Brandschutz für Unternehmen & Vermieter

Brände vermeiden & rechtlich sicher unterwegs sein

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Brandschutz: So sind Sie auf der sicheren Seite

Die Gefahr eines Brands ist immer gegeben. Deshalb muss jedes Unternehmen geeignete Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz ergreifen. Dieser ist nicht nur rechtlich gefordert, sondern dient dem Schutz von Leib und Leben. Wir informieren Sie über nötige Maßnahmen & Dienstleister im Bereich Brandschutz.

Für Eilige

Das Wichtigste zu Brandschutz auf einem Blick

  • Vorbeugender Brandschutz ist rechtlich gefordert. Um die Auflagen zu erfüllen, müssen alle Unternehmen aktiv werden, die Gebäude errichten, unterhalten oder mieten.
  • Der bauliche Brandschutz umfasst alle baulichen Maßnahmen, durch die die Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindert werden sollen, z. B. den Einbau von Brandschutztüren und -fenstern.
  • Der anlagentechnische Brandschutz beinhaltet den Einbau und die Wartung von technischen Anlagen, die effektive Brandbekämpfungs­maßnahmen einleiten, darunter Sprinkler.
  • Weitere konkrete, im Betrieb zu treffende Maßnahmen, um Brände zu verhindern, fallen unter den organistorischen/­betrieblichen Brandschutz, z. B. Schulungen und die Bestellung von externen Brandschutz­beauftragten.
  • Auf dem deutschen Markt gibt es eine Vielzahl von geeigneten Brandschutz-Dienstleistern. Der kostenlose Angebotsvergleich von tradingtwins hilft bei der Suche und Auswahl.

Was ist Brandschutz?

Der Begriff „Brandschutz“ umfasst alle Maßnahmen, die die Entstehung von Bränden sowie die Ausbreitung von Rauch und Feuer verhindern sollen. Man unterscheidet zwischen

  • abwehrendem Brandschutz und
  • vorbeugendem Brandschutz.

Der abwehrende Brandschutz ist Aufgabe der Feuerwehr: Sie löscht, wenn es brennt. Die Vermeidung von Bränden ist Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes. Hier werden zum Beispiel Architekten, Bauherren, die Geschäftsleitung und Brandschutzbeauftragte in die Pflicht genommen – sowohl vor, während als auch nach Errichtung einer Immobilie. Das heißt: Vorbeugender Brandschutz betrifft auch Sie als Vermieter, Unternehmer oder Gewerbetreibender, egal ob Sie selbst im Besitz einer gewerblich genutzten Immobilie sind oder diese mieten. Diese drei Bereiche müssen Sie beachten:

  1. Baulicher Brandschutz
  2. Anlagentechnischer Brandschutz
  3. Organisatorischer & betrieblicher Brandschutz

Die gute Nachricht: Bei der Umsetzung dieser Brandschutzmaßnahmen sind Sie nicht auf sich gestellt. Spezialisierte Anbieter beraten und unterstützen Sie bei Bedarf.

Planung und Bewertung von Brandschutzmaßnahmen

Baulicher Brandschutz

Unter den baulichen Brandschutz fallen alle Maßnahmen und Methoden bei der Errichtung und Instandhaltung von baulichen Anlagen/Gebäuden, die die Entstehung und Ausbreitung von Bränden im Vornherein verhindern sollen, darunter:

Brandschutzfenster & -verglasungen

Der Einbau von speziellen Brandschutzfenstern und -verglasungen verhindert eine Ausbreitung von Bränden auf andere Gebäudeteile. Entsprechend deutscher Normen verfügen Feuerschutzfenster über unterschiedliche Feuerwiderstandsklassen: F30, F60, F90, F120 und F180. So hält ein Fenster mit der Klasse F60 einem Feuer 60 Minuten lang stand und verhindert ein Übergreifen.

Brandschutzfassaden

Vergleichbar mit Brandschutzfenstern können auch Wandbereiche innen und außen dank Brandschutzfassaden über einen Feuerwiderstand von bis zu 90 Minuten verfügen. Sie werden zur Trennung von Brandabschnitten eingesetzt, z. B. zwischen zwei Gebäudeecken.

