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KfW-Förderung für Sicherheit: das sind die Förder­optionen

Ob private Immobilie oder Firma, was einem lieb und teuer ist, das möchte man beschützt wissen. Grund genug also, über den Einbau von Alarmanlagen und die Installation von Sicherheits­technik nachzudenken. Schließlich sind es Maßnahmen für den Einbruch­schutz wie Videoüberwachung und Bewegungs­melder, die für einen ruhigen Schlaf sorgen können. Werden diese auch noch durch staatliche KfW-Förderung für Sicherheit bezuschusst, sollte man nicht zweimal überlegen. Doch wie geht die KfW-Förderung für Einbruchschutz vonstatten? Und wer darf diese beziehen? Antworten hierauf und einen Überblick über die KfW-Förderung für Sicherheit erhalten Sie im Folgenden.

Welche staatlichen Förderungen für den Einbruchschutz gibt es?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau – kurz KfW – bietet häufig eine willkommene Unterstützung bei diversen Bauvorhaben. Mit der KfW-Förderung 455-E, der KfW-Förderung für Einbruchschutz, unterstützt sie seit Ende 2015 mit einer kostenfreien Finanz­spritze Maßnahmen zur Einbruch­prävention. Zudem gibt es den KfW-Förderkredit 159, bei dem das barrierefreie Wohnen bezuschusst wird, worunter aber auch der Einbruchschutz mittels Alarmanlagen etc. gefasst wird. Mit 0,78 % effektivem Jahreszins handelt es sich hierbei um einen äußerst attraktiven Kredit, welcher obendrein bis zu einer Höhe von 50.000 Euro ausgestellt wird. Durch die staatliche KfW-Förderung für Sicher­heit ist es leicht möglich, für mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden zu sorgen.

Wer erhält eine KfW-Förderung zum Einbruchschutz?

Überlegen Sie, eine Alarmanlage in Ihrem Eigenheim oder Ihrem Gewerbe zu installieren, bietet es sich an zu überprüfen, ob Sie für einen Zuschuss durch die KfW-Förderung für Sicherheit bekommen Grundsätzlich können Eigentümer eines privaten Ein- oder Zweifamilien­hauses, sofern dieses nicht mehr als zwei Wohneinheiten aufweist, von der staatlichen KfW-Förderung für Einbruchschutz profitieren. Aber auch Mieter können von der KfW-Förderung für Einbruchschutz Gebrauch machen, so beispiels­weise durch die KfW 455-E-Förderung oder auch den Kredit 159. Hier lohnt es sich, den Vermieter zu kontaktieren oder als Besitzer einer Immobilie selbst einen genaueren Blick auf die staatlichen Fördermög­lichkeiten zu werfen. Denn für die Bezuschussung von Alarmanlagen oder weiterer Sicherheitssysteme gibt es bei der KfW-Förderung für Sicherheit so gut wie keinerlei Einschränkungen. Wann Ihr Haus beispielsweise gebaut wurde, in welcher Region es steht oder welches Alter Sie selbst haben, spielt hierfür keine Rolle. Ob Jung oder Alt, Reich oder weniger Vermögend – die staatliche KfW-Förderun für Sicherheit hat es sich zum Ziel gesetzt, durch die Installation von Überwachungs­technik den Einbruch in Privat­haushalten insgesamt zu minimieren.

Haus
Ob Wohnung oder Haus - die KfW-Förderung für Einbruchschutz sorgt für Sicherheit in den eigenen vier Wänden.

KfW-Förderung für Sicherheit - Objektschutz für Gewerbetreibende?

