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Mehrwegpflicht - Das gilt für die Gastronomie

Jeder kennt den Anblick: Zuge­müllte Parks an Wochen­enden, in Firmen quellen die Müll­eimer nach dem Mittag­essen mit Take-away-Boxen über. Täg­lich ent­stehen allein durch Einweg­verpackungen für Essen zum Mit­nehmen tonnen­weise Müll, doch im Januar 2023 kam die Mehrweg­pflicht. Was die Mehrweg­pflicht 2024 mit sich bringt und was sie für die Gastro­nomie bedeutet, erfahren Sie hier.

Für Eilige

Die Mehrwegpflicht auf einen Blick

  • Die Mehrwegpflicht bedeutet, dass Gastro­nomiebe­triebe Essen und Trinken zum Mit­nehmen in Mehrweg­verpackungen als Alter­native zu Einweg­verpackungen anbie­ten müssen.
  • Bei Nichteinhaltung drohen Geld­bußen bis zu 10.000 Euro.
  • Es gibt vier unter­schiedliche Mehrweg­systeme für die Gastro­nomie: Pool­systeme, Verbund­systeme, Insel­systeme und Individual­systeme.
  • Die Mehrweg­pflicht gilt für Betriebe mit einer Laden­fläche größer als 80 m² und mit mehr als fünf Mitar­beitenden.

Was ist die Mehrwegpflicht?

Die Mehrweg­pflicht liegt in der Novelle des Verpackungs­gesetzes (VerpackG) begründet. Das VerpackG schreibt vor, dass ab Januar 2023 Gastro­nomiebe­triebe, die Essen und Trinken zum Mit­nehmen verkaufen, neben Einweg­verpackungen Alter­nativen zum Trans­port anbieten müssen. Das kann Mehrweg­geschirr sein oder die Option, dass von Kunden mitge­brachtes Geschirr befüllt wird.

Damit reagiert die Politik auf ein riesiges Müll­problem. In Deutsch­land entsteht täglich tonnen­weise Verpackungs­müll allein durch Take-away-Einweg­verpackungen. Das Bundes­ministerium für Umwelt schreibt in seinem Abfall­vermeidungs­programm:

„Zwischen 2014 und 2019 haben weltweit der Ressourcen­verbrauch um 17 Prozent und der Energie­verbrauch um acht Pro­zent zuge­nommen. Mit Bevölkerungs­wachstum, stei­genden Ansprüchen, ungleicher Vertei­lung und zuneh­menden Abfall­mengen steigt der Druck. Im selben Zeit­raum ist die jähr­liche Menge an Siedlungs­abfällen um 700 Millionen Tonnen auf nunmehr 2,7 Milliarden Tonnen gestiegen. Wir sind in Deutsch­land mit etwa 50 Millionen Tonnen überpropor­tional daran beteiligt.“

Der NABU erfasste für 2017 erstmals umfas­sende Daten für das Abfall­aufkommen in Deutsch­land. Rund 350.000 Tonnen Abfall durch Einweg­geschirr und To-Go-Verpackungen fielen an, 58 Prozent davon gingen auf Teller, Boxen, Schalen und ähnliches für Speisen zurück. Dem wird mit der Mehrweg­pflicht nun ein Riegel vorge­schoben - oder zumindest ver­sucht. Denn Einweg­verpackungen dürfen weiterhin ange­boten werden, jedoch muss mindestens eine Mehrweg-Alter­native vorhanden sein. Letzt­endlich entscheidet der Kunde, ob er die Einweg- oder Mehrweg­verpackung für sein Essen nimmt. Er trägt mit seiner Entschei­dung aktiv dazu bei, den Verbrauch von Müll zu redu­zieren.

Mehrweggeschirr

Was versteht man unter Mehrweg­verpackungen?

