Steuerfreie Gutscheine für Mitarbeiter: Alle Infos 2024
Gutscheine erfreuen sich nicht nur im privaten Umfeld großer Beliebtheit. Für Unternehmen stellen sie eine gute Möglichkeit dar, ihrer Belegschaft ein Gehaltsextra zukommen zu lassen. Wir informieren, ab wann diese Zuwendungen steuerfrei sind, welche Höhe erlaubt ist und welche Arten von Gutscheinen für Mitarbeiter es gibt.
Für Eilige
Gutscheine für Mitarbeiter
- können eine steuerfreie Alternative zur Gehaltserhöhung sein.
- müssen als Sachzuwendung gelten, um steuerfrei zu bleiben
- unterliegen mit 50 Euro pro Monat bestimmten Freigrenzen.
- können sowohl monatlich als auch zu bestimmten Anlässen ausgegeben werden.
- gehen mit einer Reihe von Vorteilen einher.
- finden Sie als Mitarbeiterbenefit bei uns im tradingtwins-Angebotsvergleich.
Was sind Gutscheine für Mitarbeiter?
Ob als Anerkennung für Loyalität und gute Leistungen, als Geschenk zu besonderen Anlässen oder als Teil des Gehalts: Mit Warengutscheinen für Mitarbeiter können Unternehmen ihre Wertschätzung gegenüber Beschäftigten ausdrücken. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich mit diesen Corporate Benefits sogar Steuervorteile nutzen. Anders als bei Gehaltserhöhungen oder Einmalzahlungen, die sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig sind, bleiben Sachzuwendungen abgabefrei – sofern man sich in einem klar abgesteckten rechtlichen Rahmen bewegt. Eine Barauszahlung ist in diesem Zusammenhang nicht möglich.
Sind Gutscheine steuerfrei?
Gerade eine mögliche Steuerfreiheit macht Einkaufsgutscheine für Mitarbeiter so attraktiv. Um sie in Anspruch nehmen zu können, müssen jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. So sind Gutscheine nur bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Geregelt ist das durch das Einkommensteuergesetz (EStG). Demnach bleiben Sachzuwendungen an Beschäftigte bis zu 50 Euro pro Monat und Person steuerfrei. Nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) erstreckt sich diese Steuerfreiheit auch auf die Sozialversicherung.
Wichtig: Man sollte streng darauf achten, die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht zu überschreiten. Und das geschieht schnell. Immerhin sind nicht alle Sachzuwendungen so offensichtlich wie ein 50-Euro-Gutschein zum Einkaufen oder ein Tankgutschein. Rechnet man alle Zuwendungen eines Monats zusammen und erhält einen Betrag, der – wie gering auch immer – über der Freigrenze liegt, muss die gesamte Sachzuwendung versteuert werden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) erkennt Gutscheine vom Arbeitgeber nur dann als Sachzuwendung an, wenn das Unternehmen damit ausschließlich eine Sachzuwendung in Aussicht stellt. Kann man stattdessen alternativ eine Geldleistung verlangen, handelt es sich grundsätzlich um einen Barlohn. In 2020 ist eine Neuregelung in Kraft getreten. Seitdem gelten Warengutscheine für Arbeitnehmer bis zu 50 Euro (ehemals 44 Euro) als steuerfreie Geschenke an Beschäftigte, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausgegeben werden (§ 8 Abs. 2 Satz 11, 2. Halbsatz EStG). Laut Bundesfinanzministerium ist das der Fall, wenn:
- die Leistungen nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet werden,
- der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt wird,
- die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt wird,
- bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird.
Höhere Freigrenzen für Gutscheine zu besonderem Anlass
Höher als bei monatlichen Gutscheinen vom Arbeitgeber liegt die Freigrenze für Warengutscheine zu einem persönlichen Anlass. Sie sind bis zu 60 Euro pro Person steuerfrei. Die Lohnsteuerrichtlinie gibt vor, dass das jeweilige Ereignis, anlässlich dessen der Gutschein ausgegeben wird, eine im Unternehmen beschäftigte Person selbst oder im Haushalt lebende Angehörige betreffen muss. Feiertage wie Weihnachten oder Ostern zählen nicht zu persönlichen Anlässen, dafür aber:
- Geburtstage
- Dienstjubiläen
- Pensionierung
- Beförderung
- Bestandene Prüfung
- Verlobung, Hochzeit
- Geburt oder Taufe eines Kindes
Warengutscheine oder Coupons, die direkt im Unternehmen einzulösen sind, werden automatisch als Sachbezug angesehen. Als Belegschaftsrabatt sind sie bis zu einem Betrag von 1.080 Euro pro Jahr steuerfrei.
tradingtwins-Tipp: Freigrenzen für Aufmerksamkeiten voll ausschöpfen!