Ein Einbruchschutz hat für Unternehmer einen ebenso hohen Stellenwert wie für Privat­personen. Alarmanlagen und Sicherheits­systeme werden für gewerbliche Betriebe bislang leider noch nicht durch einen KfW-Förderung für Einbruch­schutz staatlich bezuschusst. Als Gewerbetreibender lohnt es sich jedoch, herauszufinden, ob Bewegungsmelder, Alarm­anlagen und Co. durch die Existenz­gründer­angebote der KfW finanziert werden können. Informieren Sie sich hier, welche attraktiven Firmenkredite es gibt. Unser Kreditvergleich in nur drei Minuten zeigt kostenlos und unverbindlich, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen, um ebenfalls vor Einbruch umfassend geschützt zu sein. Unser Angebotsvergleich steht Ihnen zudem mit kostenlosen und unverbindlichen Angeboten für Sicherheitstechnik zur Seite.

Welche Überwachungs­technik wird von der KfW gefördert?

Betrachtet man die Polizei­statistik der letzten Jahre, sticht deutlich ins Auge, dass die Einbruchszahlen deutschlandweit angestiegen sind. Dabei sind Maßnahmen zur Einbruch­prävention einfach umzusetzen und können mithilfe einer KfW-Förderung für Sicherheit leicht realisiert werden. Mit Vorkehrungen gegen Langfinger im eigenen Heim sind nicht nur Alarmanlagen, Bewegungsmelder oder Videoüber­wachungen gemeint, wie man landläufig vermuten könnte. Viele weitere nützliche Geräte gewähr­leisten ein Optimum an Sicherheit im eigenen Zuhause und fallen unter die staatliche KfW-Förderung für Sicherheit 455-E oder auch den KfW-Kredit 159. Die folgende Übersicht gibt einen Überblick, mit welchen Vorkehrungen sich Ihre Immobilie einbruchsicher und förderfähig ausstatten lässt:

KfW-Förderung für Sicherheit: Überwachungs­techniken für Haus & Hof

  • Alarmanlagen, d.h. Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (es ist zu beachten, dass Alarmanlagen mit Infraschall­detektion - Infraschallanlagen - nicht gefördert werden)
  • Gefahren­meldeanlagen
  • Smarthome-Sicherheitssysteme mit Einbruch­meldefunktion (wie bspw. Gefahrwarn­anlagen mit Bewegungsmeldern und Überwachungs­kameras)
  • Einbruch­hemmende Wohnungstüren sowie Haus- und Neben­eingangstüren
  • Einbruch­hemmende Garagentore und Garagenzugänge
  • Nachrüstbare Sicherungs­vorrichtungen für Wohnungs-, Haus- und Neben­eingangstüren (z.B. Türspione oder verschiedene Schlosssysteme)
  • Nachrüstbare Sicherungs­vorrichtungen für Fenster, Fenstertüren (abschließbare Griffe, Pilzkopf­verriegelungen)
  • Einbruch­hemmende Abdeckungen für Licht­schächte

Möchte man nur Schlösser einbauen, die mehr Sicherheit bieten, oder doch lieber ein Maximum an Überwachung durch leistungsstarke Sicherheitstechnik wie Alarm­anlagen erreichen? Bei der Vielzahl an technischen Möglichkeiten, die in der KfW-Förderung für Sicherheit berücksichtigt werden, ist für jeden etwas dabei. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass nicht nur die Anlagen, sondern auch deren fach­gerechter Einbau in der Förderung inbegriffen ist. Auch die Kosten für die Beratung und Planung der Sicherheits­technik fließen als Baunebenkosten mit ein. Wir helfen Ihnen, die passende Sicherheits­technik für Ihr Zuhause zu finden.

Was muss bei der KfW-Förderung für Einbruch­schutz beachtet werden?

Überlegt man, neue Fenster und Fenster­türen mit Sicherheits­systemen einzubauen, greift ausschließlich der Investitions­zuschuss 430 der KfW oder der Kredit 151/152 zum energie­effizienten Sanieren. Zu beachten gilt außerdem, dass nicht alle Maßnahmen zur Überwachungs­technik unter der KfW-Förderung für Sicherheit förderfähig sind. Alarmanlagen mit Infraschall­detektion, sogenannte Infraschall­anlagen, finden keine Berücksichtigung im Förder­programm der KfW. Wollen Sie von der KfW-Förderung für eine Alarmanlage profitieren, muss die Alarmanlage beispiels­weise mindestens Anforderungen wie die Norm DIN EN 50 131, Grad 2 oder besser erfüllen.

