Aufzugbau und -service

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Aufzugbau- und Service: Leistungen im Überblick

Aufzüge machen das Leben nicht nur angenehmer, sondern steigern auch den Wert einer Immobilie. Damit das so bleibt, müssen sie regelmäßig gewartet und hohen Sicherheits­standards gerecht werden. Wir informieren Sie über (Neu)Bau, Modernisierung sowie Wartungs- und Service­leistungen.

Für Eilige

Das Wichtigste zu Aufzugbau- und Service auf einen Blick

  • Ein (nachträglicher) Neubau von Aufzügen in Wohn- und Geschäfts­gebäuden ist in der Regel gut umsetzbar und kann den Wert Ihrer Immobilie steigern. Je nach Bundesland sind Aufzüge ab einer bestimmten Gebäudehöhe sogar vorgeschrieben.
  • Bei einer Modernisierung wird veraltete Technik ersetzt. Das kann sich unter anderem positiv auf Sicherheit und Energie­effizienz auswirken.
  • Die Kosten unterscheiden sich stark und hängen u.a. vom Gebäude und den Ansprüchen ab. Das Gute: (Neu)Bau und Modernisierung von Aufzügen können Sie durch eine Förderung bezuschussen lassen.
  • Dienstleister bieten in der Regel Wartungs- und Service­leistungen als Einfach- oder Vollwartungs­vertrag an.
  • Unser kostenloser Angebotsvergleich unterstützt Sie bei der Suche nach einem Dienstleister für Aufzugbau- und Service - einfach, schnell und unverbindlich.
Menschen in Aufzug

(Neu)Bau von Aufzuganlagen

Für Gebäude ohne Aufzug gibt es maßgeschneiderte Lösungen. Ein Fahrstuhl lässt sich laut einiger Anbieter in 95 Prozent der Fälle installieren. Ein Fachunternehmen sieht sich Ihren individuellen Fall vor Ort genau an. Nach einer Begehung erhalten Sie Auskunft darüber, was in Ihrem Gebäude machbar ist und wie ein Aufzug installiert werden kann.

Dank innovativer Technik ist es möglich, in kleinen Hausfluren oder an Fassaden leistungsfähige, energie­effiziente und benutzer­freundliche Fahrstühle zu installieren. Damit sie lange und zuverlässig funktionieren, bieten viele Dienstleister Modernisierungen sowie Wartungs- und Service­leistungen an, die sich an die gesetzlichen Verordnungen halten.

Worauf ist bei einem (Neu)Bau von Aufzuganlagen zu achten?

Planen Sie, einen Aufzug im Gebäude zu bauen, gibt es einige Aspekte zu beachten.

Baugenehmigung

Für Personenaufzüge im Innenbereich gilt: Eine Baugenehmigung ist erst ab einer Förderhöhe von mehr als drei Metern erforderlich. Anders im Außenbereich: Hier ist eine Baugenehmigung immer notwendig, egal, wie viele Etagen bedient werden und wie hoch der Fahrstuhl ist. Beantragen Sie keine Baugenehmigung, verstoßen Sie gegen die Landes­bauordnung. Es drohen je nach Bundesland Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Genehmigungen können beim jeweils zuständigen Bauaufsichts­behörde gestellt werden.

Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme

Bevor ein Aufzug in Betrieb genommen werden darf, muss er von einer zugelassenen Überwachungs­stelle (ZÜS) wie dem TÜV abgenommen werden. Eine wiederkehrende Hauptprüfung ist spätestens alle zwei Jahre Pflicht und vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Zwischen den Hauptprüfungen findet eine jährliche Zwischenprüfung statt, in der die Sicherheits­einrichtungen und Notfallsysteme getestet werden.

Umbauten

Möglicherweise müssen für einen Einbau des Aufzuges Umbauten am Gebäude vorgenommen werden. Das können beispielsweise Deckendurch­brüche oder eine Absenkung von Geschossdecken im Innenbereich sein. Wird der Aufzug außen angebaut, sind Wanddurchbrüche zu den Etagen nötig und gegebenenfalls ein alternativer Rettungsweg. Außerdem kann der Einbau eines Aufzugs dazu führen, dass Umbauarbeiten an der Haustechnik nötig sind.

