Rechts­sicherheit

  • Professionelle Beratung zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten
  • Vermeidung von Bußgeldern und Haftungsrisiken
  • Unterstützung bei Kontrollen durch Berufs­genossenschaften oder Behörden
  • Lückenlose Dokumentation aller Arbeitsschutz­maßnahmen

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Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft Ihnen, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während sie für optimale Sicherheits­standards sorgt. Wir helfen Ihnen, die passende Sifa zu finden:

  1. Formular ausfüllen
  2. Anforderungen spezifizieren
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Wie finden Sie die richtige externe Sifa?

Nicht jede Sicherheits­fachkraft ist gleich. Bei der Auswahl einer externen Fachkraft für Ihren Bedarf sollten Sie daher auf folgende Kriterien achten:

1. Qualifikationen und Erfahrung

Checkliste
  • Abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Branchenerfahrung und Referenzen
  • Zusatz­qualifikationen in relevanten Fachgebieten
  • Mitgliedschaft in Fachverbänden

2. Leistungsumfang

Betriebsbegehung
  • Umfassende Beratung zu allen Aspekten der Arbeitssicherheit
  • Erstellung und Aktualisierung wichtiger Dokumentationen
  • Durchführung von Schulungen und Unterweisungen
  • Präsenz bei behördlichen Kontrollen

3. Erreichbarkeit und Flexibilität

Frau am Telefon
  • Schnelle Reaktionszeiten bei dringenden Fragen
  • Bereitschaft für Notfalleinsätze
  • Anpassung an betriebliche Abläufe und Arbeitszeiten
  • Regelmäßige Präsenz im Unternehmen

Um die optimale externe Sicherheits­fachkraft für Ihre individuellen Anforderungen zu finden, lohnt sich ein unverbindlicher Angebotsvergleich verschiedener Dienstleister.

Was passiert, wenn keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt wird?

Ignorieren kann teuer werden! Gemäß Arbeits­sicherheits­gesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Sicherheits­fachkraft zu benennen. Wer das nicht tut, riskiert:

  • Bußgelder und Sanktionen
  • Haftung für Unfälle und Gesundheits­schäden
  • Schlechte Reputation und Vertrauens­verlust

In drei Schritten zur optimalen Sifa

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Sophie Köhler
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Sophie Köhler