Videoüberwachung im Vergleich

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Maximale Sicherheit durch Videoüberwachung - Überwachungskonzepte vom Profi für Gewerbe & Privat

Videoüberwachung ist ein zentraler Bestandteil von Sicherheitstechnik. Die Überwachung mit Kameras nimmt einen einzigartigen Stellenwert ein, da keine andere Technik in der Lage ist, aktuelles Bildmaterial über den Zustand eines Objektes in Echtzeit zu übermitteln. Der Markt rund um Sicherheitstechnik boomt und immer mehr Gewerbetreibende und Privatpersonen entscheiden sich für den Einsatz von Videokameras, um Betriebe, Büros und private Räume zu schützen. Auch die technische Entwicklung hat nicht still gestanden, und so muss bei der Videoüberwachung von Haus und Hof nicht mehr nur auf analoge Kameras zurückgegriffen werden. Kabellose Überwachungskameras wie IP- oder WLAN-Kameras bieten leistungsfähige Alternativen. Die Möglichkeiten sind vielfältig und so lassen sich für nahezu jeden Einsatzbereich geeignete Modelle zu Videoüberwachung finden.

Dome-, PTZ- & WLAN-Kameras: Überblick über die moderne Kameras

Aus der modernen Sicherheitstechnik ist die Videoüberwachung nicht mehr wegzudenken, und so setzen neben Gewerbetreibenden auch viele Privatpersonen auf die nützliche Überwachungstechnik. Hier gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Kameras, die auf unterschiedliche Einsatzbereiche zugeschnitten sind. Allgemein gliedern sich Überwachungskameras in analoge und digitale Modelle. Analoge Videokameras bestehen aus Kamera, Videokabel und einem Monitor, wobei die Videoaufnahmen über ein Kabel direkt an den Bildschirm übermittelt werden.

Überwachungskamera in Wohnung

Dem gegenüber stehen digitale Überwachungskameras, zu welchen Modelle wie IP-Kameras oder WLAN-Kameras zählen. Die Geräte bieten den Vorteil, dass sie kabellos funktionieren und über Funk oder WLAN miteinander kommunizieren können. Zudem ist eine Übertragung des Videomaterials auf mobile Endgeräte wie Smartphone, iPad oder Smart-TV möglich. Viele Modelle von Überwachungskameras gibt es in sowohl kabellosen als auch kabelgebunden Ausführungen.

Dome-Kamera

Dome-Kameras sind kompakte Überwachungskameras, die durch ihr halbrundes, getöntes Gehäuse zu erkennen sind. Die Kameras sind vor Vandalismus gut geschützt, da sie an der Decke angebracht werden und so nicht leicht zu erreichen sind. Zudem ist die Ausrichtung der Kamera durch das getönte Gehäuse schwer zu erkennen, welches den Abschreckungsfaktor erhöht. Je nach Einsatzort eignen sich unterschiedliche Ausführungen. So gibt es Außenkameras, die ein wetterfestes Gehäuse besitzen, sowie Modelle mit Infrarotbeleuchtung, die in der Nacht zum Einsatz kommen. Überdies gibt es Speed-Dome-Kameras, die aus der Ferne bewegt werden, um ein größeres Areal zu überwachen. Dome-Kameras gibt es in kabellosen und kabelgebundenen Ausführungen. Sie sind in Flug- und Bahnhöfen zu finden sowie in Industriehallen oder Außenbereichen.

IP-Kamera

Die Videoüberwachung per IP-Kamera (Internet Protocol) ist über LAN und WLAN möglich. IP-Kameras werden auch als Netzwerkkameras bezeichnet, wobei die Kamerasignale entweder drahtlos über WLAN oder über ein Kabel an ein Netzwerk gesendet werden. Die Kameras haben den Vorteil, dass sie nicht zwingend an einen Computer angeschlossen werden müssen. Stattdessen funktionieren sie als autarke Geräte mit eigener IP-Adresse. So kann das Bildmaterial bequem von mobilen Endgeräten abgerufen werden. Je nach Bedarf gibt es die Überwachungskameras für Innen- und Außenbereiche sowie für den Einsatz in Tages- und Nachtzeiten. IP-Kameras stehen in vielfältigen Ausführungen zur Verfügung und so gibt es neben Dome-Modellen ebenfalls Modelle mit Wandarm. Aufgrund ihrer Flexibilität können die Geräte sowohl in privaten als auch in gewerblichen Bereichen eingesetzt werden.