Brandschutztüren & -tore

Auch Brandschutztüren sowie -tore verlangsamen die Ausbreitung von Feuer und Rauch auf andere Abschnitte eines Gebäudes. Je nach Feuerwiderstandsklasse beträgt diese Zeit 30 bis 90 Minuten (T30 – T90). Sie werden für gewöhnlich in langen Fluren sowie in Treppenhäusern verbaut. Nicht jede Brandschutztür verhindert aber auch die Rauchausbreitung. Hierfür sind wiederum spezielle Türen notwendig. In ihrer Spezifikation enthalten diese das zusätzliche Kürzel „RS“, z. B. T30RS.

Feststellanlagen

Brandabschlüsse wie Brand-/­Feuerschutztüren dürfen nicht offen gehalten werden, es sei denn, es ist eine Feststellanlage installiert. Bei einem Brand sorgt diese dafür, dass sich ein Brandabschluss sicher schließt und Feuer und Rauch sich nicht ausbreiten können. Hierzu sind Feststellanlagen u. a. mit mindestens einem Element zur Branderkennung sowie einer Energieversorgung ausgestattet.

Planung & Erstellung von Flucht- und Rettungswegen

In einem Gebäude muss es geeignete Flucht- und Rettungswege geben. Hierbei handelt es sich z. B. um Flure, Treppen und Ausgänge, über die Menschen und Tiere im Brandfall oder bei sonstigen Gefahren ein Gebäude schnell und sicher verlassen können. Flucht- und Rettungswege stellen den kürzesten Weg aus einem Gebäude dar und müssen u. a. deutlich sichtbar gekennzeichnet und ausgeleuchtet werden. Daneben müssen Gebäude über normgerecht erstellte Flucht- und Rettungspläne verfügen, die im Ernstfall Orientierung bieten.

Alle Auflagen des baulichen Brandschutzes erfüllen – mit dem richtigen Anbieter

Wir helfen Ihnen, den passenden Anbieter für Brandschutz­maßnahmen zu finden. Sie beantworten uns einige kurze Fragen und wir liefern Ihnen vergleichbare Angebote.

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Anlagentechnischer Brandschutz

Unter den technischen bzw. anlagentechnischen Brandschutz fällt die Installation und Wartung von technischen Einrichtungen, die der Vorbeugung und Bekämpfung von Bränden dienen. Dazu zählen beispielsweise:

RWA-Anlagen

Bei einem Brand droht erhebliche Gefahr durch die Entstehung von Wärme, Brandgasen und giftigem Rauch. Rauchabzugs­vorrichtungen (RA) sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) leiten Rauch und andere Gefahrenquellen ab und führen Frischluft zu. Es gibt verschiedene Typen von RWA-Anlagen, u. a. natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen.

Sprinkleranlagen

Sprinkler werden an Raumdecken installiert und verfügen über mit Flüssigkeit gefüllte Ampullen, die die Löschdüsen verschließen. Bei einem Temperaturanstieg im Brandfall dehnt sich die Flüssigkeit aus, worauf die Ampullen zerplatzen und die Sprinkler auslösen. Durch das Austreten von Löschmitteln (meistens Wasser) wird das Feuer bekämpft oder zumindest in Schach gehalten, bis die Feuerwehr effektive Brandbekämpfungs­maßnahmen einleiten kann.

Gaslöschanlagen

Im Gegensatz zu Sprinklern bekämpfen Gaslöschanlagen ein Feuer nicht durch den Einsatz von Wasser, sondern von gasförmigen Löschmitteln, z. B. CO2. Dabei kommt es u. a. zur Verdrängung von Sauerstoff, wodurch dem Feuer seine Grundlage entzogen wird. Gaslöschanlagen kommen für gewöhnlich nur dort zum Einsatz, wo andere Anlagen einen Brand nicht wirkungsvoll bekämpfen können. Auch Orte wie Bibliotheken, wo der Einsatz von Wasser hohe Schäden verursachen würden, eignen sich.

Brandmeldeanlagen

Eine Brandmeldeanlage (BMA) registriert einen Brand mithilfe von Brandmeldern, z. B. Rauchwarnmeldern und Sprinkleranlagen. In Folge leitet sie nicht nur die Brandmeldung über die enthaltene Brandmelderzentrale (BMZ) an die Leitstelle der Feuerwehr weiter, sondern löst u. a. zum Schutz von Personen den Feueralarm aus und aktiviert die installierten Löschanlagen.

