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Ladeinfrastruktur: Das müssen Sie bei der Anschaffung wissen

Deutschlands Straßen werden grüner - zumin­dest im übertra­genen Sinne. Der Ausbau der Lade­infra­struktur für Elektro­mobili­tät ist in vollem Gange und überall sprießen Ladesta­tionen aus dem Boden. Unter­nehmen und Privat­personen können sich ihre eigene Strom­tankstelle instal­lieren lassen. Welche Lade­lösungen es gibt, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und welchen büro­kratischen Aufwand das bedeutet, erfahren Sie hier.

Für Eilige

Das Wichtigste zur Ladeinfra­struktur auf einen Blick

  • Die Ladeinfra­struktur wird durch unterschied­liche Lade­lösungen ausge­baut. Ziel der Bundes­regierung ist es, eine Millionen neue Lade­punkte zu errichten.
  • Welche Kosten Sie einplanen müssen, ist sehr indivi­duell. Eine einfache Wallbox startet bei 600 Euro, für Lade­säulen, deren Instal­lation Bauar­beiten benötigen, können die Kosten im vier- bis fünf­stelligen Bereich liegen.
  • Es gibt Förderungen und Zuschüsse, die Privat­leute, Unter­nehmen und Kommunen bei Kauf und Instal­lation von Lade­stationen unter­stützen.
  • Bei der Anschaffung sind gesetz­liche Richt­linien zu berück­sichtigen. Außerdem ist eine detail­lierte Planung und die Hilfe von Fach­leuten uner­lässlich.
Ladesäulen

Welche Ladelösungen gibt es?

Warum benötigen Sie überhaupt Lade­lösungen? Können Sie das Elektr­oauto nicht einfach an eine Steck­dose anschließen? Das können Sie zwar tun, sollten es aus zwei Gründen jedoch besser unterlassen:

  1. Die haushalts­üblichen Steck­dosen haben eine maximale Leistung von 2,3 Kilowatt, somit würde das Aufladen des Elektro­autos viele Stunden dauern. Normale Steck­dosen sind auf den Dauer­betrieb nicht ausgelegt. Anschluss­kabel können heiß laufen und es besteht Brand­gefahr.
  2. Die Ladever­luste an einer normalen Steck­dose sind größer als mit einer profes­sionellen Lösung. Jedes verlorene Kilowatt ist bares Geld.

Folgende Lade­lösungen sind die handels­üblichen Möglich­keiten für einen sicheren Gebrauch im gewerb­lichen sowie im privaten Bereich:

Wallbox

Wallboxen sind kompakte, leistungs­starke Lade­stationen für den privaten und halböffent­lichen Gebrauch. Sie lassen sich an einer Hauswand, in der Garage oder im Carport montieren. Es gilt zu unter­scheiden zwischen AC-Wallboxen und DC-Wallboxen. AC-Wallboxen geben Wechsel­strom ab und versorgen Elektro­autos mit bis zu 22 Kilowatt. Sie sind die gün­stigere und für den privaten Gebrauch übliche Vari­ante, da der Wagen langsamer aufgeladen wird. Die Alter­native ist eine DC-Wallbox. Sie versorgt den Wa­gen direkt mit Gleich­strom und schafft Lade­leistun­gen ab 22 Kilowatt aufwärts. Dadurch laden Elektro­autos besonders schnell auf. DC-Wallboxen sind dafür in der Anschaf­fung entsprechend teurer.

Ladesäule

Ladesäulen sind im halböffent­lichen und öffent­lichen Bereich zu finden. Sie sind im Boden montiert und erinnern an eine Zapfsäule - nur dass es hier Strom statt Sprit gibt. An einer Lade­säule können sich mehrere Lade­punkte befinden, also Steck­dosen, an die Sie Ihren Wagen anschließen kön­nen. Wie bei der Wallbox gibt es leistungs­starke DC-Lade­stationen (soge­nannte Schnell­ladepunkte), die Elektro­autos direkt mit Gleich­strom versorgen. Gän­giger sind bei den Lade­säulen allerdings AC-Säulen, die sogenannten Normal­ladepunkte, aus denen Wechsel­strom kommt.