Lärmschutz

Mit dem Betrieb von Aufzügen ist eine gewisse Lärmentwicklung verbunden. Diese muss bei der Planung berücksichtigt werden. Geräusche verursachen beispielsweise der Antrieb oder das Öffnen und Schließen der Türen. Auch nachträglich installierte Aufzüge dürfen die Ruhe in angrenzenden Wohn- und Schlafräumen nicht beeinträchtigen.

Innen- vs. Außenanlage

Ob der Aufzug im Treppenhaus oder außerhalb des Gebäudes installiert wird, hängt davon ab, wie viel Platz im sogenannten Treppenauge vorhanden ist. Größe, Form und Etagen entscheiden über den Standort des Aufzuges. Ist im Hausflur nicht genug Raum, kann ein Schacht an der Fassade angebaut werden, um einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen.

Kosten für (Neu)Bau von Aufzügen

Die Kosten für einen (Neu)Bau von Aufzuganlagen unterscheiden sich stark nach ...

  • der Art des Aufzuges
  • der Größe des Korbes
  • der Anzahl der Etagen
  • sowie den nötigen Umbaumaßnahmen

Laut des Dienstleisters Kone liegen die durch­schnittlichen Kosten für ein Gebäude mit fünf Etagen bei rund 50.000 Euro.

Da eine pauschale Preisangabe nicht möglich ist, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Fachhändler zu wenden. Dieser kann Sie kompetent beraten und Ihnen nach einer Begehung vor Ort einen detaillierten Kostenvoranschlag übermitteln.

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Modernisierung von Aufzügen

Viele Aufzüge sind in die Jahre gekommen und geben den Nutzern beim Einsteigen kein gutes Gefühl. Eine Modernisierung ist dann sinnvoll, wenn der Betrieb durch häufige Reparaturen gestört wird und sie nicht mehr wirtschaftlich sind. Liegt zudem eine Gefährdungs­beurteilung (GBU) vor, sollte eine Modernisierung spätestens dann vorgenommen werden. Bei einer Modernisierung werden veraltete Teile nicht nur ersetzt, sondern durch moderne Technik ausgetauscht.

Es gibt gute Gründe für eine Modernisierung von Aufzügen:

  1. Erhöhte Sicherheit
  2. Moderne Technik & verbesserte Leistung
  3. Wertsteigerung
  4. Verbesserte Optik & Design
  5. Energieeffizienter Betrieb

Möglichkeiten zur Modernisierung

Es gibt drei Möglichkeiten zur Modernisierung: Austausch einzelner Komponenten, ganzer Module oder ein Komplett­austausch des Fahrstuhls im vorhandenen Schacht.

Austausch einzelner Komponenten

Eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit zur Modernisierung ist der Austausch einzelner Komponenten. In diesem Verfahren werden gezielt defekte oder veraltete Einzelteile wie Türantrieb, Anzeigeelemente und Beleuchtungs­systeme gegen moderne Elemente ausgetauscht. Die Modernisierung von einzelnen Komponenten kann bereits die Sicherheit erhöhen, die Verläss­lichkeit verbessern und die Energie­effizienz steigern.

Module austauschen

Ein Austausch ganzer Module kommt dann infrage, wenn ein Fahrstuhl funktioniert, die Leistung jedoch deutlich verbessert werden kann. Beispiele für eine modulare Modernisierung sind der Austausch eines veralteten Motors, neue ruckelfreie Kabinentüren oder eine moderne Optik für die Fahrkabine. Nutzer profitieren von mehr Sicherheit, verbesserter Leistung und einer höheren Nutzungs­zufriedenheit.

Komplett­austausch der Fahrkabine

Über den Komplett­austausch der Fahrkabine sollten Sie nachdenken, wenn diese älter als 20 Jahre oder sehr störanfällig ist. Häufig übersteigen die Kosten für Reparaturen langfristig gesehen die Kosten für eine neue Kabine. Außerdem machen Sie mit einer Modernisierung den Aufzug sicherer, energie­effizienter und für die Nutzenden komfortabler. Bei einem Komplett­austausch wird der alte Aufzug ausgebaut und ein neuer im vorhandenen Schacht installiert.