Passende Anbieter für die Installation & Wartung von Brandschutzanlagen

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Organisatorischer/­betrieblicher Brandschutz

Der organisatorische/­betriebliche Brandschutz ergänzt die Maßnahme des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes. Hierzu zählen alle Maßnahmen, die im Betrieb selbst getroffen werden können, um die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zum Schutz von Leib und Leben zu verhindern und daraus resultierende Schäden möglichst gering zu halten:

Instandhaltung & Wartung von Anlagen

Installierte Anlagen zur Detektierung und Einleitung von Brandbekämpfungs­maßnahmen müssen immer zu 100% funktionsfähig sein. Deshalb sind diese mindestens einmal jährlich zu warten und ggf. instand zu setzen. Diese Aufgabe darf nur vom Personal einer hierfür qualifizierten und zertifizierten Firma ausgeführt werden.

Bereitstellung von externen Brandschutz­beauftragten

In vielen Fällen ist ein Brandschutz­beauftragter Pflicht für Unternehmen. Brandschutz­beauftragte haben u. a. die Aufgabe, Brandgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen. Kleinere und mittelständische Unternehmen verfügen aber nicht immer über die Kapazitäten, Mitarbeitende entsprechend auszubilden, deshalb können auch externe Brandschutz­beauftragte von Dienstleistern herangezogen werden.

Bestellung von Brandsicherheits­wachen

Bei einer Brandsicherheits­wache handelt es sich um den Bereitschaftsdienst einer Feuerwehr, der zum Einsatz kommt, wenn von vornherein eine erhöhte Brandgefahr gegeben ist, z. B. bei Einsatz von Pyrotechnik im Rahmen von Veranstaltungen. Unternehmen können Brandsicherheit­swachen für Ihre Zwecke buchen, z. B. für Messen, Baustellen oder feuergefährliche Arbeiten.

Schulungen, Weiterbildungen & Ausbildungen im Brandschutz

Schulungen sowie Aus- und Weiter­bildungen im Brandschutz sind eine absolute Notwendigkeit. Die Kurse richten sich z. B. an Mitarbeitende, die sich zu Brandschutz­helfern oder -beauftragten ausbilden lassen möchten, oder Techniker des Gebäudemanagements. Vermittelt werden u. a. die Inhalte aktueller Normen, Richtlinien und Brandschutz­verordnungen sowie Brandschutz­techniken anhand von Übungen und Beispielen.

Erstellung von Feuerwehrplänen & -laufkarten

Bei einem Feuerwehrplan handelt es sich um ein Führungsmittel, das die Feuerwehr dabei unterstützt, schnell und effektiv Hilfe zu leisten. Er bietet der Feuerwehr rasche Orientierung in einem Gebäude und erleichtert die Beurteilung der Lage. Feuerwehr­laufkarten hingegen sind Hinweisformulare, mit denen die Feuerwehr den Weg zum ausgelösten Brandmelder und vermutlichen Brandherd schnellstmöglich finden kann.

Erstellung von Brandschutzordnungen

Brandschutz­ordnungen informieren Personen darüber, wie sie sich bei einem Brand innerhalb eines Gebäudes zu verhalten haben (z. B. Ruhe bewahren und Folgen der gekennzeichneten Rettungswege). Daneben enthalten sie Maßnahmen, durch die Brände verhindert werden sollen. Die Erstellung einer Brandschutzordnung ist nicht für jedes Gebäude bundeseinheitlich vorgeschrieben, aber definitiv anzuraten, um die eigenen Mitarbeiter und Dritte wie z. B. Kunden zu schützen.

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Rechtliche Bestimmungen zum Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz ist gesetzlich verpflichtend und damit rechtlich gefordert. Entsprechende Maßnahmen fangen bereits bei der Planung und Errichtung von Gebäuden an.

