Steuerfreier Sachbezug für Mitarbeiter

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Steuerfreier Sachbezug: Alle Infos 2024

Tankkarten, Gutscheine & Co. - tradingtwins nimmt Sachbezüge als Corporate Benefit unter die Lupe. Sie erfahren, unter welchen Bedingungen der Zuschuss des Arbeitgebers steuerfrei ist und wie Sie Ihren Mitarbeitenden beliebte Benefits unkompliziert anbieten können.

Für Eilige:

(Steuerfreier) Sachbezug: Die wichtigsten Infos

  • Sachbezüge sind Sach- oder Warenleistungen vom Arbeitgeber, die zusätzlich zum regulären Arbeitslohn ausgeschüttet werden.
  • Unter bestimmten Bedingungen sind Sachbezüge steuerfrei, wovon Arbeitgeber- und Arbeitnehmer profitieren.
  • Gutscheine für Mitarbeiter, Sachbezugskarten oder Personalrabatt - die Möglichkeiten für den steuerfreien Sachbezug sind vielfältig!
  • Sachbezüge haben viele Vorteile für Arbeitgeber & Mitarbeitende. Die Kosten für Unternehmen sind überschaubar.
  • Passende Anbieter für Sachbezüge finden Sie bequem in unserem tradingtwins-Angebotsvergleich.

Was sind Sachbezüge?

Ob Tankgutscheine, Gutscheine für Mitarbeiter oder die betriebliche Krankenversicherung - aus vielen Betrieben sind Corporate Benefits nicht mehr wegzudenken. Und das nicht ohne Grund - Benefits fördern die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und die Loyalität zur Firma. Sachbezüge gehören zu den beliebtesten Mitarbeiter­vorteilen. Mit Möglichkeiten wie Sachbezugskarten, Mitarbeiter­rabatten oder Gutscheinen ist garantiert für jeden Angestellten die passende Lösung dabei. Doch was versteht man eigentlich unter Sachbezug?

Als Sachbezüge werden nach § 8 des Einkommen­steuergesetzes alle Einnahmen bezeichnet, die nicht aus Geld bestehen (bspw. Güter, Waren oder Dienstleistungen) und einem Mitarbeitenden zusätzlich zum regulären Gehalt zur Verfügung gestellt werden. Hier wird zwischen steuer­begünstigten Sachbezügen (wie bspw. ein Dienstwagen) und steuerfreien Sachbezügen unterschieden. Wir schauen uns weiter unten die Möglichkeiten für den steuerfreien Sachbezug für Sie an.

Teammeeting

So bleiben Sachbezüge steuerfrei

Damit Sachbezüge steuerfrei bleiben, sind sie laut Einkommen­steuergesetz (EStG) einigen gesetzlichen Regelungen unterworfen. tradingtwins hat diese für Sie zusammengefasst.

Sachbezugsgrenze

Es gilt eine Sachbezugs­grenze von 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter, welche nicht überschritten werden darf. Kommt es zur Überschreitung der Freigrenze, muss der komplette Betrag versteuert werden.

Keine Barauszahlung

Es gilt eine Sachbezugs­grenze von 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter, welche nicht überschritten werden darf. Kommt es zur Überschreitung der Freigrenze, muss der komplette Betrag versteuert werden.

Sachbezug ≠ Lohn

Der Sachbezug muss zusätzlich zum regulären Arbeitslohn ausgezahlt werden und darf diesen nicht ersetzen.

Zuflussprinzip

Der Sachbezug muss monatlich nach dem Zuflussprinzip ausgezahlt werden. Somit können Beträge nicht gesammelt und einmal im Jahr an den Mitarbeiter ausgezahlt werden. Praktisch für Angestellte: Das Ansparen von Sachleistungen ist möglich. Wenn Sie beispielsweise eine größere technische Anschaffungen tätigen wollen, können die Gutscheine für einen Technikhandel bzw. das Guthaben auf der Sachbezugskarte einfach über mehrere Monate hinweg angespart werden.

Besondere Anlässe

Zusätzlich zum Sachbezug ist es Arbeitgebern möglich, Mitarbeitenden zu besonderen Anlässen ein Geschenk im Wert von bis zu 60 Euro steuerfrei zur Verfügung zu stellen, beispielsweise bei Geburtstagen oder Firmenjubiläen. Es sollte jedoch beachtet werden, dass auch diese Aufmerksamkeit nicht in bar ausgezahlt werden darf.

Abrechnung

Unternehmen sollten zudem darauf achten, dass der Sachbezug auf der Lohnabrechnung des Mitarbeitenden als eigener Gehaltsbaustein deklariert wird.