Mobile Ladestation

Verhältnis­mäßig neu auf dem Markt sind mobile Lade­stationen. Sie sind praktisch für Dienst- oder Urlaubs­reisen, weil Sie jeder­zeit Strom tanken können, auch wenn keine Ladeinfra­struktur zur Verfügung steht. Für mobile Lade­stationen gibt es unter­schiedliche Adapter, etwa Schuko­anschlüsse (also die normale Haushalts­steckdose) oder Cam­ping­steckdosen. Die Lade­stationen sind in der Lage, eigen­ständig zu erkennen, welche Steck­dose ange­schlossen ist und wie viel Kilowatt abge­rufen werden dürfen, um eine Über­hitzung zu vermeiden.

Ladestation für E-Bikes

Zur Ladeinfrastruktur zählen auch die Lade­stationen für E-Bikes. E-Bikes erleben einen Boom und die Lade­stationen sprießen wie Pilze aus dem Boden: Es gibt zum Beispiel Fahrrad­ständer mit angebrachten Schuko­steckdosen, Lade­säulen oder Schließ­fächer mit Akkus. Das Problem bei der Lade­infra­struktur ist aktuell jedoch noch das nicht ein­heit­liche Stecker­system. Im Zweifels­fall sollte das eigene Lade­gerät bei der nächsten Radtour mitge­nommen werden, damit der Strom auf jeden Fall fließen kann.

Kosten: Wie viel Geld muss ich für meine Ladeinfrastruktur einplanen?

Die Kosten für Ihre Ladeinfra­struktur sind sehr indivi­duell und von so vielen Faktoren abhängig, dass Sie unbe­dingt eine detail­lierte Planung vornehmen müssen. Wie viele Ladesta­tionen benötigen Sie? Welche Lade­leistung sollen die Lade­punkte haben? Welche baulichen Maß­nahmen müssen getroffen werden? Holen Sie sich dazu Hilfe von einem Fach­mann, zum Beispiel über unser Formular.

Grobe Kostenübersicht

Einfache Wallboxen mit einer Lade­leistung bis zu 11 Kilowatt starten bei rund 600 Euro. Je mehr Extras und Leistung Sie wünschen, desto tiefer müssen Sie in die Tasche greifen. Hinzu kommen Instal­lations­kosten vom Fachmann.

Mobile Ladestationen liegen etwa im gleichen Preis­segment wie Wall­boxen. Es gibt jedoch sehr günstige Lade­stationen für 200 bis 400 Euro, diese haben aller­dings nur eine Lade­leistung von 2,3 Kilowatt. Das entspricht der Leistung einer Haushalts­steckdose und entsprechend langsam wird Ihr E-Auto geladen.

Über Ladesäulen lassen sich viele Angaben im Internet finden. Die Preis­spannen beginnen bei 2.000 Euro und enden bei 20.000 Euro. Letzt­endlich müssen Sie mit Anschaffungs­kosten im vier­stelligen Bereich für eine Säule kalku­lieren. Einen Löwen­anteil machen die Instal­lations- und Bauar­beiten aus. Je weniger Baumaß­nahmen nötig sind, desto kosten­günsti­ger wird es. Im besten Fall steht die Lade­säule dicht an einem elek­trischen Anschluss­kasten. Vatten­fall schreibt dazu, dass im Durch­schnitt bei zehn Metern Entfer­nung zwischen Lade­säule und elek­trischer Anlage zwischen 1.500 und 2.000 Euro an Kosten anfallen.

Möchten Sie, dass Ihr E-Auto mit selbst erzeugtem Strom geladen wird, muss dafür auch noch die geeignete Infra­struktur geschaffen werden, zum Beispiel durch eine Solaranlage. Für Anschaffung, Instal­lation und Förderung gelten wieder ganz eigene Regeln.

Vergessen Sie nicht: Neben den Anschaffungs- und Installations­kosten kommen bei allen drei Möglich­keiten die Kosten fürs E-Auto-Laden on top. Mit welchen Kosten Sie hier rechnen müssen, können Sie in unserem ausführ­lichen Artikel nachlesen.