Kosten für Modernisierung von Aufzügen

Wie viel eine Modernisierung kostet, ist pauschal nicht zu beantworten. Die Höhe der Kosten hängt davon ab, welche und wie viele Komponenten am Aufzug modernisiert werden (müssen) oder ob es gleich die gesamte Fahrkabine sein soll. Hinzu kommt, dass es im Falle von Design und Aufzügen unterschiedliche Hersteller und Angebote gibt, zwischen denen Sie wählen können.

Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Dienstleister für Aufzugbau- und Service zu wenden. Diese sehen sich an, welche Maßnahmen am Aufzug nötig sind und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem Anbieter mit unserem kostenlosen Serviceformular.

Förder­möglichkeiten

Der Neubau, die nachträgliche Installation und auch die Modernisierung eines Aufzugs gehen mit nicht unerheblichen Kosten einher. Bei der KfW gibt es für bestimmte Verwendungs­zwecke Förderungs­möglichkeiten, die unter anderem Bauträger, Wohnungs­genossenschaften und Privatpersonen in Anspruch nehmen können.

Die KfW-Förderung 455-B unterstützt den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort. Zu den Förderbereichen gehört auch die „Überwindung von Treppen und Stufen“, also das Einbauen, Nachrüsten oder Verbessern von Aufzugsanlagen oder Treppenliften. Für Einzelmaßnahmen werden 10 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten bezuschusst, maximal jedoch 2.500 Euro. Für den Standard „Altersgerechtes Haus“ übernimmt die KfW 12,5 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten, maximal jedoch 6.250 Euro.

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen:

  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilien­hauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung,
  • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilien­hauses oder einer sanierten Wohnung,
  • eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privatpersonen oder
  • Mieter

Der Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ unterstützt den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz. Gewährt werden bis zu 50.000 Euro Kredit, unabhängig vom Alter, zu einem effektiven Jahreszins ab 2,90 Prozent. Der Kredit fördert Investitionen in Baumaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert werden. Hierzu zählen unter anderem das Einbauen, Nachrüsten oder Verbessern von Aufzugsanlagen oder Treppenliften sowie der Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“.

Gefördert werden:

  • Privatpersonen (Eigentümer/innen und Mieter/innen, unabhängig vom Alter)
  • Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften
  • Bauträger und Wohnungs­unternehmen
  • Wohnungs­genossenschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Wartung & Service

Befindet sich in Ihrem Gebäude ein Aufzug, gehen damit auch Verpflichtungen einher. Um die Personen­sicherheit zu gewährleisten, sind sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, Aufzüge regelmäßig durch eine ZÜS überprüfen zu lassen. Die Anforderungen an den Dienstleister und die Technischen Regeln für Betriebs­sicherheit sind in der DIN EN 13015 sowie TRBS 3121 geregelt.

Laut der Verordnung über Sicherheit und Gesundheits­schutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebs­sicherheits­verordnung - BetrSichV) müssen Aufzuganlagen regelmäßig wiederkehrend von einer ZÜS geprüft werden. Die Hauptprüfung muss spätestens alle zwei Jahre stattfinden. In der Mitte des Intervalls erfolgt eine Zwischenprüfung. Stellt die ZÜS fest, dass die Prüffrist zu lang ist, muss der Arbeitgeber mit der Prüfstelle eine neue, kürzere Frist festlegen. Sollte der Arbeitgeber jedoch nicht einverstanden sein, hat er laut BetrSichV eine Entscheidung der zuständigen Behörde herbeizuführen.

Was beinhaltet eine Wartung?