Was eine Mehrweg­verpackung ist, ist im VerpackG § 3 geregelt. Dort heißt es:

„(3) Mehrweg­verpackungen sind Verpackungen, die dazu konzi­piert und bestimmt sind, nach dem Gebrauch mehr­fach zum gleichen Zweck wieder­verwendet zu werden und deren tatsäch­liche Rück­gabe und Wieder­verwendung durch eine ausrei­chende Logistik ermöglicht sowie durch geeig­nete Anreiz­systeme, in der Regel durch ein Pfand, gefördert wird.“

„(4) Einweg­verpackungen sind Verpackungen, die keine Mehrweg­verpackungen sind.“

Mehrwegpflicht: Termine & Fristen bis 2030

Ein erster Schritt Richtung Abfall­vermeidung wurde von der Bundes­regierung bereits 2022 unter­nommen, als alle Einweg-Getränke­flaschen aus Kunst­stoff sowie Getränke­dosen pfand­pflichtig wurden. Für Plastik­flaschen mit Milch­getränken gilt eine Übergangs­frist bis 2024. 2023 folgte dann der nächste Schritt durch das zusätz­liche Mehrweg­behälter­angebot für Fast Food und Take-away-Angebote. Seit dem 1. Januar 2023 ist das Angebot verpflichtend.

Die Bundes­regierung geht in den nächsten Jahren noch weitere Schritte, um die Umwelt zu entlasten. Ab 2025 müssen PET-Einweg-Getränke­flaschen einen Recycling­anteil von 25 Prozent enthalten. Ab 2030 müssen es mindestens 30 Prozent sein und gilt für alle Getränke­flaschen aus Einweg-Kunst­stoff. Gastro­nomen sind hier­von nicht aktiv betroffen. Doch geben die hier genannten Ziele einen guten Einblick in das, was unter anderem im „Abfall­vermeidungs­programm des Bundes unter Betei­ligung der Länder“ festge­halten ist.

Seit 2022: Pfand­pflicht für Einweg-Getränke­flaschen aus Kunst­stoff & Dosen

Seit 01/2023: Pflicht zur Mehrweg­alternative bei Essen To-Go und Fast Food

Ab 2025: Mindestens 25 % Recycling-Anteil bei PET-Einweg­getränke­flaschen

Ab 2030: Mindestens 30 % Recycling-Anteil bei für alle Einweg­kunststoff­flaschen

Termine & Fristen zur Abfallvermeidung in Deutschland

Für wen gilt die Mehrwegpflicht?

Die Mehrweg­pflicht richtet sich an alle Gastronomie­betriebe, aber auch Liefer­dienste, die Speisen und Getränke in Einweg­kunststoff sowie Einweg­bechern zum Mit­nehmen anbieten. Im Verpackungs­gesetz werden Sie als „Letzt­vertreiber“ bezeichnet.

Regeln für Mehrweg­pflicht:

  • Verkaufs­fläche mehr als 80 m² und
  • mehr als 5 Mitar­beitende. Teilzeit­beschäftigte mit einer regel­mäßigen wöchent­lichen Arbeits­zeit von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5 berechnet, Teilzeit­kräfte von nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75.
  • Werden Einweg­verpackungen für Speisen angeboten, muss es immer eine Mehrweg­alter­native geben.
  • Betriebe können auch mitge­brachte Gefäße der Kunden befüllen. Das ist aber keine Pflicht, da Mehrweg­behälter als Alter­native zur Einweg­verpackung bereits angeboten werden.
  • Betriebe müssen für Kunden gut sicht­bare und lesbare Infor­mationen zu den Mehrweg­verpackungen anbringen.
  • Welches Mehrweg­system die Gastro­nomen nutzen, ist ihnen freige­stellt.
  • Sie müssen aber das Mehrweg­geschirr zurück­nehmen, das sie ausge­geben haben.
  • Die Hygiene­regeln für Rück­nahme, Reini­gung und Ausgabe sind zu beachten.

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Wichtig: Einweg und Mehrweg müssen gleich behandelt werden

Damit es bei der Mehrweg­pflicht für die Gastro­nomie zu keinem Wett­bewerbs­vorteil kommt, weil Gastro­nomen versuchen, die teureren Mehrweg­verpackungen zu umgehen, gibt es einige Regeln:

  • Ware in Mehrweg­verpackungen darf nicht teurer sein als in Einweg­verpackungen.
  • Sie darf auch nicht zu schlechteren Bedingungen angeboten werden.
  • Aber: Auf Mehrweg­verpackungen darf ein Pfand erhoben werden.

Wer ist von der Mehrweg­pflicht ausgenommen?

Es gibt Ausnahmen von der Mehrweg­pflicht. Das sind laut dem Bundes­ministerium für Umwelt kleine Geschäfte wie Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, die weniger als fünf Ange­stellte haben und deren Laden­fläche 80 Quadrat­meter nicht über­steigt.