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Die KfW-Förderung für Sicherheit sorgt für zuverlässigen Schutz.

Während preis­günstige Sicherheits­technik diesen Vorgaben oft nicht entspricht, sind Alarmsysteme bekannter Marken wie Lupus, Telenot oder Abus für die Auflagen der KfW-Förderung für eine Alarmanlage perfekt geeignet. Zwischen Funk-Alarmanlagen und kabel­gebundenen Alarmanlagen wird dabei zudem nicht unterschieden. Die Förderung moderner Sicherheits­technik via Smarthome oder Tablet ist ein attraktives Angebot der KfW. Doch hierbei sollte man sich bewusst sein, dass die Ausgaben für das dazugehörige technische Equipment wie Tablet oder Smartphone in der Bezuschussung nicht berücksichtigt werden können.

Wie hoch ist die KfW-Förderung für Sicherheit?

Die Kosten für Sicherheits­technik wie Alarmanlagen, Bewegungsmelder und Co. belaufen sich von wenigen hundert bis zu mehreren tausend Euro. Wollen Sie Ihr Eigenheim oder Ihre Mietwohnung einbruchsicher machen, haben Sie zum einen die Möglichkeit, durch eine KfW-Förderung für Sicherheit den Kredit 159 in Höhe von maximal 50.000 Euro zu wählen. Zum anderen wird Ihnen seitens der KfW im Rahmen des Programms 455-E ein attraktiver Zuschuss gewährt, den sie nicht mehr zurück­zahlen müssen. Er reicht von mindestens 100 bis maximal 1.600 Euro. Die große Differenz ergibt sich dadurch, dass die Höhe der Bezuschussung gestaffelt wird und sich jeweils nach den Kosten für die geförderte Überwachungs­technik richtet. In welchem Umfang Ihre geplanten Maßnahmen zum Einbruch­schutz gefördert werden, also welchen Betrag sie erhalten, ist abhängig vom Preis der Alarmsysteme, für die Sie sich entscheiden. Wir haben die mögliche finanzielle Unterstützung durch eine KfW-Förderung für Einbruchschutz für Sie zusammengefasst.

Investitionskosten Einbruchschutz Höhe staatlicher Förderung
Weniger als 500 Euro Keine Bewilligung
ab 500 bis 1.000 Euro 20 %
ab 1.000 bis 15.000 Euro 10 %
Größer als 15.000 Euro Keine Bewilligung

Liegen Ihre geplanten Maßnahmen für Sicherheits&sh;technik oberhalb von 15.000 Euro, entscheiden Sie sich folglich besser für den KfW Kredit 159, sofern Sie Unterstützung bei der Liquidität benötigen. Übersteigt Ihre Planung den Betrag nicht, liegt aber höher als 500 Euro, ist der KfW Zuschuss 455-E eine gute Möglichkeit, bares Geld zu sparen.

Was gibt es bei der KfW-Förderung für Sicherheit zu beachten?

