Solaranlage: Finanzierung & Förderung
Die Energie- und Klimakrise sind in vollem Gange. Ein Teil der Lösung: Erneuerbare Energie durch Solaranlagen. Sie senken Kosten, sichern Unabhängigkeit und sind umweltfreundlich. Wir informieren über Finanzierung und Förderungen.
Finanzierung einer Solaranlage
Die Anschaffung einer Solaranlage ist eine große Investition. Für die Finanzierung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- Kauf
- Miete
- Pacht
- Fördermittel
- Einspeisevergütung
Fördermittel
Sowohl Gewerbetreibende als auch Privatleute wird diese Nachricht freuen: Für den Bau einer Solaranlage stehen seit der Einführung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) 2002 verschiedene Fördermittel zur Verfügung, die die Anschaffungskosten zum Teil stark senken. Das EEG regelt die Förderung von Solaranlagen mit dem Ziel einer Energiewende. Außerdem werden Errichtung und Ausbau von Solaranlagen indirekt über spezielle Kredite unterstützt. Da günstige Förderungen die Gesamtrendite maßgeblich beeinflussen, lohnt es, sich mit den optimalen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten zu befassen.
Einen Förderkredit in Form eines Darlehens gibt es beispielsweise bei der KfW-Bank. Der zinsgünstige Kredit „Erneuerbare Energien Standard“ fördert die Kosten für Planung, Projektierung und Installation der Solaranlage, egal ob die Solaranlage auf dem Dach, an der Fassade oder auf einer Freifläche installiert wird. Sie können beispielsweise auch Zubehör wie einen Stromspeicher finanzieren lassen. Jeder Privatkunde kann diese Förderung in Anspruch nehmen. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Anlage den Anforderungen des EEGs entspricht. Ist dies der Fall, kann der Kredit bis zu 100% der Investitionskosten decken. Zusätzlich gibt es das Förderpaket „Erneuerbare Energien Premium“, das für große Projekte von bis zu 25 Millionen Euro für knapp zwei Prozent Zinsen nutzbar ist.
Die Bundesregierung hat im Herbst 2022 außerdem ein „Osterpaket“ - die EEG Novelle - ins Leben gerufen. Dieses Paket hat zum Ziel, bis 2030 mindestens 80% des Bruttostroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Als Maßnahme gilt unter anderem eine stärkere finanzielle Beteiligung der Kommunen.
Häufig werden Solaranlagen von regionalen Banken oder Unternehmen gefördert. Die Voraussetzungen hierfür unterscheiden sich je nach Bundesland und Stadt. Es lohnt sich, wenn Sie sich auch hier über einen Kredit informieren.
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Einspeisevergütung
Eine weitere Förderung bekommen Sie im Rahmen des EEG in Form der Einspeisevergütung. Zu bestimmten Zeiten kann es vorkommen, dass Strom überproduziert wird und keine vollständige Eigennutzung erreicht werden kann. Überschüsse können Sie entweder in einem Stromspeicher zwischenspeichern oder ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Nach EEG bekommen Sie für die Einspeisung über 20 Jahre hinweg eine Einspeisevergütung. Zwar ist diese nicht sehr hoch, jedoch deutlich profitabler, als den erzeugten Strom ungenutzt zu lassen.
Die Einspeisevergütung ist mit der Verabschiedung des Osterpakets der Bundesregierung und der Novelle des EEGs 2023 gestiegen. Sie erfolgt pro eingespeister Kilowattstunde. Sie können Ihren Strom auch vollständig einspeisen. Profitabler ist es jedoch, mindestens einen Teil des Stroms selbst zu nutzen. Die Höhe der Einspeisevergütung wird regelmäßig vom Staat angepasst. Aktuell (Stand Dezember 22) liegt sie bei rund 9 Cent pro Kilowattstunde, wenn Sie eine Anlage mit weniger als 10 kWp besitzen. Für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp liegt der Betrag bei rund 7,5 Cent, während Sie für Anlagen mit über 40 kWp eine Vergütung von rund 6 Cent pro kWh bekommen.
Ist die EEG-Einspeiseförderung nach 20 Jahren ausgelaufen, bietet sich die Möglichkeit, den Strom direkt zu vermarkten. Auf diese Weise kann der überproduzierte Strom weiterhin ins Netz eingespeist werden, die Vergütung erfolgt dann allerdings in Höhe des Marktwertes, also dem durchschnittlichen Börsenstrompreis. Aktuell liegt sie bei rund 3,5 Cent pro kWh.