Ladeinfrastruktur: Vorteile für Unternehmen

Egal, ob Hotel, Restaurant, Schwimmbad, Bank, Versicherung, ob Sie Ihre Flotten laden oder an Ihren Immobi­lien den Zu­gang zur Lade­infra­struktur legen wollen: Unter­nehmen, die auf Elektro­mobilität setzen, gehen mit der Zeit und inves­tieren in die Zukunft dieser Erde. Das verschafft neben einem Beitrag zum Klima­wandel auch Vorteile für die Unternehmen:

  • Umweltbewusstsein zeigen
  • Neue Kunden gewinnen, die Elektro­autos fahren
  • Anziehungsmagnet für E-Autofahrer, Laufkund­schaft mitnehmen
  • Positive Bewertungen im Internet
  • POI (Point of Interest) und Sicht­barkeit auf Lade­stationen­karten
  • Anschaffung kann gefördert werden
  • Strom wird von Kunden bezahlt
  • Absetzen von der Konkurrenz
  • Laden ist günstiger als an öffent­lichen Lade­stationen
  • Dienstwagen können zu Hause geladen werden

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Worauf muss ich bei der Anschaffung achten?

Ob Sie nun eine Privat­person sind, die eine Wallbox instal­lieren möchte, ein Unter­nehmer, der eine Lade­infra­struktur für die Mitarbei­tenden schaffen will, Ihr Fuhrpark auf Elektro­mobilität umgerüstet werden soll oder ob Sie für Hotel­gäste einen Ladepunkt einrichten möchten: Am besten soll’s direkt losgehen. Doch so einfach ist es leider nicht. Unsere Check­listen sollen Ihnen einen ersten Über­blick über wichtige Richt­linien und Planungs­fragen verschaffen.

Gesetzliche Richt­linien für nicht öffent­liche Ladeinfra­struktur

Die genannten gesetz­lichen Richt­linien sind in der Nieder­spannungs­anschluss­verordnung - NAV § 19 geregelt. Hiervon betroffen sind vor allem Privat­personen und Unter­nehmen, die zum Beispiel über die Anschaffung von Wallboxen nachdenken.

  • Anmeldepflicht bis 12 Kilovolt­ampere beim Netz­betreiber.
  • Anmeldepflicht sowie Geneh­migung vom Netz­betreiber bei einer Leistung von mehr als 12 Kilovoltampere. Vorher darf eine Wallbox nicht betrieben werden. Holen Sie sich erst die Geneh­migung ein, bevor Sie mit der Instal­lation beginnen.
  • Der Netzbetreiber hat zwei Monate Zeit, sich mit der Entschei­dung über die Genehmigung zurück­zumelden.
  • Die genannten Punkte gelten auch für mobile Lade­stationen.
  • Letztendlich geht es bei der NAV § 19 um den Schutz des Strom­netzes: eine Über­lastung soll vermieden werden. Mit Ihrer Meldung beim örtlichen Netz­betreiber hat dieser den Über­blick und kann mögliche Risiken und poten­zielle Auswir­kungen auf das Strom­netz über­blicken und bei Bedarf schützend eingreifen.

Gesetzliche Richt­linien für öffent­liche Ladeinfra­struktur

Die öffentliche Lade­infra­struktur unter­liegt der Lade­säulen­verordnung (LSV).