Sachbezugskarten

Sachbezugskarten sind besonders beliebt. Sie unterliegen jedoch strengen Regeln des Zahlungs­dienste­aufsichtsgesetz (ZAG). Lediglich zwei Arten sind gesetzeskonform:

  • §2 Abs. 1 Nr. 10a: Sachbezugskarten, die in begrenzten Netzen eingesetzt werden (Einkaufsläden, Einzelhandelsketten, Drogerien etc.)
  • §2 Abs. 1 Nr. 10b: Sachbezugskarten, die nur für eine begrenzte Produktpalette eingesetzt werden (Kraftstoff, Fitnessstudio etc.)

Versteuerung des Sachbezugs: 3 Tipps für Arbeitgeber

Wahrscheinlich ist jedem Arbeitgeber bewusst, wie streng das deutsche Steuergesetz ist. Aus diesem Grund haben wir 3 Aspekte zusammengetragen, die Sie bei der Versteuerung des Sachbezuges unbedingt beachten sollten.

  1. Notieren Sie die Höhe der Sachleistung sowie den Ausgabetag auf der Lohnabrechnung des Mitarbeitenden
  2. Deklarieren Sie die Sachbezüge in der Lohnabrechnung der Mitarbeitenden, auch, wenn die Steuerfreigrenze von 50 Euro eingehalten wird
  3. Beachten Sie strengen Regeln des ZAG in Bezug auf Sachbezugskarten & Gutscheine

Unser Tipp: Sachbezüge lassen sich nicht nur für Vollzeit-Mitarbeitende bereitstellen. Auch Minijobber, Studierende oder Teilzeitkräfte können von den Benefits profitieren!

Steuerfreier Sachbezug: Welche Möglichkeiten gibt es?

Welche Formen des Sachbezugs wann steuerfrei sind, wird im § 8 Abs. 2 und 3 des Einkommen­steuergesetz (EStG) festgelegt. Wir haben uns für Sie angeschaut, welche konkreten Möglichkeiten Unternehmen in puncto Sachbezug offenstehen.

Sachbezugskarten & Gutscheine

Sachbezugskarten und Gutscheine ermöglichen einen bequemen und flexiblen Sachbezug für Unternehmen und Mitarbeiter. Bei Sachbezugskarten handelt es sich um Prepaid-Karten, die monatlich mit einem Guthaben aufgeladen werden. Anschließend können Beschäftigte diese wie gewohnt zum Bezahlen nutzen. Im Gegensatz dazu werden Warengutscheine für Mitarbeitende für ein bestimmtes Geschäft bzw. eine bestimmte Kette erworben. Um steuerfrei zu bleiben, müssen sowohl Gutscheine als auch Sachbezugskarten auf 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter limitiert sein und den Regeln des Zahlungs­dienste­aufsichtsgesetz (ZAG) folgen.

Versicherung

Kranken-, Krankentagegeld- und Pflege­versicherungen fallen unter den steuerfreien Sachbezug, wenn diese vom Arbeitgeber abgeschlossen wurden und die Beitragszahlung durch diesen erfolgt. Auch die freiwillige Unfallversicherung lässt sich als Sachbezug deklarieren, insofern „bei Abschluss einer freiwilligen Unfallversicherung durch den Arbeitgeber der Arbeitnehmer den Versicherungs­anspruch unmittelbar gegenüber dem Versicherungs­unternehmen geltend machen kann und die Beiträge nicht nach § 40b Absatz 3 EStG pauschal besteuert werden“ (Quelle: BMF). Achtung: Auch hier gilt die Sachbezugs­grenze von 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter.

Verpflegungszuschuss

Unternehmen haben die Möglichkeit, Frühstück, Mittag- oder Abendessen Ihrer Mitarbeitenden zu bezuschussen oder steuerfrei zur Verfügung zu stellen. Maximal können hier 6,90 Euro pro Mahlzeit und Arbeitstag zur Verfügung gestellt werden. Unser Ratgeber-Artikel zum Verpflegungs­zuschuss liefert hier alle wichtigen Informationen.

Gesundheit & Fitness

Auch in puncto Gesundheit kann der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden unterstützen: Mitgliedschaften im Fitnessstudio lassen sich mit 50 Euro monatlich pro Mitarbeiter bezuschussen. Hier sollte darauf geachtet werden, dass die Sachbezugsgrenze nicht überschritten wird. Im Namen des betrieb­lichen Gesund­heits­ma­nagement dürfen Arbeitgeber gemäß § 3 Nr. 34 des Einkommen­steuer­gesetzes zudem jährlich maximal 600 Euro steuerfrei für gesund­heitliche Präventions­maßnahmen übernehmen.