Interessant bei der KfW-Förderung für Einbruchschutz durch den Zuschuss 455-E ist, dass der Kostenbetrag für die Überwachungs­technik und den Einbruch­schutz bei der Höhe der Bezuschussung gesplittet wird. Das heißt: Für die ersten 1.000 Euro gibt es immer attraktive 20 % Zuschuss, für die darüber hinausgehende Differenz 10 %. Planen Sie beispiels­weise im Zuge des kostenfreien staatlichen Zuschusses 455-E Maßnahmen für Sicherheits­schutz in Höhe von 5.000 Euro zu realisieren, bekommen Sie für die ersten 1.000 Euro entsprechend der Tabelle eine Förderung von 20% (= 200 Euro). Die übrigen 4.000 Euro werden jedoch nur noch mit 10% gefördert (= 400 Euro). Demnach erhalten Sie für die Installation von Alarmanlagen oder Video­überwachung in Höhe von 5.000 Euro durch die KfW einen Investitions­zuschuss von insgesamt 600 Euro. Die KfW-Förderung für Sicherheit sorgt so für eine willkommene Unterstützung. Wichtig ist des Weiteren: Alarmanlagen können auch vor Gefahren wie Brand oder Gas warnen, was von Vorteil ist, aber nicht unter dem Gesichts­punkt „Einbruchschutz “ berücksichtigt werden kann. Dennoch sind sie förderfähig, indem die Kosten für den Einbruch­schutz separat kalkuliert und anteilig bezuschusst werden. Der übrige Betrag muss als Eigenanteil des Käufers von einer staatlichen Bezuschussung unbeachtet gelassen werden.

Wie kann man die KfW-Förderung für Einbruch­schutz beantragen?

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Antrag auf KfW-Förderung für Sicherheit bequem online stellen.

Nimmt der Gedanke, Ihr Eigenheim oder Ihre Mietwohnung mittels Überwachungs­technik einbruchsicher zu machen, für Sie immer mehr Gestalt an, und haben Sie vielleicht sogar bereits mit der Polizei mögliche Schwach­stellen Ihrer Immobilie vor Ort inspiziert, können Sie Ihren Antrag auf die KfW-Förderung für Sicherheit 455-E auf Investitions­zuschuss beim Einbruch­schutz ganz einfach direkt online bei der KfW stellen. Auf diese zeitgemäße Weise lässt sich neben Porto- und Papierkosten auch unnötige Wartezeit sparen. Entscheiden Sie sich lieber für den Kredit 159, wird ein Finanzierungs­partner wie beispiels­weise Ihre Hausbank alles Weitere mit Ihnen in die Wege leiten.

Was ist bei der Beantragung von Fördermitteln durch die KfW zu beachten?

Bei der Antragsstellung für KfW-Förderung für Sicherheit 455-E und des Kredits 159 gilt es zu beachten, dass die Maßnahmen zur Einbruch­prävention noch nicht begonnen haben dürfen. Nach­finanzierungen sind von der Förderung ausgenommen. Wurde Ihr Umbau noch nicht in Angriff genommen, können Sie sich für den staatlichen Zuschuss 455-E einfach online ein Kundenkonto im Portal der KfW anlegen. Mittels dieser Registrierung können Sie Ihre Anträge einsehen und spätere Dokumente wie Rechnungen oder Antrags­formulare ohne großen Aufwand elektronisch einreichen. Rechnungen müssen nicht nur mitgeliefert werden, um die Höhe der Kosten aufzuzeigen, sondern dienen auch als Nachweis darüber, dass die Installation der Alarmanlagen, Bewegungsmelder und Co. von einem dafür qualifizierten Unternehmen ausgeführt wurde. Auf diese Weise wird nicht nur Missbrauch vorgebeugt und der Fluss der Förderungsmittel für die KfW nachvollziehbar und transparent, sondern auch für Sie wird ein fachgerechter Umgang mit sensibler Sicherheits­technik gewährleistet. Schließlich bringt auch die teuerste und modernste Überwachungs­technik nichts, wenn sie nicht fachkundig betreut wird. So müssen Überwachungskameras und Bewegungsmelder optimal positioniert und ideal miteinander vernetzt werden – ein Vorgang, dem man besser qualifiziertem Personal überlässt, um den bestmöglichen Einbruch­schutz zu erhalten.