  • Die öffentliche Lade­säule muss vom Betreiber vor Inbetrieb­nahme und Außer­betrieb­nahme bei der Bundes­netzagentur angezeigt werden.
  • Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen nach Inbetrieb­nahme, die Außer­betrieb­nahme muss unver­züglich mitge­teilt werden.
  • Enthält eine Ladesäule Schnell­ladepunkte, muss sie den tech­nischen Anfor­derungen der LSV entsprechen und diese der Regulierungs­behörde nachge­wiesen werden.
  • Ladepunkte mit einer Lade­leistung von höchstens 3,7 Kilowatt sind davon ausge­nommen.
  • Die zweite Novelle der LSV verordnet unter anderem, dass neu errich­tete Lade­punkte ab dem 1. Juli 2023 ein einheit­liches Bezahl­system mittels gängiger Kredit- oder Debit­karte haben müssen. Hintergrund: Bisher ist das Bezahl­system an Deutsch­lands öffent­lichen Lade­punkten unein­heitlich. Eine gängige Methode ist zum Beispiel eine Lade­karte. Sie fungiert im weitesten Sinne wie eine Tankkarte. Bei einem Anbieter schließen Sie einen Vertrag ab, können die Ladekarte aller­dings nur an dessen Lade­säulen nutzen. Eine Ladekarte lohnt sich vor allem dann, wenn Sie einen Anbieter vor Ort haben oder für Ihre Flotte ein deutsch­landweites Netz benötigen, das der Anbieter abdeckt. Das ist zum Beispiel mit einer EnBW Ladekarte oder einer UTA Ladekarte der Fall. Damit die öffent­liche Lade­infra­struktur allen Elektro­autofahrern zugäng­licher und Bezahlen einfacher wird, soll das Bezahl­system vereinfacht werden.

Definition der öffentlichen Zugänglichkeit

Die Bundesregierung hat in der zweiten Novelle der Ladesäulen­verordnung klarge­stellt, dass „keine physischen Barrieren wie z. B. Poller oder Schranken erfor­derlich sind, um den Lade­punkt als nicht öffentlich zugänglich einzu­stufen“. Eine deutlich sicht­bare Beschil­derung oder Kenn­zeichnung ist ausrei­chend, um den Personen­kreis zu beschränken, die den Ladepunkt nutzen dürfen.

„Unter einem indivi­duell bestimmten Personen­kreis sind Personen zu verstehen, die dem Betreiber regel­mäßig nament­lich bekannt sind oder die der Betreiber bei Bedarf indivi­duell identi­fizieren kann. Dies ist typischer­weise bei einer Mitglied­schaft, einer Anmel­dung oder Regis­trierung sowie bei einem Arbeits­verhältnis der Fall. Als Beispiele seien hier Ladepunkte auf Besucher­parkplätzen von Firmen, Arzt­praxen oder Hotels zu nennen.“

Planungsfragen & Hinweise für die Ladeinfra­struktur

  • Lassen Sie die Lade­station von einem qualifi­zierten Elek­triker oder vom Lade­infra­struktur-Anbieter instal­lieren.
  • Der Steckertyp der Wallbox muss zum Elektro­auto passen. Es gibt vier Stecker­typen, Typ 2 ist Standard für euro­päische und asia­tische Fahr­zeuge.
  • Wenn Sie ein Unter­nehmen mit großem Fuhr­park leiten und nun auf Elektro­mobilität umstellen möchten, braucht es eine profes­sionelle Planung. Wie viele Bestands­fahrzeuge gibt es? Müssen diese durch neue Elektro­fahrzeuge ersetzt werden? Welche Anfor­derungen haben Sie an die Ladeinfra­struktur? Werden die Lade­säulen während der Arbeits­zeit oder über Nacht zum Aufladen genutzt? Oder muss es tagsüber sehr schnell gehen, weil Sie zum Beispiel einen Liefer­service bedienen? Welche Fahr­strecken legen Ihre Fahrzeuge zurück?
  • Möchten Sie die Ladesäule mit intel­ligenter Techno­logie wie Last­management und Abrechnungs­system ausstatten?
  • Wer darf den Strom nutzen? Das ist besonders im halböffent­lichen Bereich sinn­voll zu klären, wie etwa bei Hotel­park­plätzen oder öffent­lichen Einrich­tungen. Ein Zugangs­schutz am Ladepunkt lässt sich einrichten, ebenso ein Abrechnungs­service.
  • Ist eine transpa­rente Zuordnung der Kosten gewünscht?
  • Wie viele Lade­stationen benötigen Sie? Reichen ein oder zwei Wall­boxen oder benötigen Sie mehrere Lade­säulen?
  • Sind aufwendige Baumaß­nahmen nötig?

Wie Sie merken, ist das Thema Elektro­mobilität ein Dschungel an Gesetzen, Möglich­keiten und Fall­stricken. Ohne profes­sionelle Hilfe sollten Sie dieses Unter­fangen nicht angehen. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Füllen Sie unser Formular aus und wir vermitteln Ihnen passende Betreiber, die Sie beraten und unverbind­liche Angebote für Ihre Ladeinfra­struktur machen.