Allerdings gibt es eine Ausnahme von der Ausnahme, zum Beispiel wenn es sich um Ketten handelt. So etwa bei einer Bäckerei, die zwar eine kleinere Laden­fläche als 80 m² hat, jedoch im gesamten Unter­nehmen mehr als fünf Beschäf­tigte arbeiten. Aus diesem Grund kann von der Ausnahme­regelung kein Gebrauch gemacht werden. Zu beachten ist also, dass die gesetz­liche Ausnahme­regelung nicht stand­ortbezogen gilt, sondern für das gesamte Unter­nehmen.

Mehrweg­pflicht Ausnahmen:

  • Verkaufsfläche unter 80 m²
  • weniger als fünf Mitarbeitende
  • Betriebe können anbieten, Lebens­mittel und Getränke in von Kunden mitge­brachte Behälter zu füllen. Das muss durch „deut­lich sicht- und lesbare Informations­tafeln oder -schilder“ zu erkennen sein.
  • Die Betriebe haben keine Verant­wortung dafür, ob die Behälter der Kunden zum Trans­port für Lebens­mittel geeignet sind.
  • Dennoch müssen die Hygiene­vorschriften und Anfor­derungen an die Lebens­mittel­sicherheit einge­halten werden. Der Lebens­mittel­verband hat hierzu Merk­blätter für den richtigen Umgang heraus­gegeben.
  • Auch kleine Betriebe, die von der Mehrweg­pflicht befreit sind, dürfen natürlich auf Mehrweg­verpackungen umstellen.

Was geschieht bei Nichtein­haltung der Mehrwegpflicht?

Halten Sie sich nicht an die Mehrweg­pflicht, handeln Sie ordnungs­widrig und müssen mit einer Geld­buße von bis zu 10.000 Euro rechnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie vorsätz­lich oder fahr­lässig gehandelt haben (vgl. § 36). Zum einen belasten Sie die Umwelt poten­ziell weiter, wenn Sie nur auf Einweg­produkte setzen. Zum anderen stellt es einen Wett­bewerbs­vorteil gegen­über der Konkur­renz dar, da Einweg­verpackungen in der Beschaf­fung günstiger sind.

Welche Mehrwegsysteme für die Gastronomie gibt es?

Damit das Mehrweg­system in der Gastro­nomie Einzug halten kann, gibt es verschie­dene Möglich­keiten, die Betriebe nutzen können.

Poolsystem

Beim Pool­system bieten externe Dienst­leister Mehrweg­verpackungen an. Gastro­nomen müs­sen also nicht in eigenes Mehr­wegge­schirr inves­tieren, sondern leihen es sich. So vermeiden sie An­schaf­fungsge­bühren und zahlen statt­des­sen eine monat­liche Nut­zungs­gebühr, die je nach An­bie­ter pau­schal oder pro Gefäß erho­ben wird. Die Dienst­leis­ter müssen sicher­stellen, dass die Mehr­weg­ver­pa­ckungen für den Trans­port von heißen Speisen ge­eig­net und lebens­mittel­echt sind. Das Mehr­wegge­schirr kann zudem in Indus­trie­spül­maschinen gerei­nigt wer­den. Einige Dienst­leister bieten neben dem Ge­schirr auch einen Spül­dienst an. Das Pool­system zeich­net aus, dass die Kunden Mehr­wegge­schirr in allen teil­nehmen­den Gastro­nomiebe­trieben zu­rück­geben können. Anbieter sind etwa Vytal, Recup & Rebowl sowie Relevo. Mittler­weile sind in Deutsch­land mehr als zehn Pool­system-Anbieter regis­triert.

Verbundsystem

Das Verbund­system ist ein Zusammen­schluss mehrerer Gastro­nomiebe­triebe, um die Pflicht zu Mehr­wegver­packung in der Gastro­nomie gemein­sam umzu­setzen. Das Verbund­system eignet sich zum Bei­spiel für regio­nale Räume oder Städte, aber auch lokal auf Märkten oder in Markt­hallen, wo es Essens­stände gibt. Sie schaf­fen ein gemein­sames Mehr­weg­system, indem sie in einen eigenen Bestand an Mehr­wegge­schirr inves­tieren. Die Anschaf­fungs­kosten fallen nur gering aus, da sie mit­ein­ander geteilt werden. Wie beim Pool­system kön­nen die Kunden die Mehr­wegver­packungen bei allen teil­nehmenden Betrie­ben zurück­geben. Das Geschirr muss lebens­mittel­echt, für den Trans­port sowie Spül­maschi­nen in der Gastro­nomie geeig­net sein.

