Ladestation: Tipps zur Anschaffung
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität ist in vollem Gange und überall sprießen Ladestationen aus dem Boden. Unternehmen und Privatpersonen können sich ihre eigene Stromtankstelle installieren lassen. Was Sie bei der Anschaffung beachten müssen erfahren Sie hier.
Worauf muss ich bei der Anschaffung achten?
Ob Sie nun eine Privatperson sind, die eine Wallbox installieren möchte, ein Unternehmer, der eine Ladeinfrastruktur für die Mitarbeitenden schaffen will, Ihr Fuhrpark auf Elektromobilität umgerüstet werden soll oder ob Sie für Hotelgäste einen Ladepunkt einrichten möchten: Am besten soll’s direkt losgehen. Doch so einfach ist es leider nicht. Unsere Checklisten sollen Ihnen einen ersten Überblick über wichtige Richtlinien und Planungsfragen verschaffen.
Gesetzliche Richtlinien für nicht öffentliche Ladeinfrastruktur
Die genannten gesetzlichen Richtlinien sind in der Niederspannungsanschlussverordnung - NAV § 19 geregelt. Hiervon betroffen sind vor allem Privatpersonen und Unternehmen, die zum Beispiel über die Anschaffung von Wallboxen nachdenken.
- Anmeldepflicht bis 12 Kilovoltampere beim Netzbetreiber.
- Anmeldepflicht sowie Genehmigung vom Netzbetreiber bei einer Leistung von mehr als 12 Kilovoltampere. Vorher darf eine Wallbox nicht betrieben werden. Holen Sie sich erst die Genehmigung ein, bevor Sie mit der Installation beginnen.
- Der Netzbetreiber hat zwei Monate Zeit, sich mit der Entscheidung über die Genehmigung zurückzumelden.
- Die genannten Punkte gelten auch für mobile Ladestationen.
- Letztendlich geht es bei der NAV § 19 um den Schutz des Stromnetzes: eine Überlastung soll vermieden werden. Mit Ihrer Meldung beim örtlichen Netzbetreiber hat dieser den Überblick und kann mögliche Risiken und potenzielle Auswirkungen auf das Stromnetz überblicken und bei Bedarf schützend eingreifen.
Gesetzliche Richtlinien für öffentliche Ladeinfrastruktur
Die öffentliche Ladeinfrastruktur unterliegt der Ladesäulenverordnung (LSV).
- Die öffentliche Ladesäule muss vom Betreiber vor Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden.
- Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen nach Inbetriebnahme, die Außerbetriebnahme muss unverzüglich mitgeteilt werden.
- Enthält eine Ladesäule Schnellladepunkte, muss sie den technischen Anforderungen der LSV entsprechen und diese der Regulierungsbehörde nachgewiesen werden.
- Ladepunkte mit einer Ladeleistung von höchstens 3,7 Kilowatt sind davon ausgenommen.
- Die zweite Novelle der LSV verordnet unter anderem, dass neu errichtete Ladepunkte ab dem 1. Juli 2023 ein einheitliches Bezahlsystem mittels gängiger Kredit- oder Debitkarte haben müssen. Hintergrund: Bisher ist das Bezahlsystem an Deutschlands öffentlichen Ladepunkten uneinheitlich. Eine gängige Methode ist zum Beispiel eine Ladekarte. Sie fungiert im weitesten Sinne wie eine Tankkarte. Bei einem Anbieter schließen Sie einen Vertrag ab, können die Ladekarte allerdings nur an dessen Ladesäulen nutzen. Eine Ladekarte lohnt sich vor allem dann, wenn Sie einen Anbieter vor Ort haben oder für Ihre Flotte ein deutschlandweites Netz benötigen, das der Anbieter abdeckt. Das ist zum Beispiel mit einer EnBW Ladekarte oder einer UTA Ladekarte der Fall. Damit die öffentliche Ladeinfrastruktur allen Elektroautofahrern zugänglicher und Bezahlen einfacher wird, soll das Bezahlsystem vereinfacht werden.
Planungsfragen & Hinweise für die Ladeinfrastruktur
- Lassen Sie die Ladestation von einem qualifizierten Elektriker oder vom Ladeinfrastruktur-Anbieter installieren.
- Der Steckertyp der Wallbox muss zum Elektroauto passen. Es gibt vier Steckertypen, Typ 2 ist Standard für europäische und asiatische Fahrzeuge.
- Wenn Sie ein Unternehmen mit großem Fuhrpark leiten und nun auf Elektromobilität umstellen möchten, braucht es eine professionelle Planung. Wie viele Bestandsfahrzeuge gibt es? Müssen diese durch neue Elektrofahrzeuge ersetzt werden? Welche Anforderungen haben Sie an die Ladeinfrastruktur? Werden die Ladesäulen während der Arbeitszeit oder über Nacht zum Aufladen genutzt? Oder muss es tagsüber sehr schnell gehen, weil Sie zum Beispiel einen Lieferservice bedienen? Welche Fahrstrecken legen Ihre Fahrzeuge zurück?
- Möchten Sie die Ladesäule mit intelligenter Technologie wie Lastmanagement und Abrechnungssystem ausstatten?
- Wer darf den Strom nutzen? Das ist besonders im halböffentlichen Bereich sinnvoll zu klären, wie etwa bei Hotelparkplätzen oder öffentlichen Einrichtungen. Ein Zugangsschutz am Ladepunkt lässt sich einrichten, ebenso ein Abrechnungsservice.
- Ist eine transparente Zuordnung der Kosten gewünscht?
- Wie viele Ladestationen benötigen Sie? Reichen ein oder zwei Wallboxen oder benötigen Sie mehrere Ladesäulen?
- Sind aufwendige Baumaßnahmen nötig?
Wie Sie merken, ist das Thema Elektromobilität ein Dschungel an Gesetzen, Möglichkeiten und Fallstricken. Ohne professionelle Hilfe sollten Sie dieses Unterfangen nicht angehen. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Füllen Sie unser Formular aus und wir vermitteln Ihnen passende Betreiber, die Sie beraten und unverbindliche Angebote für Ihre Ladeinfrastruktur machen.
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