Förderungen und Zuschüsse für Ladeinfra­struktur

Um den Ausbau der Elektro­mobilität weiter voranzu­treiben, gab es von Bund und Ländern Förder­maßnahmen. Bereits in der Vergangen­heit wurden in sechs Förder­aufrufen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

KfW-Kredit 267 - Förderung einer nachhaltigen Mobilität

Zwar ist die KfW-Förderung von Ladestationen für Unternehmen (Förderung 441) mit Ende des Jahres 2022 ausgelaufen, die gute Nachricht ist jedoch, dass Kommunen weiterhin von der KfW-Förderung 267 profitieren können. Der Kredit fördert nachhaltige Verkehrs­projekten in Kommunen mit bis zu 150 Millionen Euro Kredit pro Jahr. Darunter fallen auch Investitionen, die der Elektromo­bilität zugutekommen, wie der Aufbau elektrischer Ladestationen.

Tipp von uns: Ob Sie Anträge für eine Förderung stellen können, ob eine Förderung vorzeitig oder generell ausge­laufen ist, erfahren Sie am zuverläs­sigsten auf den Seiten der Banken und Geldgeber. Selbst die offi­ziellen Seiten von Bund und Länder sind nicht immer aktuell und verlinken letzt­endlich auch auf die Antrags- und Info­seiten von KfW & Co.

Förderungen der Bundesländer

Auch die Bundes­länder wollen die Energie­wende voran­treiben. Wir listen hier beispiel­haft einige Förder­ungen für Lade­infra­struktur auf, weisen jedoch darauf hin, sich je nach Bundes­land, in dem Sie leben, selbst zu infor­mieren, da die Regu­larien teil­weise sehr unter­schiedlich und kompli­ziert sind. Eine Förder­mittel­beratung kann der nächste sinn­volle Schritt sein. Hier erhalten Sie Hilfe bei der Suche nach geeigneten Programmen und Unter­stützung bei der Antrag­stellung. Beachten Sie außerdem, dass Sie laut der Stadt Düssel­dorf nicht gleich­zeitig eine KfW-Förderung sowie eine städtische Förderung für eine Wallbox in Anspruch nehmen können.

Hintergrund: Ladeinfrastruktur in Deutschland

Zum Klimaschutz­programm der Bundes­regierung gehört die Zulassung von mindestens sieben Millionen Elektro­fahrzeu­gen bis 2030. Innerhalb der EU werden ab 2035 nur noch emissions­freie Neuwagen zuge­lassen. Somit sind viele Lade­statio­nen nötig, damit Elektro­autos über­haupt genutzt werden können. Laut Bundesnetz­agentur gibt es (Stand September 2022) in Deutsch­land 57.231 Normal­ladepunkte und 11.044 Schnell­ladepunkte. Ziel ist es, eine Millionen Lade­punkte zu errich­ten. Um die Elektro­mobilität zu stärken, beschleunigt die Bundes­regierung den Ausbau von Lade­punkten per Gesetz. Auch das Bezahlsystem soll einfacher und nutzerfreundlicher werden.

Nicht nur die Betreiber von öffent­lichen Lade­stationen sind gefragt. Auch Privat­leute und Unter­nehmen sind aufge­rufen, die Lade­infra­struktur mit aufzubauen. Damit das gelingt, stellen Bund und Länder Förder­gelder zur Verfügung. Unternehmen können mit gutem Beispiel vorangehen. Etwa indem sie ihren Fuhrpark auf Elektro­mobilität umstellen, auf Park­plätzen eine Ladesäule für Mitar­beitende und Gäste errichten und für Dienst­wagen den Mitar­beitenden zu Hause eine Wallbox finan­zieren. Die Technik ist mittler­weile so weit, dass eine trans­parente Stromkosten­abrechnung möglich ist und der Mitar­bei­tende seinen Verbrauch für den Dienst­wagen auf die Kilowatt­stunde genau erstattet bekommt.

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