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Welches Dienstrad leasen? Alle Infos über Modelle & Zubehör

Dienst­fahrräder ermöglichen das Leasing eines Fahrrads über den Arbeitgeber. Firmen­fahrräder sind klimaneutral, sorgen für einen stress­freien Arbeitsweg und bieten auf diese Weise eine moderne und kosten­effiziente Form der Mobilität. Die Auswahl an Dienst­rädern ist groß und so gibt es mit Lastenrädern, E-Bikes, Mountain­bikes oder Citybikes unter­schiedliche Modelle. Doch welche Fahrrad­modelle sind als Dienstrad zugelassen? Und hat das Modell des Firmenfahrrads Auswirkungen auf die Leasingkonditionen?

E-Bike, Mountainbike & Co. - Welche Fahrräder lassen sich als Dienstrad leasen?

Dienstfahrräder erfreuen sich außer­ordentlicher Beliebtheit. Kommt das Thema Dienstrad leasen in der Firma oder dem Betrieb auf, stellt sich oftmals die Frage, welche Art von Fahrrad über den Arbeitgeber geleast werden kann. Die gute Nachricht zuerst: grundsätzlich kann jedes Fahrrad zum Dienstfahrrad werden. Ob Citybike, Rennrad oder E-Bike, jede Art von Fahrrad kann über den Arbeitgeber geleast werden und somit als Firmenfahrrad zum Einsatz kommen.

Arbeitsweg mit dem Dienstfahrrad
Den Dienstweg per Firmenfahrrad zurückzulegen ist klimaneutral und gesundheitsfördernd - zudem ermöglicht ein Dienstrad leasen praktische Steuervorteile.

Während vor 10 Jahren noch der Firmen­wagen als verlockende Incentive für Mitarbeitende galt, sind Firmenfahrräder heutzutage auf dem Vormarsch. Dienst­fahrräder sind modern, klimaneutral und kosteneffizient für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer und so erfreuen sich Firmen­fahrräder, welche über den Arbeitgeber geleast werden, großer Beliebtheit und dienen als förderliche Motivation für Mitarbeitende. Nicht zuletzt ermöglicht die Fortbewegung per Dienstrad einen stress­freien Weg zur Arbeit, ohne, dass Sie sich über Staus oder Probleme des öffentlichen Nahverkehrs Gedanken machen müssen. Ganz nebenbei ist die körperliche Bewegung, die eine regelmäßige Nutzung des Firmenfahrrads mit sich bringt, noch förderlich für die Gesundheit.

Dienstrad Leasing: Wie funktioniert das Leasing eines Firmenrads?

Firmenfahrräder sind Diensträder, die Arbeitnehmern von ihrem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Dem liegt ein Leasing-Modell zugrunde, welches der Nutzung eines Dienstwagens durch Angestellte einer Firma ähnelt: Das Dienstrad wird von dem Arbeitgeber geleast und dem Mitarbeitenden gegen einen Entgeltverzicht zur Verfügung gestellt. Die ent­stehenden Kosten für das Leasing des Dienstfahrrads werden unkompliziert von dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen, was mit steuerlichen Vergünstigungen für sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einhergeht. Somit ist das Dienstrad Leasing denkbar einfach und unkompliziert.

Firmenfahrräder: Welches Modell eignet sich für Ihre Ansprüche?

E-Bike, Rennrad, Lastenfahrrad oder doch ein klassisches Citybike - die Auswahl­möglichkeiten im Bereich der Dienst­fahrräder sind vielfältig. Es ist Ihnen somit freigestellt, welche Art von Fahrrad Sie über den Arbeitgeber leasen. Einer der Vorteile beim Leasing eines Fahrrads über den Arbeitgeber besteht darin, dass Sie das Firmenfahrrad auch in Ihrer Freizeit nutzen können. Somit sollten Sie ein Dienstrad leasen, welches sich sowohl für private als auch für berufliche Zwecke eignet. So ist ein schnelles Rennrad, wie bspw. das EDR AF ULTEGRA von Van Rysel, zwar als Dienstrad für den schnellen Weg zur Arbeit ideal geeignet, für den Sonntagsausflug mit der Familie jedoch weniger passend. Ebenso ermöglicht das Lastenrad Leasing, wie bspw. das Babboe Go Mountain von Babboe, den Transport von Kind und Kegel, ist aber für Arbeitnehmende, die nicht regelmäßig große Gewichte transportieren, die falsche Wahl.