Inselsystem

Das Insel­system bezeich­net einen Gastro­nomiebe­trieb, der auf sein eigenes Mehr­weg­sys­tem setzt. Er hat eigene Mehr­wegver­pa­ckungen, die der Kunde nur dort zurück­geben kann. Der Betrieb kann neue Kunden gewinnen, sein Ge­schirr mit seinem Logo branden und so gege­benen­falls Reich­weite erzie­len. Dafür fallen aller­dings hö­here Anschaf­fungsge­bühren beim Kauf der Mehr­wegver­packungen an und auch das Bran­ding mit dem Logo kostet, falls es gewünscht ist. Der Gastro­nom ist eben­falls für die Quali­tät und Reini­gung des Geschirrs zuständig.

Individualsystem

Das Individual­system ist weniger ein Mehr­weg­system für die Gastro­nomie als für die Kunden. Bei diesem Modell bringen diese ihr eigenes Geschirr mit und lassen es vor Ort mit Speisen befül­len. Für Betriebe fallen keine Kosten an, der Kunde spart sich einen Weg für die Geschirr­rückgabe. Er ist selbst verant­wortlich für den Trans­port, die Auslauf­sicher­heit und die Reini­gung. Aller­dings müssen die Betriebe beim Indivi­dual­system darauf achten, dass bei mitge­brachtem Geschirr die Hygiene­standards einge­halten werden. Das heißt, eine Schüssel darf nicht in der Nähe von verderb­lichen Lebens­mitteln abge­stellt werden. Hierzu müssen vom Gastro­nomie­betrieb Lösungen erar­beitet werden, wie etwa ein markierter Bereich auf der Arbeits­fläche.

Für wen eignet sich welches Mehrwegsystem?

Nach Betrach­tung der vier Mehrweg­systeme Gastro­nomie, können Sie abwägen, welches System für Sie in Betracht kommt. Wie im Abschnitt „Ausnahmen“ zu sehen ist, sind kleine Betriebe mit weniger als fünf Mitarbei­tenden und einer Laden­fläche von unter 80 m² von der Mehrweg­pflicht ausge­nommen. Solche kleinen Betriebe dürfen das Indivi­dual­system anwenden, müssen dies aber deut­lich zum Beispiel durch Schilder kenn­zeichnen.

Alle anderen Betriebe müssen sich über­legen, welches Mehrweg­system sich für sie eignet. Kleinere Betriebe, die nicht in eigene Mehrweg­verpackungen inves­tieren möchten, sollten darüber nach­denken, sich einem Pool­system oder Verbund­system anzu­schließen. Das Geschirr wird bereit­gestellt, die Gastro­nomen haben keine Verant­wortung für die spätere Ver­nich­tung am Ende der Lebens­zeit und müssen sich ledig­lich am Pfand­kreislauf beteiligen.

Große Gastronomie­betriebe, Ketten oder auch Eigen­tümer, die sich eine Marke aufbauen möchten, sollten über das Insel­system nach­denken. Auch wenn die Anschaf­fungskosten höher sind, gene­rieren Sie mit Ihren eigenen Mehrweg­verpa­ckungen eine exklu­sive Kund­schaft. Versehen Sie das Geschirr zusätz­lich mit Ihrem Logo, wird Ihre Marke in die Umge­bung getragen.

Vorteile von Mehrweg­verpackung in der Gastronomie

Auch wenn für Gastronomen zunächst einige Veränderungen bevorstehen und sie Geld investieren müssen, bringt die Mehrwegpflicht einige Vorteile.

Freundlich zur Umwelt

Mehrwegver­packungen in der Gastro­nomie schonen die Umwelt und müllen sie nicht zu. Das Pfand­system schafft einen Kreislauf, der Rohstoffe spart und letzt­endlich den gesamten Planeten sauberer hält.