WLAN-Kamera

Bei WLAN-Kameras handelt es sich um eine Unterkategorie von IP-Kameras. WLAN-Kameras beschreiben eine spezielle Art von IP-Kameras, die ausschließlich über WLAN kommunizieren. Die Möglichkeit zur Übertragung über ein Netzwerkkabel (LAN) ist hier nicht gegeben. WLAN-Kameras besitzen in der Regel alle Funktionen einer IP-Kamera.

Bullet-Kamera

Bullet-Kameras zeichnen sich durch ihre zylindrische Form aus, wobei die Geräte durch einen Arm an der Wand befestigt sind. Je nach Modell weisen die Überwachungskameras unterschiedliche Schutzklassen auf. So sind Bullet-Kameras häufig mindestens gemäß IP66 zertifiziert, welches sie als resistent gegenüber Staub und Spritzwasser ausweist. Überdies sind die Geräte oft für erweiterte Temperaturbereiche ausgelegt und trotzen so Temperaturen von -20 bis +60 Grad Celsius. Bullet-Kameras eignen sich vor allem als Außenkameras, wobei sie in einer Höhe montiert werden sollten, die ein Verstellen durch Dritte ausschließt. Je nach Modell verfügen die Kameras über Infrarot, welches eine Überwachung bei Dunkelheit erlaubt. Zudem unterscheiden sich die Modelle bezüglich ihrer Brennweite und Objektive. Während Kameras mit einem fixen Objektiv mit Festbrennweite keine Zoomfunktion aufweisen, sind Bullet-Kameras mit Vario-Objektiven in der Lage nahe und ferne Überwachungsbereiche zu fokussieren.

PTZ-Kamera

PTZ-Kameras sind Überwachungskameras mit Schwenk-, Neige- und Zoomfunktionen. Ihr Name setzt sich aus den englischen Begriffen pan (schwenken), tilt (neigen) und zoom (vergrößern) zusammen. Das Besondere an den Geräten ist, dass sie sich manuell steuern lassen. So kann der Überwachungsradius durch Software oder Joystick flexibel gewählt und angepasst werden. Manche PTZ-Kameras verfügen zusätzlich über die Funktion des Auto-Trackings. Sobald ein Objekt im Überwachungsumfeld erkannt wird, bewegt sich die Kamera automatisch, um dieses möglichst lange im Blickfeld zu behalten. Es lassen sich ebenfalls Überwachungs-Rundgänge erstellen, wobei sich die PTZ-Kamera hier gemäß einem Zeitplan bewegt, um bestimmte Bereiche zu überwachen. Es sollte beachtet werden, dass die Geräte durch ihre Neige- und Schwenkfunktionen zwar größere Areale abtasten können, jedoch den Bereich, den sie gerade nicht bewachen, ungeschützt lassen. Bei PTZ-Kameras gibt es Modelle für den Innen- und Außenbereich.

Allgemein handelt es sich heutzutage bei den meisten Überwachungskameras um IP-Kameras, die über WLAN oder LAN-Kabel funktionieren und so mit dem Internet verbunden sind. Zudem gibt es Modelle, die verschiedene Funktionen kombinieren: so gibt es beispielsweise Dome-PTZ-Kameras, welche Funktionen von Dome sowie PTZ-Kameras vereinen, um besonders leistungsfähige Videoüberwachung zu kreieren.

Versteckte Überwachung durch Minikameras

Bei Minikameras handelt es sich um besonders kleine Überwachungskameras, die vor allem auf eine verdeckte Überwachung ausgelegt sind. Die Geräte lassen sich in verschiedenen Gegenständen platzieren wie beispielsweise Rauchmelder, Uhren oder Kulis. Daneben ist auch eine freistehende Nutzung möglich. Minikameras, die zur verdeckten Überwachung eingesetzt werden, sind personen- und datenschutzrechtlich problematisch. Hier sollte unbedingt auf die Wahrung des Datenschutzes geachtet werden.