Citybike / Urban Bike

Mit ihrer aufrechten Sitz­position sind Citybikes (bspw. Holland-Räder) Firmen­fahrräder mit maximalem Fahr­komfort. Ausgestattet mit Schutz­blechen, dicken Reifen und einem weichen Sattel eignen sich City Bikes perfekt als Diensträder für den Einsatz in der Stadt. Auch für gemüt­liche Fahrten am Wochenende eignet sich diese Art von Fahr­rad gut. Viele Modelle sind mit einer Nabenschaltung sowie einer Lichtanlage mit Dynamo ausgestattet und punkten je nach Modell mit raffinierter Federung.

Mountainbike (MTB)

Für alle, die nicht nur die Stadt, sondern auch unebenes Terrain erkunden wollen, sind Mountain­bikes perfekt. Mit effizienten Gang­schaltungen, dicken Rädern und einer ausgeklügelten Federung ermöglichen MTBs auch Fahrten auf holprigen Wegen und Hängen. Auch Fahrrad­fahrer in der Stadt schätzen Mountainbikes, denn hügelige Städte, Kopfstein­pflaster und Bahnschienen sind für MTBs kein Problem. Mountain­bike Leasing ist im Rahmen eines Dienstrad­programms möglich.

Rennrad

Rennräder sind für den Sport gemacht. Um hohe Geschwindig­keiten zu erreichen, müssen sie einiges an Komfort einbüßen und so sind Renn­räder mit schmalen Sätteln und Reifen sowie keiner Federung ausgestattet. Auch die gebeugte Sitzposition steht der komfortablen Haltung beim Citybike in nichts nach. Als Dienstrad eignen sich Renn­räder vor allem, wenn auch in der Freizeit dem Rennsport nach­gegangen wird. Zudem fehlen häufig Ausstattungen wie Klingel oder Beleuchtung.

Der Fahrradmarkt arbeitet schnell und ist unglaublich innovativ, somit ist die Auswahl an Firmenfahrrädern so groß und vielfältig wie nie. Wenn Sie als Arbeitgeber daran interessiert sind, für ihre Mitarbeitenden ein Dienstfahrrad zu leasen, stehen wir Ihnen mit einem kostenlosen und unverbindlichen Anbietervergleich zur Seite.

E-Bike

E-Bikes sind Elektroräder, die sich unabhängig von der Tret­leistung durch motorisierte Unterstützung bewegen, wobei das E-Bike in der Regel durch einen Gashebel in Gang gesetzt wird. Entscheiden Sie sich für ein E-Bike als Firmenfahrrad, ist wenig bis kein Kraftaufwand erforderlich, um sich von A nach B zu bewegen. Besonders auf langen Strecken sorgt ein E-Bike als Dienstfahrrad für Fahrkomfort. E-Bikes gelten nicht als Fahrrad, wodurch einige rechtliche Bestim­mungen zu beachten sind. Ein E-Bike über die Firma zu leasen, stellt eine günstige Alternative zum Privatkauf dar.

(S-) Pedelec

Pedelecs werden mit einem unterstützenden Motor betrieben, wenn die Pedale getreten werden. Die Geschwindig­keit muss auf max. 25 km/h begrenzt sein, da Pedelecs nur so rechtlich als Fahrräder gelten. Ganz im Unterschied zu S-Pedelecs, welche auch eine Tretunter­stützung bieten, Geschwindig­keiten bis zu 45 km/h erreichen können und somit nicht als Fahrrad gelten. Entscheiden Sie sich für ein (S-) Pedelec als Dienstrad, profitieren Sie vom minimalen Kraftaufwand beim Fahren. Jedoch müssen einige rechtliche Bestimmungen beachtet werden.