Langfristig günstiger

Auch wenn Mehrweg­verpackungen in der Anschaf­fung erst einmal kosten, zahlen sie sich lang­fristig aus. Statt immer wieder Einweg­verpackungen nach­zukaufen, stellen Sie das Mehrweg­geschirr in die Industrie­spülmaschine und geben es anschließend wieder in den Umlauf.

Kundenbindung und neue Kunden gewinnen

Je nachdem welches Mehrweg­system Sie nutzen, kommen die Kunden wieder zu Ihrem Geschäft zurück, um das Pfand zurück­zuholen. Im besten Fall nehmen sie gleich neues Essen mit. Auch neue Kunden könnten nun zu Ihrem Kunden­stamm gehören, wenn Sie beispiels­weise mitge­brachtes Geschirr befüllen. Wenn Sie gänzlich auf Einweg verzichten, erschließen Sie sich umwelt­bewusste Menschen als neue Ziel­gruppe und Kunden­stamm.

Marke stärken

Wenn Sie Ihr eigenes Mehrweg­system haben, statt sich einem Pool­system anzu­schließen, können Sie Ihr Geschirr mit Ihrem Logo branden und Ihre Marke stärken. Auch so werden Sie für neue Ziel­gruppen sichtbar.

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Wie gelingt der Umstieg und was ist dabei zu beachten?

Die Mehrweg­pflicht kommt, daran führt für Gastronomie­betriebe, die Essen und Trinken zum Mit­nehmen anbieten, kein Weg vorbei. Wer sich bisher noch keine Gedanken über ein Mehrweg­system gemacht hat, sollte es spätestens jetzt tun. Es geht bei der Mehrweg­pflicht nicht darum, dass Gastro­nomen nur noch Mehrweg­verpackungen für Kunden anbieten dür­fen, sondern sie mindestens eine Alter­native zu Einweg­verpackungen vor Ort haben.

Damit das gelingt, müssen Sie sich zunächst für ein Mehrweg­system entscheiden und über­legen, wohin Sie lang­fristig wol­len. Möchten Sie Ihre Take-away-Speisen grund­sätzlich nur noch in Mehrweg­verpackungen anbieten oder sollen sie eine Alter­native zur Einweg­verpackung bleiben?

Ökonomische und ökologische Aspekte

Finanziell gesehen kostet ein einzelnes Mehrweg­gefäß mehr als eine Einweg­verpackung. Das gleicht sich jedoch dadurch aus, dass das Mehrweg­gefäß Hunderte Male genutzt werden kann und so den Nach­kauf für Einweg einspart. Schließen Sie sich einem Pool­system an, entfallen die Anschaffungs­kosten, dafür zahlen Sie Mitglieds­beiträge. Was aller­dings immer anfällt, sind Aufwand für Ausgabe, Rück­nahme und Reinigung.

Ziel des Gesetzes ist es, dass Mehr­weg die Umwelt entlasten soll. Deswegen sollte sich Ihr System ökolo­gisch rechnen. Die Klima­bilanz für Mehrweg­verpackungen gegen­über Einweg­verpackungen ist nach zehn Nutzungen höher. Je öfter sie be­nutzt werden, desto besser. Wenn Sie Geschirr besorgen und sehr schnell fest­stellen, dass Sie sich doch einem Pool­sys­tem anschließen möchten, haben Sie der Umwelt womöglich keinen Gefallen getan. Auch sollte vermieden werden, dass Ge­schirr aus einem Pool­system sowohl von Kunden als auch von Betrieben gespült wird, um die Klima­bilanz des Geschirrs im guten Schnitt zu halten.

Wer neben dem Mehrweg­geschirr auf Einweg­geschirr aus nach­wachsenden Ressourcen setzt, um Plastik zu vermeiden, sollte noch einmal darüber nach­denken. Denn bei der Produktion werden viel Energie und Chemi­kalien benötigt, um das Einweg­produkt nutzbar zu machen.

Fazit: Mehrwegpflicht der Umwelt zuliebe

Mit der Mehrweg­pflicht steht der Take-away-Kultur ein Umbruch bevor. Die Bundes­regierung will Gastro­nomen und Kunden damit nicht ärgern, sondern einen weiteren wichtigen Schritt in Sachen Umwelt­schutz gehen. Viele Bürger­innen und Bürger setzen vermehrt auf Nachhal­tigkeit und Umwelt­bewusstsein. Wie gut die Mehrwegpflicht angenommen wird, bleibt dennoch abzuwarten.

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