Videoüberwachung in Industrie und Gewerbe

videueberwachung-industrie
Videoüberwachung kommt häufig in gewerblichen Kontexten zum Einsatz.

In gewerblichen und industriellen Bereichen ist die Sicherheit des Unternehmen besonders wichtig. Hier gilt es unterschiedliche Areale abzusichern, die alle mit individuellen Anforderungen an die Überwachung einhergehen.

Aufgrund des vielfältigen Angebots an Überwachungskameras für den gewerblichen Bereich lässt sich für jeden Einsatzort die perfekte Kamera finden.

So kann zum Beispiel eine witterungsfeste Bullet-Kamera für die Überwachung des Außenbereiches sorgen, während der Innenraum durch eine Dome-Kamera überwacht wird. Zufahrt- und Ladewege können je nach Bedarf zusätzlich mit einer flexibel schwenkbaren PTZ-Kamera im Auge behalten werden. Bei Bedarf können hier Überwachungskameras mit Nachtsicht gewählt werden.

Videoüberwachungsanlagen in Unternehmen

Je nach Größe des Unternehmens werden mehrere Videokameras benötigt, um das Gebäude großflächig zu überwachen. Videoüberwachungsanlagen bestehen in der Regel aus mehreren Kameras und Monitoren sowie einem Empfängermodul, welches Bilder anzeigt und aufzeichnet. Die Videoüberwachungsanlagen bilden einen Ort, an dem das gesammelte Bildmaterial aller Überwachungskameras zentral zusammenläuft und gesichtet werden kann. Größere Unternehmen oder unüberschaubare Bereiche wie Bahnhöfe oder Einkaufszentren können von der Etablierung einer Videoüberwachungsanlage profitieren, da sie einen praktischen Überblick über die zu überwachenden Bereiche liefern. Hier können ganze Sicherheitsräume eingerichtet werden, wo mehrere Monitore das Bildmaterial aller Überwachungskameras anzeigen. Diese können zudem bemannt werden, beispielsweise von einem Sicherheitsdienst, sodass im Alarmfall schnell eingegriffen werden kann.

Unser Experten-Tipp: WDR-Kameras

„Eine Vielzahl von modernen Überwachungskameras sind mit WDR-Technologie ausgestattet. WDR steht für wide dynamic range, welches die Fähigkeit der Kamera beschreibt, starke Kontrast- und Helligkeitsunterschiede auszugleichen. Diese kommen vor allem bei der Überwachung von Eingangsbereichen oder Ladengeschäften vor, da Eingangstüren oder starke (künstliche) Lichtquellen die Aufnahme eines klaren Videobildes erschweren. So bilden Überwachungskameras ohne WDR-Technik Personen in Eingangsbereichen oftmals zu dunkel ab, da die Kameras auf das von hinten einfallende Licht eingestellt sind und die Gesichter der Personen im Schatten liegen. Kameras mit WDR-Technik sind in der Lage den Kontrastunterschied auszugleichen, wodurch auch Gesichter von Personen gut erkannt werden.“

Anna

Anna

Online Redaktion

Rechtliche Aspekte in der Überwachungstechnik: DSGVO & Videoüberwachung

Die Möglichkeit zur Überwachung von bestimmten Arealen durch Videokameras ist Fluch und Segen zugleich. Während die Videoüberwachung oftmals für ein erhöhtes Maß an Sicherheit sorgt, geht die Überwachung von Bereichen zwangsläufig mit einem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der anwesenden Personen einher. Dies wirft datenschutzrechtliche Fragen auf, und so ist die Videoüberwachung nur in bestimmten Bereichen und unter datenschutzrechtlichen Auflagen erlaubt.

Private Videoüberwachung - Was ist erlaubt?

Viele Privatgrundstücke, Häuser und Wohnungen sind mit Überwachungskameras gesichert. Grundsätzlich ist die Videoüberwachung von privatem Eigentum zulässig, jedoch sollten einige Aspekte beachtet werden. So entschied der Bundesgerichtshof 2011, dass öffentliche Räume und fremdes Eigentum von privaten Kameras nicht erfasst werden darf. Hierzu zählen beispielsweise Gehwege, Hauseingänge von Mehrfamilienhäusern sowie Eingangsbereiche von Geschäften. Bei der Installation einer Überwachungskamera in privaten Bereichen ist darauf zu achten, dass Sie nur Ihr eigenes Grundstück überwachen. Kommen Sie dem nicht nach, verletzen Sie laut DSGVO das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Betrifft die Videoüberwachung in privaten Räumen mehrere Personen, ist dies nur erlaubt, wenn die betroffenen Personen der Videoüberwachung ausdrücklich zugestimmt haben.