Lastenfahrrad

Lastenräder sind spezielle Fahrräder, die mit einer Trans­portbox ausgestattet sind, welche vorne am Fahrrad montiert ist und in etwa den Stauraum eines Kleinwagens besitzt. Mit einem Lastenrad als Firmenfahrrad lassen sich Kind und Kegel, Einkäufe oder größere Gegenstände problemlos transportieren. Lastenräder sind zweispurig (zwei Räder) oder mehrspurig (mind. 3 Räder) und liegen dadurch stets perfekt auf der Straße. Ein Lastenfahrrad zu leasen ist im Rahmen eines Dienstfahrrad­programms möglich, ebenso wie das Leasing eines E-Lastenrads.

Fahrradhelm, Schloss oder Gepäckträger - Zubehör ist auch bei einem Dienstfahrrad unabdinglich. Haben Sie das passende Firmenfahrrad gefunden, gilt allgemein die Regel, dass alle Komponenten, die zu dem Fahrrad gehören, unter dessen Aus­stattung fallen und somit im Leasing­vertrag des Dienstrads mit inbegriffen sind. So werden beispielsweise Gepäck­träger, Trinkflaschenhalter oder Kindersitze zur Ausstattung des Firmenfahrrads gezählt und können ohne zusätzliche Kosten zu dem Leasingvertrag hinzugefügt werden. Leasen Sie ein E-Bike über den Arbeitgeber, ist in der Regel ebenfalls ein zweiter Akku bei Dual BatterySystemen inkludiert. Während die freie Auswahl des Dienst­fahrrads zwar ein großer Vorteil ist, haben Arbeitnehmende somit die Qual der Wahl, da der aktuelle Fahrradmarkt äußerst vielfältig ist und stets neue, innovative Modelle auf den Mark gebracht werden. Wollen Sie ein Dienstrad leasen, sind ihre Auswahlmöglichkeiten jedoch vielfältig. Neben einem unverbindlichen Anbietervergleich für Arbeitgeber unterstützen wir Sie außerdem mit einer Übersicht der beliebtesten Modelle an Firmenfahrrädern. So bieten wir Ihnen die besten Voraussetzungen, dass das Fahrrad-Leasing über Arbeitgeber problemlos und unkompliziert abläuft.

Ein Dienstrad leasen ist so einfach und so unkompliziert wie noch nie. Zwar lassen sich sowohl Mountainbikes, Lasten­fahrräder oder E-Bikes über die Firma leasen, jedoch sollten einige Punkte bei der Auswahl des passenden Dienst­fahrrads beachtet werden. Wir haben eine kurze und kompakte Checkliste für Sie zusammengestellt, welche Punkte Sie bei der Auswahl eines Firmenfahrrads beachten sollten, sodass Sie mit dem ausgewählten Fahrrad voll und ganz zufrieden sind.

Checkliste: Was ist bei der Auswahl eines Dienstfahrrads zu beachten?

  • Ein gutes Firmenfahrrad sollte sicher und bequem sein: Achten Sie auf passende Größe von Rahmen und Reifen sowie auf eine ausreichende Beleuchtung durch LEDs. Auch sollte die Größe des Fahrrads an die eigene Körper­größe angepasst werden.
  • Ein passendes Firmenfahrrad sollte für das Terrain des Arbeitswegs ausgestattet sein: Wer das Dienstrad überwiegend für die Nutzung aus asphaltierten Straßen einsetzt, sollte auf wenig profilierte Reifen zurückgreifen. Für Rad- und Feldwege eignet sich ein moderates Profil.
  • Das Dienstrad sollte außerdem für Ihre Anforderungen bei der privaten Nutzung geeignet sein: Sind Sie beispielsweise daran interessiert ein Mountainbike für Touren am Wochenende zu leasen, sollten Sie auf die Ausstattung des MTBs mit grobstolligen Mountainbike-Gummis sowie einer passenden Federung achten. Für Personen, die hauptsächlich in der Stadt unterwegs sind, eignen sich Hollandräder oder Citybikes während Hobby-Radsportler auf Rennräder zurückgreifen können.
  • Das Firmenfahrrad sollte mit dem passenden Zubehör ausgestattet sein: Hierzu gehört ein Schutzblech, Kettenschutz oder ein Gepäckträger für Stadtradler.