„Genauso wie monatliche Sachzuwendungen bis zu 50 Euro bleiben Gutscheine zu einem besonderen Anlass bis 60 Euro steuerfrei. Beide Freigrenzen werden nicht gegeneinander aufgerechnet, lassen sich also nebeneinander voll ausschöpfen. Fallen zwei persönliche Ereignisse in einen Monat, etwa Geburtstag und Beförderung, können sogar zwei Aufmerksamkeiten von bis zu 60 Euro ausgegeben werden. “
Möchten Sie einer Person steuerfreie Zuwendungen zukommen lassen, prüfen Sie am besten schrittweise, welche idealerweise in Frage kommt. Schauen Sie, ob Sie ein Geschenk anlässlich eines persönlichen Ereignisses machen können. Oder steht ein Firmen-Event an? Im Zusammenhang mit Betriebsveranstaltungen steht Ihnen pro Person zweimal jährlich ein Freibetrag von 110 Euro zur Verfügung. Erst, wenn Sie diese Begünstigungen ausschließen können, sollten Sie auf den Monatswert von 50 Euro zurückgreifen.
Anna
tradingtwins Redaktion
Welche Gutscheine sind Sachbezug?
Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) legt seit 2020 fest, dass nur zweckgebundene Gutscheine und Geldkarten als Sachbezug in Frage kommen. Dafür müssen sie die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen und dürfen nicht als Zahlungsmittel gelten. Laut eines BaFin-Merkblattes zum ZAG „gelten nicht als Zahlungsdienste die Dienste, die auf Zahlungsinstrumenten beruhen, die ausschließlich
- für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen in den Geschäftsräumen des Emittenten „… bei einem bestimmten Einzelhändler“ (shop-in-shop-Lösung, Hauskarte) oder für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern im Rahmen einer Geschäftsvereinbarung mit einem professionellen Emittenten (begrenztes Netzwerk, limited network) oder
- für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen aus einem sehr begrenzten Waren- oder Dienstleistungsspektrum (sehr begrenztes Waren- und Dienstleistungsspektrum, limited range) oder
- für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen für bestimmte soziale oder steuerliche Zwecke nach Maßgabe öffentlich-rechtlicher Bestimmungen auf Ersuchen eines Unternehmens oder einer öffentlichen Stelle auf der Grundlage einer gewerblichen Vereinbarung mit dem Emittenten (Instrumente zu sozialen oder steuerlichen Zwecken)
eingesetzt werden können.“
Welche Kriterien zugrunde liegen, damit Gutscheine oder Geldkarten als Sachbezug gelten, geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministerium (BFM) hervor. Demnach sind Sachzuwendungen Gutscheine oder Geldkarten, die
- unabhängig von der Betragsangabe berechtigen, ausschließlich Waren oder Dienstleistungen vom Aussteller des Gutscheins aus seiner eigenen Produktionspalette zu beziehen
- unabhängig von einer Betragsangabe berechtigen, ausschließlich Waren oder Dienstleistungen aufgrund von Akzeptanzverträgen zwischen Aussteller/Emittent und Akzeptanzstellen bei einem begrenzten Kreis im Inland zu beziehen
Geld- und Kreditkarten werden dann als Geldleistung angesehen, wenn sie als Geldersatz eingesetzt werden können. Aufpassen muss man entsprechend bei Gutscheinen oder Geldkarten, die über eine Barauszahlungsfunktion oder über eine eigene IBAN verfügen. Auch dürfen sie nicht für Überweisungen oder den Erwerb von Devisen oder Kryptowährung verwendet werden.
Gutscheine als Corporate Benefit: Win-win für Unternehmen & Mitarbeitende
Steuererleichterungen, Firmenloyalität & Co. - Sachgutscheine lohnen sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mit nur 3 Fragen hilft tradingtwins Ihnen, den passenden Anbieter für Mitarbeiterbenefits für Ihre Firma zu finden! So funktioniert’s:
- Sie beschreiben Ihren Bedarf
- Wir finden passende Anbieter
- Sie erhalten vergleichbare Angebote
Welche Arten von Gutscheinen für Mitarbeiter gibt es?