tradingtwins-Tipp: Erneute Beantragung der KfW-Förderung für Sicherheit

„Der Zuschuss durch die KfW ist keine einmalige Sache, sondern kann nach zwölf Monaten um einen weiteren Antrag aufgestockt werden. Wichtig ist: Alle Zuschüsse müssen beantragt werden, bevor mit den Maßnahmen zum Einbruchschutz an Ihrer Immobilie begonnen wird. Zudem darf die Installation nur mittels kompetentem, dafür vorgesehenem Fachpersonal erfolgen. Da häufig die genaue Höhe der Kosten bei der Antragstellung noch nicht bekannt ist und von den Handwerkern bei der Angebotserstellung geschätzt werden muss, sollte man den geplanten Zuschuss nicht zu eng berechnen. Besser ist, gleich eine Erhöhung der Ausgaben von 20% als Richtwert bei der Antragsstellung einzukalkulieren. “

Anna

Anna

tradingtwins Redaktion

Um von der KFW Fördermittel zu erhalten, müssen Sie außerdem per SCHUFA-Check Ihre Identität nachweisen. Falls Ihr Identitätscheck nicht erfolgreich verläuft, gibt es im Anschluss die Möglichkeit, eine Video-Identifizierung durchzuführen, oder das Postident-Verfahren der Deutschen Post heranzuziehen. Über all das werden Sie jedoch online bei der Registrierung informiert.

KfW-Fördermittel erfolgreich beantragen - Ihr Vorgehen auf einen Blick

Planung der Sicherheitsmaßnahmen

Kontaktieren Sie Berater Ihrer örtlichen Polizei oder professionelle Berater fachkundiger Sicherheitsfirmen, um Schwachstellen an Ihrer Immobilie kenntlich zu machen. Daraufhin können Sie entsprechende Überwachungstechnik für Ihr Objekt bestimmen, die passgenau für Schutz und Sicherheit sorgt.

Prüfung der möglichen Zuschüsse durch die KfW

Durch professionelle Hilfe wissen Sie, welche Überwachungstechnik für Sie in Frage kommt. Eventuell entscheiden Sie sich, bei Ihrer Bank einen KfW-Kredit 159 in Anspruch zu nehmen. Haben Sie auch vor, energetische Sanierungsmaßnahmen zu realisieren? Prüfen Sie in dem Fall, ob eine Kombination mehrerer Förderprogramme für Sie geeignet ist. Sind Sie Gewerbetreibender, erkundigen Sie sich, welche weiteren Kredite Sie bestmöglich bei der Einbruchprävention unterstützen können.

Angebote für Überwachungtechnik einholen

Erkundigen Sie sich bei qualifizierten Firmen nach bedarfsgerechten Angeboten für passende Überwachungstechnik, um Ihr Heim oder Ihr Gewerbe zu schützen. Sicherheitssysteme wie Alarmanlagen, Bewegungsmelder oder Videoüberwachung sorgen für zusätzlichen Schutz und Sicherheit.

Beantragung der passenden KfW-Zuschüsse

Falls Sie sich für den kostenfreien KfW-Zuschuss 455-E entscheiden, registrieren Sie sich online im KfW-Kundenportal und beantragen Sie Ihr persönliches Fördergeld. Haben Sie eine Bestätigung erhalten, weisen Sie Ihre Identität per SCHUFA-Check nach.

Installation der Überwachungstechnik

Geben Sie nach erfolgreicher Antragsstellung oder Kreditunterzeichnung den Startschuss für die Realisation Ihrer Maßnahmen zum Einbruchschutz.

Erhalt der KfW-Zuschüsse

Sind alle Maßnahmen beendet und verfügen Sie über alle Rechnungen, reichen Sie diese Ihrem Bankberater weiter oder laden Sie diese, im Falle des kostenfreien Zuschusses 455-E, online im KfW-Kundenportal hoch. Nach geprüftem Rechnungseingang erhalten Sie Ihre Förderung.

Wollen Sie in Erfahrung bringen, welche Überwachungstechnik für Ihre Immobilie in Frage kommt, informieren Sie sich über die optimale Gebäudesicherung. Interessiert es Sie, mit welchen Preisen und welcher staatlichen Förderung Sie rechnen können, empfiehlt es sich, online einen Alarmanlagen-Konfigurator heranzuziehen.

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