E-Bike als Firmenfahrrad: Rechtliche Aspekte bei E-Bikes und (S-) Pedelecs

Ein E-Bike über die Firma leasen, ein S-Pedelec leasen oder lieber ein E-Mountainbike leasen - mittlerweile sind Motoren nicht mehr nur einem Typ Fahrrad vorbehalten und so gibt es bei nahezu allen Fahrradtypen Modelle, die mit einer motorischen Unterstützung ausgestattet sind. So beispielsweise das Lastenrad Vogue Carry 3 von bakfiets oder das Cityrad Roots Amsterdam 6.0, welche sich beide gut als Dienstfahrrad eignen. Während sich das E-Bike als Dienstfahrrad großer Beliebtheit erfreut, gibt es bei motorisierten Fahrrädern einige rechtliche und versicherungs­technische Aspekte zu beachten. Laut §1 Absatz 3 StVG sind Räder, die eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h erreichen, als Fahrräder einzustufen. Motorisierte Räder, die eine Geschwindigkeit von über 25 km/h erreichen, gelten rechtlich gesehen nicht mehr als Fahrräder, sondern je nach Modell als Kleinkrafträder oder Mofas.

Pedelec S-Pedelec (bis 45 km/h) E-Bike (bis 25 km/h) E-Bike (bis 45 km/h)
Tretleistung Erforderlich (unterstützende Motorisierung) Erforderlich (unterstützende Motorisierung) Nicht erforderlich (Bewegung durch Gashebel) Nicht erforderlich (Bewegung durch Gashebel)
Mindestalter - 16 Jahre 15 Jahre 16 Jahre
Kennzeichen - Versicherung & Kennzeichen nötig Versicherungskennzeichen nötig Versicherungskennzeichen nötig
Führerschein - Rollerführerschein (AM oder B) Mofaprüfbescheinigung Führerschein Klasse AM
Fahrradweg Nutzung erlaubt Nutzung nicht erlaubt Nutzung i.d.R erlaubt Nutzung nicht erlaubt
Helmpflicht Helm empfohlen Ja Ja Ja

Fahrrad-Leasing durch den Arbeitgeber: steuerliche Vorteile garantiert

Ein Fahrrad über den Arbeitgeber zu leasen ist nicht nur unkompliziert und praktisch, es bringt auch eine Reihe von steuerlichen Vorteilen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit sich. Beim Leasing eines Mountainbikes, Cityrads oder E-Bikes über den Arbeitgeber fungiert der Arbeitgeber als Leasingnehmer. Der Arbeitnehmer (der Mitarbeitende) beteiligt sich an den Kosten für das Dienstrad, indem der Arbeitgeber (das Unternehmen) einen Teil des Bruttolohns für die Nutzung des Firmenfahrrads einbehält. Dieses Prinzip ist auch unter dem Namen „Gehaltsumwandlung “bekannt. Wird ein Fahrrad über den Arbeitgeber geleast, ist es zentral, dass der Arbeitgeber als Leasingnehmer agiert und sich zumindest teilweise an den Kosten für das Dienstfahrrad beteiligt. Tut er dies nicht, erkennt das Finanzamt das Fahrrad oftmals nicht als Firmen­fahrrad an. Die monatliche Leasingrate hängt von dem gewählten Modell des Dienstrads sowie von den Konditionen des Leasingvertrags ab. Beim Leasing eines E-Bikes über die Firma fällt demnach monatlich eine höhere Leasingrate an, als es bei dem Leasing eines unmotorisierten Cityrads der Fall ist. Die Leasingverträge für ein Firmenfahrrad laufen in der Regel 3 Jahre und be­inhalten, je nach Vertrag, einen Versicherungsschutz bei Unfall oder Diebstahl sowie einen Reparatur­service.

Versteuerung des Dienstfahrrads: Was ist bei der Versteuerung des Jobrads zu beachten?

City Bike als Dienstfahrrad

Aus steuerlicher Perspektive ist die Anschaffung eines Dienstfahrrads sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeit­nehmer vorteilhaft. Für Arbeitnehmer zeigen sich die Vorteile des Leasing eines Fahrrads über den Arbeitgeber bei der Besteuerung des Einkommens: Durch die Gehalts­umwandlung reduziert sich das Brutto­einkommen, wodurch weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig werden. Zudem erhält der Arbeitnehmer mit dem Firmen­fahrrad eine Sachleistung. Das Leasing eines Dienstfahrrads lohnt sich auch für Arbeitgeber, da Firmen die Leasing- und Versicherungs­raten von der Steuer absetzen können.