Gehaltsextras für die Belegschaft sind in erster Linie als steuerfreie Sachzuwendungen interessant. In diese Kategorie fallen laut BFM seit Anfang 2022 Gutscheine und Geldkarten für:
- Kraftstoff oder Ladestrom („Alles, was das Auto bewegt“)
- den Personennah- und Fernverkehr einschließlich bestimmte Mobilitätsleistungen (Nutzung von (Elektro-)Fahrrädern, Car-Sharing, E-Scootern)
- Fitnessleistungen
- Streamingdienste für Film und Musik
- Zeitungen und Zeitschriften, einschließlich Downloads
- Bücher, auch als Hörbücher oder Dateien, einschließlich Downloads
- die Behandlung der Person in Form von Hautpflege, Make-up, Frisur und dergleichen (sog. Beautykarten),
- Bekleidung inkl. Schuhe nebst Accessoires wie z. B. Taschen, Schmuck, Kosmetika, Düfte (sog. Waren, die der Erscheinung einer Person dienen)
Welche Vorteile haben Gutscheine?
Setzt man Gutscheine für Beschäftigte sinnvoll ein, ergeben sich daraus eine Reihe von Vorteilen – für beide Seiten. Ein großer Pluspunkt ist der steuerliche Aspekt. Gutscheine für Mitarbeiter sind steuerfrei, sofern sie unter die Sachbezugsfreigrenze fallen. Für die Belegschaft sind die Aufmerksamkeiten ein Zeichen von Anerkennung und Wertschätzung. Das kann die Zufriedenheit steigern und einen Motivationsschub für den Arbeitsalltag geben. Und nicht nur das: Zufriedene Angestellte lassen das Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt als arbeitnehmerfreundlich in Erscheinung treten. Das kann sich bei der Suche nach neuen Arbeitskräften als gewichtiges Argument herausstellen.
Gutscheine und Geldkarten: Kann man Guthaben ansparen?
Eine gesonderte Frist für die Einlösung eines Gutscheins gibt es nicht. Man darf selbst entscheiden, wann man die entsprechende Leistung in Anspruch nimmt. Demnach ist auch das Ansparen von Guthaben möglich. So lassen sich zum Beispiel zu einem späteren Zeitpunkt größere Anschaffungen realisieren.
Aufzeichnungs- und Beweispflicht: Darauf sollten Sie achten
Um Konflikte bei der Steuerprüfung zu vermeiden, müssen Unternehmen bei der steuerlichen Behandlung von Gutscheinen größte Sorgfalt walten lassen, insbesondere bei der Aufzeichnung und Überwachung. Firmen müssen beweisen können, dass die ausgegebenen Gutscheine lediglich für den Bezug von Sachen oder Dienstleistungen verwendet werden können. Das lässt sich mit elektronischen Gutscheinen am leichtesten erreichen. Auf ihnen bleiben selbst kleine Restbeträge als Guthaben gespeichert. Nutzt man dagegen Papiergutscheine, sollte auf diesen vermerkt werden, dass eine Barauszahlung nicht möglich ist. Mit einem Muster der Gutscheine können Unternehmen belegen, dass diese den Anforderungen der Finanzverwaltung entsprechen. Besser noch ist eine Kopie der tatsächlich ausgegebenen Gutscheine.
Selbst, wenn sich die ausgegebenen Gutscheine im Rahmen der Freigrenze von 50 Euro bewegen, müssen sie als Sachbezüge in den jeweiligen Lohnkonten hinterlegt sein. Allerdings gibt es eine mögliche Erleichterung der Aufzeichnungspflicht. Sie muss beim Betriebsstättenfinanzamt beantragt werden. Demnach müssen Sachbezüge nicht im Lohnkonto vermerkt werden, wenn die Einhaltung der monatlichen Freigrenze von 50 Euro durch betriebliche Regelungen und Überwachungsmaßnahmen sichergestellt ist.
Sachzuwendungen nutzen & als Unternehmen profitieren: So geht’s!
Corporate Benefits bieten die Möglichkeit, Ihre Mitarbeitenden für gute Leistungen zu belohnen und die Firmenloyalität zu steigern - und das steuer- und sozialabgabenfrei. Unser Angebotsvergleich hilft, den passenden Anbieter für Mitarbeiterbenefits zu finden!
AngebotsvergleichFreigrenze: Welche Rolle spielt der Zuflusszeitpunkt?
Möchte man die Freigrenze für Sachzuwendungen einhalten, muss man sich auch mit dem Zuflusszeitpunkt befassen. Welchen Einfluss hat er darauf, ob der Wert von monatlich 50 Euro überschritten wird, oder nicht? Eine Unterscheidung gibt es hinsichtlich der Einlösung im eigenen Unternehmen und der Einlösung bei Dritten.