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Videoüberwachung in Unternehmen unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Auflagen.

Zulässigkeit von Videoüberwachung in gewerblichen Räumen

Die (datenschutz-) rechtliche Lage von Videoüberwachung in Unternehmen ist komplex. Eine Auseinandersetzung mit den geltenden Regeln der DSGVO ist jedoch unerlässlich. Eine Missachtung dieser gilt als Verstoß gegen die DSGVO und kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Laut der DSGVO ist die Erfassung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten - wie bspw. Videoaufnahmen - nur erlaubt, wenn sie der Wahrung der berechtigten Interessen des Überwachenden oder Dritter dient. Gleichzeitig dürfen die Rechte der überwachten Personen nicht überwiegen. Ähnlich wie im privatem Bereich, ist die Überwachung von Personen nur unter deren ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Eine verdeckte Überwachung ist laut DSGVO nicht rechtmäßig.

Die berechtigten Interessen müssen stets gegen die Interessen der zu überwachenden Personen abgewogen werden, so auch im Szenario der Überwachung einer Industriehalle durch ein Unternehmen. Was als berechtigtes Interesse gilt, ist in der DSGVO nicht klar geregelt. So kann eine mögliche Gefahrenlage als berechtigtes Interesse gelten, beispielsweise, wenn Sie in Ihrem Geschäft wertvolle Gegenstände verkaufen. Die Nutzung der Videoaufnahmen zur Beweissicherung im Einbruchsfall kann ebenfalls als berechtigtes Interesse angesehen werden. Hierunter fallen außerdem die Wahrung des Hausrechtes sowie der Schutz von Eigentum. Auch hier sollte beachtet werden, dass die Videoüberwachung keine öffentlichen Bereiche umfassen darf.

Informationspflicht in der DSVGO: Schilder zur Aufklärung über Videoüberwachung

Zwar ist die Nutzung von Überwachungskameras erlaubt, jedoch fordert die DSGVO einen transparenten Umgang mit personenbezogenen Daten. So ist ein überwachtes Areal deutlich kenntlich zu machen, welches in zwei Stufen erfolgen sollte. Während die erste Stufe den überwachten Bereich ausweist, sollte die zweite Stufe ein vollständiges Infoblatt beinhalten, welches auf die erste Stufe detaillierter hinweist. Die Informationen sollten zugänglich sein, ohne den überwachten Bereich zu betreten. Die DIN 33450 legt zudem fest, wie das Symbol einer Kamera, die auf einen videoüberwachten Bereich hinweist, aussehen sollte.

Das Schild, das über den Umstand der Videoüberwachung informiert, sollte folgende Daten enthalten:

  • Kenntlichmachen der Videoüberwachung durch Piktogramm (gemäß DIN 33450)
  • Daten des Verantwortlichen (Name und Kontaktdaten)
  • Art der Verarbeitung und Nutzung der Aufnahme gemäß Artikel 13 DSGVO (inklusive der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung)
  • Speicherdauer der Videoaufnahmen (insofern keine Echtzeitüberwachung vorliegt)
  • Kontaktdaten des Datenschutzverantwortlichen (falls vorhanden)
  • Hinweis auf Zugang zu weiteren Pflichtinformationen (Beschwerderecht, Auskunftsrecht, Empfänger der Daten etc.)

Die Speicherung der Videoaufnahmen ist grundsätzlich erlaubt, insofern diese benötigt wird, um den Zweck der Videoüberwachung zu erreichen. Werden die Daten nicht mehr benötigt, sind sie umgehend zu löschen. Zudem dürfen die Aufnahmen nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Speicherung der Daten ist nicht zulässig, wenn sie gegen schutzwürdige Interessen des Betroffenen gehen.