Privatnutzung des Dienstrads: Versteuerung des geldwerten Vorteils

Einer der zentralen Vorteile eines Dienstfahrrads ist, dass es auch im Alltag problemlos genutzt werden kann. Bei der Versteuerung des Jobrads sind jedoch einige Aspekte zu beachten. Möchte der Arbeitnehmer das Firmenfahrrad auch privat nutzen, sollte darauf geachtet werden, die private Nutzung als geldwerten Vorteil zu versteuern. Hier gilt grundsätzlich die 1%-Regel: Jährlich müssen 1% des Listenpreises des Jobrads versteuert werden. In dem Zeitraum von 1. Januar 2019 bis 2030 gilt jedoch eine Ausnahmeregelung: Wird das Firmenfahrrad über den Arbeitgeber geleast und per Gehalts­umwandlung auf den Arbeitnehmer übertragen, greift eine Steuervergünstigung. Ab Januar 2019 muss nur noch die Hälfte des Bruttolistenpreises (0,5 %) als geldwerter Vorteil versteuert werden, ab Januar 2020 nur noch ein Viertel des Listenpreises des Dienstfahrrads (0,25 %).

S-Pedelecs Leasing: Aufgepasst beim Leasing von S-Pedelecs als Dienstfahrräder

Das Leasing eines S-Pedelecs über den Arbeitgeber im Rahmen eines Dienstradprogramms ist generell möglich. Hier sollte jedoch beachten werden, dass S-Pedelecs (bis 45 km/h) als Kraftfahrzeuge gelten und aus diesem Grund steuerlich genauso wie ein Elektro-Dienstwagen behandelt werden. Sind Sie an dem Leasing eines S-Pedelecs als Dienstfahrrad interessiert, müssen die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte als geldwerter Vorteil mit 0,03% des Kaufpreises pro Entfernungskilometer versteuert werden. Eine Alternative kann es hier sein, dass der Arbeitgeber die Pendelkosten pauschal mit 15% besteuert, was gerade bei längeren Strecken sinnvoll sein kann. Jedoch profitieren auch S-Pedelecs von der 0,25% Regelung, welche am Januar 2019 greift. Hier ist lediglich die Anschaffung bis Ende 2030 relevant.

tradingtwins-Tipp: Firmenfahrrad für Selbstständige lohnt sich!

„Auch ein Dienstfahrrad für Selbständige kann sich durchaus lohnen. Somit sind Diensträder nicht nur für Arbeitgeber und deren Angestellte attraktiv - auch Selbständige können problemlos einen Leasingvertrag für ein Dienstfahrrad abschließen und die Raten als Betriebsausgabe absetzen. Im Unterschied zu Angestellten entfällt sogar die 1% Regelung, wodurch die monatliche Versteuerung von 1% des Brutto-Listenpreises wegfällt und Sie bares Geld sparen.“

Anna

Anna

tradingtwins Redaktion

Ab 2019: Dienstfahrrad steuerfrei nutz­bar

Seit Januar 2019 können Unternehmen ihren Mitarbeitenden Dienstfahrräder steuerfrei zur Verfügung stellen. Ein Fahrrad über Arbeitgeber zu bekommen geht so mit Vorteilen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einher. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils auf der Seite des Arbeitnehmers entfällt, wenn der Arbeitgeber ein Firmenrad zusätzlich zu dem monatlichen Gehalt zur Verfügung stellt. Diese Regel gilt seit Januar 2019 für alle Diensträder sowie für E-Bikes unter 25 km/h. Die Bereitstellung eines Firmen­fahrrads durch das Unternehmen ist somit ein attraktiver Bonus für Angestellte, da das Dienstrad steuerfrei und beitragsfrei ist. Zusätzlich kann hier die Pendler­pauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer in der Steuererklärung deklariert werden.

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Sophie Köhler
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