Bei Gutscheinen für die Einlösung bei Dritten erfolgt der Lohnzufluss nach steuerlichen Gesichtspunkten mit der Übergabe. Sie markiert den Moment, ab dem eine Person über das gewährte Guthaben verfügen kann. Für die Einhaltung der Sachzuwendungsfreigrenze muss das Unternehmen den Zeitpunkt der Übergabe nachweisen können. Wann der Gutschein eingelöst wird, ist dagegen unerheblich. Anders verhält es sich bei Gutscheinen, die für ein Produktsortiment im eigenen Unternehmen gelten. Hier fließt der Arbeitslohn erst bei der Einlösung tatsächlich zu.
Gutscheine für Mitarbeiter: Welche Anbieter gibt es?
Mitarbeitervorteile erfreuen sich großer Beliebtheit und entsprechend groß und vielfältig ist auch der Markt für Anbieter von Corporate Benefits. Wir stellen Ihnen drei Anbieter vor.
WUNSCHGUTSCHEIN: die Profis für Geschenkgutscheine
Seit seiner Gründung in 2014 hat WUNSCHGUTSCHEIN deutschlandweit ein umfassendes Netz im Handel aufgebaut. Gutscheine des Unternehmens sind in mehr als 80.000 Supermärkten, Tankstellen und Drogeriemärkten in der Bundesrepublik erhältlich. Auch in Österreich, der Schweiz und Italien ist der Anbieter vertreten. Darüber hinaus können Wunschgutscheine im Online-Shop des Anbieters gekauft werden. Das Angebot der Firma mit Sitz in Düsseldorf und Brilon umfasst auch Firmengeschenke für Beschäftigte. Entsprechende Gutscheine können in einer Vielzahl namhafter (Online-)Shops eingelöst und durch eine persönliche Grußkarte im jeweils firmeneigenen Design aufgewertet werden. Der Wert lässt sich flexibel bestimmen. Bleibt man unterhalb der Sachzuwendungsfreigrenze (50 Euro monatlich, 60 Euro anlassbezogen), erfüllen die Gutscheine die Kriterien für den steuerfreien Sachbezug. Es sollte jedoch beachtet werden, dass aufgrund der verstärkten steuerlichen Anforderungen nicht alle auf der Webseite genannten Partner sich für den steuerfreien Sachbezug eignen. Angebote von WUNSCHGUTSCHEIN, wie die SteuersparCard, sind somit nur steuerfrei, wenn das Gehaltsextra unter 50 Euro / Monat bleibt und bestimmte Anforderungen in Bezug auf die Anwendbarkeit erfüllt sind.
Wunschgutscheine für Mitarbeiter gibt es sogar in einer praktischen Vorratsbox. So sind jederzeit steuerfreie Aufmerksamkeiten für die Belegschaft zur Hand, wenn sie gebraucht werden. Die Box enthält neben 25 Gutscheinen zu je 50 Euro und mit wählbaren Motiven sogar Erhaltsnachweise für das Finanzamt.
Belonio: Vielfältige Gehaltsextras für Beschäftigte
Derzeit setzen mehr als 1.000 Unternehmen aus mehr als 50 verschiedenen Branchen auf die Expertise von Belonio, wenn es um Gehaltsextras für Beschäftigte geht. Die entsprechende Software des Anbieters umfasst zwölf verschiedene Benefits. Dazu zählen der klassische 50-Euro-Sachbezug und der Essenszuschuss genauso wie weitere Benefits wie etwa ein Dienstrad, Betreuungskosten oder Erholungsbeihilfe. Beim Sachbezug lässt sich einmalig ein Budget festlegen. Beschäftige wählen dann ihren Wunschsachbezug aus. Entsprechende Dateien für die monatliche Gehaltsabrechnung werden automatisch erstellt – 100 Prozent steuerkonform.
Wer die Software von Belonio für das eigene Unternehmen nutzen und einzelne Benefits buchen möchte, zahlt 2,40 Euro pro Person und Monat für einen Sachbezug (digitaler Gutschein, regionale Prepaid-Karte oder BkV). Den Essenszuschuss samt Fotofunktion und Premium Belegprüfung gibt es für 4,90 Euro pro Person und Monat. Die Fahrtkosten Ihrer Mitarbeitenden können Sie ab 3,50 pro Person und Monat bezuschussen. Hinzu kommt jeweils eine einmalige Einrichtungsgebühr sowie ggf. eine Kartenproduktionsgebühr.