Vorbeugender Brandschutz ist aber auch Pflicht eines jeden Unternehmens – die Sicherheit der eigenen Mitarbeitenden, Kunden und Gästen muss jederzeit gewährleistet sein. Als Arbeitgeber haben Sie eine besondere Fürsorgepflicht:

  • In § 618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist u. a. festgehalten, dass Räume so beschaffen sein müssen, dass der „Verpflichtete gegen Gefahr für Leib und Leben [...] geschützt ist“.
  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gibt in § 10 vor, dass der „Arbeitgeber [...] entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeit sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen [hat], die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.“ Hier ist u. a. auch die Benennung von Brandschutz­beauftragten gefordert, d. h. von Personen, „die Aufgaben [...] der Brandbekämpfung [...] übernehmen.“
  • Eine weitere wichtige gesetzliche Grundlage, die beachtet werden muss, ist u. a. die Arbeits­stättenverordnung (ArbStättV).

Arbeitgeber müssen sich somit ausführlich mit den rechtlichen Bestimmungen zum vorbeugenden Brandschutz auseinandersetzen und für ihr Brandschutzkonzept entsprechende Maßnahmen ergreifen oder beauftragen. Auch aus versicherungs­technischen Gründen muss der vorbeugende Brandschutz gewährleistet sein.

Anbieter von Leistungen zum vorbeugenden Brandschutz

Auf dem deutschen Markt findet sich eine Vielzahl von regionalen Anbietern und Dienstleistern, die Lösungen zum vorbeugenden Brandschutz für Unternehmen anbieten.

Manche Anbieter haben sich auf einzelne Gebiete, z. B. den baulichen Brandschutz oder anlagentechnischen Brandschutz, spezialisiert und bieten mit Brandschutz­beratungen oder der Planung, Konzeptionierung und Ausführung von Brandschutzmaßnahmen und -anlagen Leistungen, die sich in erster Linie an Architekten, Bauherren, Vermieter etc. richten. Andere konzentrieren sich auf den organisatorischen Brandschutz und stellen Brandschutz­beauftragte sowie Brandsicherheits­wachen bereit oder bieten Brandschutz­unterweisungen sowie weitere Schulungen an. Unternehmen und Gewerbetreibenden bietet sich damit eine breite Auswahl an passenden Brandschutzlösungen und Dienstleistern.

Richtigen Brandschutz­anbieter auswählen und rechtlich sicher unterwegs sein

Ob Sie Ihre Mitarbeitenden im Brandschutz aus- und weiterbilden möchten oder die Dienste von externen Brandschutz­beauftragten benötigen – mit uns finden Sie passende Anbieter von Brandschutz­dienstleistungen:

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Häufige Fragen


Zum Brandschutz gehören alle Maßnahmen, die verhindern sollen, dass es zur Entstehung von Bränden und zur Ausbreitung von Rauch und Feuer kommt. Vorbeugender Brandschutz ist u. a. Aufgabe eines jeden Unternehmens, das eine Immobilie errichtet, unterhält und mietet und umfasst bauliche, anlagentechnische sowie organisatorische bzw. betriebliche Maßnahmen. Hingegen ist der abwehrende Brandschutz Aufgabe der Feuerwehr. Hierunter fallen u. a. die Brandbekämpfung und die Rettung von Menschen und Tieren.


Der vorbeugende Brandschutz ist in einer Reihe von rechtlichen Bestimmungen auf Bundes- und Landesebene geregelt und gefordert. Zu nennen sind hier u. a. die Musterbauordnungen und die Landesbauordnungen, die Vorgaben zum baulichen Brandschutz enthalten. Des Weiteren resultiert aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Arbeitschutzgesetz sowie der Arbeitsstätten­verordnung eine Pflicht für Unternehmen und Arbeitgeber, für die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden und von Dritten zu sorgen.

Jedem Unternehmen ist anzuraten, sich ausführlich mit sämtlichen gesetzlichen Bestimmungen zum vorbeugenden Brandschutz auseinanderzusetzen.


Erforderlich sind Maßnahmen des baulichen, anlagentechnischen sowie organisatorischen/­betrieblichen Brandschutzes. Gebäude müssen so errichtet, instand gehalten und betrieben werden, dass eine Brandentstehung und -ausbreitung im Vorfeld verhindert wird, z. B. durch die Installation und Instandhaltung von Feuerschutztüren und -fenstern sowie von z. B. Löschanlagen. Weitere wichtige Maßnahmen sind z. B. Aus- und Weiterbildungen von Mitarbeitenden im Brandschutz, die Inanspruchnahme von externen Brandschutz­beauftragten sowie die Erstellung von Flucht- und Rettungsweg­plänen.


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