Überwachungskamera, Bewegungsmelder & Alarmanlage - das Team für Sicherheit

Videokameras sind nur ein Teil der vielfältigen Überwachungstechnik, und so lassen sich Überwachungskameras mühelos in (bestehende) Sicherheitssysteme integrieren. Besonders Alarmanlagen und Bewegungsmelder eignen sich für eine Verknüpfung mit Überwachungskameras und fügen sich so zu einem leistungsstarken Sicherheitskonzept zusammen.

Überwachungskamera in Büro

Kameras mit Bewegungsmeldern zählen zu den beliebtesten Kombinations­möglichkeiten in der Sicherheitstechnik. Die Überwachungskameras besitzen integrierte Bewegungsmelder, wobei sich die Geräte während des Einsatzes die meiste Zeit im Stand-by-Modus befinden.

Registriert der Präsenzmelder eine Bewegung in der Umgebung, wird die Überwachungskamera aus dem Stand-by-Modus aufgeweckt und beginnt eine Videoaufnahme. Wie lange die Videoaufnahme andauern soll, kann in der Regel individuell programmiert werden.

Je nach Modell der Überwachungskamera ist nicht nur die Aufnahme von Videomaterial möglich, dieses kann ebenfalls direkt an eine bestimmte Stelle weitergeleitet werden. Alternativ kann die Übermittlung eines Fotos möglich sein. So können zuständige Personen oder Sicherheitsdienste über verdächtige Tätigkeiten im Objekt direkt informiert werden.

Kameras mit Bewegungsmelder arbeiten in der Regel mit PIR-Sensoren oder mit Bewegungserkennung durch Lichtsensoren. Während die PIR-Sensoren (Passive Infrarot-Sensoren) die Wärmeausstrahlung messen, erkennen Präsenzmelder mit Lichtsensoren Bewegungen an der Veränderung von Licht und Kontrast im Bild. Moderne Bewegungsmelder sind in der Lage zwischen Menschen und Haustieren zu unterscheiden, sodass es nicht zu unnötigen Fehlalarmen kommt.

Alarmanlagen mit Videoüberwachung

Kommt es zu einem Alarmfall, ist schnelles Handeln gefragt. Zwar lösen Alarmanlagen zuverlässig einen Alarm aus, jedoch ist es in den meisten Fällen nicht möglich zu sehen, wer oder was den Alarm ausgelöst hat. Alarmanlagen mit Videoüberwachung zeichnen im Ernstfall alle Geschehnisse im Objekt auf. So kann das Bildmaterial nicht nur live gesichtet werden, sondern auch an mobile Endgeräte oder Computer gesendet werden. Im Einbruchsfall werden alle Aktionen des Täters aufgezeichnet und können bei der Polizei als Beweismaterial eingereicht werden.

Szenario: Videoüberwachung, Bewegungsmelder und Alarmanlage als mehrteilges Sicherheitssystem

Neben der Kombination von Videoüberwachung mit Alarmanlagen gibt es Sicherheitssysteme, die mit mehreren Komponenten arbeiten. Ein beispielhaftes Szenario wäre ein Alarmsystem, welches mit Alarmanlage, Bewegungsmeldern, Überwachungskameras, Glasbruchmeldern und Sirenen ausgestattet ist. Kommt es zu einem Einbruchsversuch - zum Beispiel durch das Zerschlagen eines Fensters - wird ein Alarm ausgelöst. Dieser aktiviert zum einen die Sirene, welche zur Abschreckung der Einbrecher führt, und zum anderen den stillen Alarm, welcher die Polizei benachrichtigt. Zusätzlich zeichnet die durch den Bewegungsmelder ausgelöste Überwachungskamera alle Geschehnisse im Objekt auf. Die Aufnahmen können zur Beweissicherung an die Polizei gereicht werden.

Videoüberwachung ist ein zentraler Bestandteil der Sicherheitstechnik geworden. Überwachungskameras von Marken wie Abus, Hikam oder Annke sind leistungsfähige Geräte, die private und gewerbliche Bereiche zuverlässig schützen. Die Auswahl an Überwachungskameras ist riesig und kann einen manchmal ganz schön überfordern. Unser transparenter Preisvergleich hilft Ihnen sich ein unverbindliches Angebot über die verfügbare Überwachungstechnik zu verschaffen.

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Sophie Köhler
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