Neben den Einzelmodulen hat Belonio auch Benefit-Pakete im Portfolio. Das Mobilitäts-Paket für 4,40 Euro pro Person und Monat vereint drei Benefits in einem Angebot, das Klassiker-Paket für 5,90 Euro pro Person und Monat sogar vier Gehaltsextras. Auch hier werden jeweils Einrichtungs- und ggf. Kartenproduktionsgebühren fällig. Auf Anfrage kann man sich zudem ein maßgeschneidertes Paket zusammenstellen lassen. Dieses gibt es ab 2,40 pro Person und Monat.
become.1: die Benefits-Plattform für alle Fälle
become.1 hat eine Benefits-Plattform entwickelt, die mit minimalem Aufwand verwaltet werden kann. Aus einem zentralen Budget lassen sich sechs verschiedene Benefits realisieren. Das Angebot reicht von Essens- und Mobilitätszuschüssen über ein Gesundheitsportfolio und Erholungsbeihilfen bis hin zu Kita- und Internetzuschüssen. Über ein Portal können Beschäftigte zentral verwaltet werden. Sobald sie für ausgewählte Benefits freigeschaltet sind, erhalten sie Zugriff auf die Plattform und können die Wunschleistungen in Anspruch nehmen. Am Ende des Monats erhält die Lohnbuchhaltung alle relevanten Informationen.
Das Single-Angebot von become.1 mit einem Budget pro Arbeitnehmer und zentraler Administration gibt es ab 2 Euro pro Person und Monat. Damit lassen sich unbegrenzt Mitarbeitende freischalten. Mit become.1 Flex für 9 Euro pro Person und Nutzer erhält man dann alle Single-Module in einer einzigen Mitgliedschaft. Die gesamte Angebotspalette wird schließlich mit dem All-in-Paket abgedeckt. Dieser Service kostet 11,50 Euro pro Person und Monat.
Darüber hinaus gibt es noch die Goodies-Option für 2,50 Euro pro Person und Monat, die auf individuelle Geschenke für Mitarbeiter ausgerichtet ist. Und beim Lifestyle-Paket stehen statt der Sachmittel unterschiedliche Erlebnisse im Mittelpunkt. Das Modul, mit dem eine Vielzahl vergünstigter Aktivitäten aus der Region zur Auswahl stehen, gibt es kostenlos. Für Großkunden können individuelle Angebote maßgeschneidert erstellt werden.
tradingtwins-Lesetipp
Erfolgreich durchstarten mit der perfekten Ausstattung für Ihren Betrieb
Wir informieren, welche Produkte und Dienstleistungen Sie für Büro und Betrieb im Blick haben sollten, was bei der Anschaffung wichtig ist und bringen Sie mit passenden Anbietern in Kontakt - kostenlos & unverbindlich.
Alle Produkte & Dienstleistungen für Büro und BetriebFazit: Gutscheine als sinnvolle Gehaltsextras für Beschäftigte
In viele Firmen werden Gutscheine als abgabefreie Incentives für Beschäftigte immer beliebter. Sie stellen eine Alternative zur Gehaltserhöhung dar, die, geschickt eingesetzt, steuerliche Vorteile verschafft. Damit lassen sich sowohl die Mitarbeiterzufriedenheit als auch die Attraktivität der Firma auf dem Arbeitsmarkt steigern. Beim Umgang mit Gutscheinen sollte man allerdings sehr genau aufpassen. Werden geltende Freigrenzen überschritten, muss die gesamte Sachzuwendung versteuert werden. Unser Tipp: Dienstleister von Corporate Benefits ermöglichen ein vereinfachtes Gutscheinmanagement! Die Anbieter sorgen hier dafür, dass Mitarbeitenden der Gutschein pünktlich und innerhalb der steuerlichen Freigrenze bequem zur Verfügung gestellt wird. So profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Neugierig geworden? Der kostenlose tradingtwins-Angebotsvergleich bringt Sie mit passenden Corporate Benefits Anbietern für Ihr Unternehmen zusammen.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren:
Mitarbeiterbenefits
Tankgutscheine
Mitarbeiterbenefits sind ein Win-win für Arbeitgeber und -nehmer: So stellen Sie Ihren Mitarbeitenden steuerfreie Tankgutscheine zur Verfügung!
Tankgutscheine
Mitarbeiterbenefits
Sachbezugskarten
Mit Sachbezugskarten können Sie Mitarbeitenden steuerfreie Sachzuwendungen zur Verfügung stellen. tradingtwins informiert, was Sie beachten sollten.
Sachbezugskarte für Mitarbeiter