Was bei einer Wartung genau unter die Lupe genommen wird, hängt davon ab, welche Art der Wartung stattfindet und was Sie (vertraglich) mit dem Dienstleister vereinbaren. In der Regel bieten alle Dienstleister Servicepakete für die Aufzugwartung an. Diese unterscheiden sich nach Vollwartung und Funktions­wartung, je nach Anbieter auch Einfach- oder Basiswartung genannt. Sie können sich unabhängig vom Dienstleister, der Ihren Aufzug eingebaut hat, einen neuen Dienstleister zur Wartung suchen - in der Regel prüfen alle Anbieter die Aufzüge hersteller­unabhängig.

Basiswartung

Die Basiswartung beinhaltet die Wartung und Reini­gung der Aufzug­anlage. Gewartet werden unter anderem die Verrie­gelungen, Türkontakte, Halte­punkte und der Verschleiß. Reparaturen oder die Behebungen von Störungen sind jedoch nicht mit inbegriffen. Sollte eine Reparatur nötig sein, muss diese gesondert beauftragt und bezahlt werden

Vollwartung

Eine Vollwartung ist im Prinzip das „Rundum-Sorglos-Paket“. Neben der Wartung sind zusätzlich beispiels­weise Entstö­rungen der Aufzug­anlage innerhalb der regulären Arbeitszeit und der Tausch von Verschleiß- und Ersatz­teilen enthalten. Je nach Vertrag beinhaltet die Vollwartung häufig auch die Begleitung der wieder­kehrenden ZÜS-Prüfungen.

Darüber hinaus lassen sich die Verträge je nach Anbieter mit weiteren individuellen Leistungen kombinieren. Da sich die Wartungs­verträge unterscheiden, empfehlen wir, verschiedene Dienstleister für Aufzugbau- und Service miteinander zu vergleichen und gegebenen­falls nach individuellen Konditionen zu fragen.

Geben Sie Ihren Aufzug in zuverlässige Hände

Jeder Aufzug unterliegt individuellen Anforderungen und muss entsprechend gewartet werden. Füllen Sie mit nur wenigen Klicks unser Serviceformular aus, wir finden passende Anbieter und ermöglichen so vergleichbare Angebote.

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Weitere Pflichten & Dienstleistungen

Aufzugbetreiber offerieren neben der Wartung weitere Dienstleistungen. Dazu gehören:

Reparatur & Entstördienste

Es ruckelt, die Tür klemmt oder der Aufzug hat seinen Betrieb ganz aufgegeben. Der Entstördienst steht Ihnen bei Dienstleistern in der Regel rund um die Uhr zur Verfügung, entweder per Hotline oder Online-Formular. Die Servicemonteure diagnostizieren und beheben die Störung so schnell wie möglich. Bei kleineren Problemen können die Reparaturen direkt vorgenommen werden. Liegt ein größerer Schaden vor, müssen gegebenenfalls Ersatzteile nachbestellt werden.

Notruf & Personen­befreiung

Die novellierte BetrSichV von 2015 sieht vor, dass jeder Aufzug mit einem Notrufsystem ausgestattet sein muss. Vorgeschrieben ist ein Zweiwege-Kommunikations­system, über das ständig ein Notdienst erreicht werden kann. Das heißt, in einem Notfall können Personen im Aufzug die Notruftaste drücken und werden mit einer Leitzentrale verbunden, die sofort die Personen­befreiung einleiten kann. Somit ist ein Gespräch möglich und nicht nur das Absetzen eines Notrufes. Dienstleister müssen ein funktionierendes System bereitstellen, das der BetrSichV entspricht und anhand der TRBS 3121 umgesetzt wurde.

Kosten von Wartung & Service von Aufzügen

Auch die Kosten für Wartung und Service lassen sich nicht pauschal benennen, da sie sich aus Faktoren wie der Förderhöhe, der Anzahl der Haltepunkte, dem Antriebssystem, den Zeitabständen der Wartungen sowie der Vertragsart zusammensetzen.

Es gibt Angebote für einen Standard-Wartungs­vertrag bereits ab 59 Euro im Monat. Doch nur die wenigsten Dienstleister machen konkrete Angaben, sondern unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot, nachdem sie sich mit Ihrem speziellen Fall auseinander­gesetzt haben.

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