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Ladestation anschaffen: Das sollten Sie vorher wissen
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Ladestation: Tipps zur Anschaffung

Der Ausbau der Lade­infra­struktur für Elektro­mobili­tät ist in vollem Gange und überall sprießen Ladesta­tionen aus dem Boden. Unter­nehmen und Privat­personen können sich ihre eigene Strom­tankstelle instal­lieren lassen. Was Sie bei der Anschaffung beachten müssen erfahren Sie hier.

Worauf muss ich bei der Anschaffung achten?

Ob Sie nun eine Privat­person sind, die eine Wallbox instal­lieren möchte, ein Unter­nehmer, der eine Lade­infra­struktur für die Mitarbei­tenden schaffen will, Ihr Fuhrpark auf Elektro­mobilität umgerüstet werden soll oder ob Sie für Hotel­gäste einen Ladepunkt einrichten möchten: Am besten soll’s direkt losgehen. Doch so einfach ist es leider nicht. Unsere Check­listen sollen Ihnen einen ersten Über­blick über wichtige Richt­linien und Planungs­fragen verschaffen.

Gesetzliche Richt­linien für nicht öffent­liche Ladeinfra­struktur

Die genannten gesetz­lichen Richt­linien sind in der Nieder­spannungs­anschluss­verordnung - NAV § 19 geregelt. Hiervon betroffen sind vor allem Privat­personen und Unter­nehmen, die zum Beispiel über die Anschaffung von Wallboxen nachdenken.

  • Anmeldepflicht bis 12 Kilovolt­ampere beim Netz­betreiber.
  • Anmeldepflicht sowie Geneh­migung vom Netz­betreiber bei einer Leistung von mehr als 12 Kilovoltampere. Vorher darf eine Wallbox nicht betrieben werden. Holen Sie sich erst die Geneh­migung ein, bevor Sie mit der Instal­lation beginnen.
  • Der Netzbetreiber hat zwei Monate Zeit, sich mit der Entschei­dung über die Genehmigung zurück­zumelden.
  • Die genannten Punkte gelten auch für mobile Lade­stationen.
  • Letztendlich geht es bei der NAV § 19 um den Schutz des Strom­netzes: eine Über­lastung soll vermieden werden. Mit Ihrer Meldung beim örtlichen Netz­betreiber hat dieser den Über­blick und kann mögliche Risiken und poten­zielle Auswir­kungen auf das Strom­netz über­blicken und bei Bedarf schützend eingreifen.

Gesetzliche Richt­linien für öffent­liche Ladeinfra­struktur

Die öffentliche Lade­infra­struktur unter­liegt der Lade­säulen­verordnung (LSV).

  • Die öffentliche Lade­säule muss vom Betreiber vor Inbetrieb­nahme und Außer­betrieb­nahme bei der Bundes­netzagentur angezeigt werden.
  • Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen nach Inbetrieb­nahme, die Außer­betrieb­nahme muss unver­züglich mitge­teilt werden.
  • Enthält eine Ladesäule Schnell­ladepunkte, muss sie den tech­nischen Anfor­derungen der LSV entsprechen und diese der Regulierungs­behörde nachge­wiesen werden.
  • Ladepunkte mit einer Lade­leistung von höchstens 3,7 Kilowatt sind davon ausge­nommen.
  • Die zweite Novelle der LSV verordnet unter anderem, dass neu errich­tete Lade­punkte ab dem 1. Juli 2023 ein einheit­liches Bezahl­system mittels gängiger Kredit- oder Debit­karte haben müssen. Hintergrund: Bisher ist das Bezahl­system an Deutsch­lands öffent­lichen Lade­punkten unein­heitlich. Eine gängige Methode ist zum Beispiel eine Lade­karte. Sie fungiert im weitesten Sinne wie eine Tankkarte. Bei einem Anbieter schließen Sie einen Vertrag ab, können die Ladekarte aller­dings nur an dessen Lade­säulen nutzen. Eine Ladekarte lohnt sich vor allem dann, wenn Sie einen Anbieter vor Ort haben oder für Ihre Flotte ein deutsch­landweites Netz benötigen, das der Anbieter abdeckt. Das ist zum Beispiel mit einer EnBW Ladekarte oder einer UTA Ladekarte der Fall. Damit die öffent­liche Lade­infra­struktur allen Elektro­autofahrern zugäng­licher und Bezahlen einfacher wird, soll das Bezahl­system vereinfacht werden.

Planungsfragen & Hinweise für die Ladeinfra­struktur

  • Lassen Sie die Lade­station von einem qualifi­zierten Elek­triker oder vom Lade­infra­struktur-Anbieter instal­lieren.
  • Der Steckertyp der Wallbox muss zum Elektro­auto passen. Es gibt vier Stecker­typen, Typ 2 ist Standard für euro­päische und asia­tische Fahr­zeuge.
  • Wenn Sie ein Unter­nehmen mit großem Fuhr­park leiten und nun auf Elektro­mobilität umstellen möchten, braucht es eine profes­sionelle Planung. Wie viele Bestands­fahrzeuge gibt es? Müssen diese durch neue Elektro­fahrzeuge ersetzt werden? Welche Anfor­derungen haben Sie an die Ladeinfra­struktur? Werden die Lade­säulen während der Arbeits­zeit oder über Nacht zum Aufladen genutzt? Oder muss es tagsüber sehr schnell gehen, weil Sie zum Beispiel einen Liefer­service bedienen? Welche Fahr­strecken legen Ihre Fahrzeuge zurück?
  • Möchten Sie die Ladesäule mit intel­ligenter Techno­logie wie Last­management und Abrechnungs­system ausstatten?
  • Wer darf den Strom nutzen? Das ist besonders im halböffent­lichen Bereich sinn­voll zu klären, wie etwa bei Hotel­park­plätzen oder öffent­lichen Einrich­tungen. Ein Zugangs­schutz am Ladepunkt lässt sich einrichten, ebenso ein Abrechnungs­service.
  • Ist eine transpa­rente Zuordnung der Kosten gewünscht?
  • Wie viele Lade­stationen benötigen Sie? Reichen ein oder zwei Wall­boxen oder benötigen Sie mehrere Lade­säulen?
  • Sind aufwendige Baumaß­nahmen nötig?

Wie Sie merken, ist das Thema Elektro­mobilität ein Dschungel an Gesetzen, Möglich­keiten und Fall­stricken. Ohne profes­sionelle Hilfe sollten Sie dieses Unter­fangen nicht angehen. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Füllen Sie unser Formular aus und wir vermitteln Ihnen passende Betreiber, die Sie beraten und unverbind­liche Angebote für Ihre Ladeinfra­struktur machen.

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Sophie Köhler
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