Personalrabatt

Ein Rabatt für Mitarbeitende auf das Sortiment ist eine absolute Win-win-Situation: Personalrabatte motivieren die Beschäftigten und kurbeln gleichzeitig das Geschäft an - nicht umsonst stoßen Mitarbeiterrabatte auf großes Interesse in der Belegschaft. Personalrabatte auf das firmeneigene Sortiment sind bis zu einem Freibetrag von 1.080 Euro steuerfrei.

Jobticket

Das Jobticket ist für Mitarbeitende ohne Auto ein besonders attraktives Gehaltsextra. Im Rahmen des Mobilitäts­zuschusses kann das Jobticket steuerfrei bezuschusst oder komplett vom Unternehmen übernommen werden. Kostet des Jobticket weniger als 50 Euro im Monat, kann es im Rahmen des steuerfreien Sachbezugs abgegolten werden. Da besonders in Städten das Jobticket den Rahmen von 50 Euro oft sprengt, gibt es zudem die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer die Differenz zum steuerfreien Sachbezugswert von 50 Euro zahlt. Kostet ein Monatsticket bspw. 60 Euro, muss der Arbeitnehmer 10 Euro hinzuzahlen. Alternativ empfehlen wir die Bereitstellung des Jobtickets in Form des 49-Euro-Tickets. Dies kann bundesweit im Nah- und Regionalverkehr eingesetzt werden und liegt mit 49 Euro pro Monat unter der Freigrenze für Sachbezüge. Besonders praktisch: Der Mobilitäts­zuschuss lässt sich mit steuerfreien Sachbezügen kombinieren. So können Unternehmen neben dem steuerfreien Jobticket zusätzlich monatlich einen steuerfreien Sachbezug in Form von Sachbezugskarten & Co gewähren. So profitieren Mitarbeitende doppelt!

Geschenke zu besonderen Anlässen

Zu besonderen Anlässen wie Geburtstag oder Hochzeit kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden durch Geschenke im Wert von maximal 60 Euro eine Freude bereiten. Diese Aufmerksamkeiten sind steuerfrei, insofern ein besonderer Anlass vorliegt. Jedoch sollte auch hier beachtet werden, dass eine Barauszahlung nicht möglich ist bzw. steuerpflichtig wird. Damit Angestellte von dem vollen Umfang der 60 Euro profitieren, sollte auf Dienstleistungen oder Waren (bspw. Bücher oder Gutscheine) zurückgegriffen werden. Besonders praktisch: Die steuerfreien Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen können Mitarbeitenden zusätzlich zum steuerfreien Sachbezug gewährt werden. Auch mehrere Geschenke im Monat sind möglich, bspw., wenn die Beförderung eines Mitarbeitenden auf den Monat seines oder ihres Geburtstags fällt.

Überschreiten Sachgeschenke für Mitarbeitende die steuerfreie Grenze von 50 bzw. 60 Euro, lassen sich diese pauschal nach § 37b EStG versteuern. Hier übernimmt der Schenkende die pauschale Besteuerung des Geschenkes von 30 %. Auf diese Weise wird der Beschenkte von der Besteuerung des Geschenkes befreit, da diese bereits durch den Schenkenden geleistet wurde. Der Wert des Geschenkes einschließlich Umsatzsteuer ist die Bemessungs­grundlage für die Besteuerung. Die Art der Zuwendung kann zudem als Betriebsausgabe deklariert werden. Achtung: Die Höchstgrenze pro Zuwendung und Empfänger liegt bei 10.000 Euro pro Jahr.

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Steuerfreier Sachbezug: 4 Beispiele für Ihre Firma

Die Wahl der passenden Option für Ihre Firma kann angesichts der vielfältigen Möglichkeiten schwerfallen. Wir haben vier Möglichkeiten, wie sich verschiedene Sachbezüge steuerfrei kombinieren lassen, für Sie skizziert. Übrigens: Auch eine Kombination von verschiedenen Sachbezügen pro Mitarbeiter ist möglich, solange die Sachbezugsgrenze von 50 Euro pro Monat gewahrt wird.

Unser Tipp: In puncto Sachbezug gibt es keine „One size fits all“-Lösung. Während sich für einige Mitarbeitende ein Tankgutschein ideal eignet, gehen die Kollegen ohne Auto leer aus. Stattdessen ist Individualität gefragt. Wir raten, eine Auswahl an verschiedenen Sachbezügen anzubieten - so kommt garantiert jeder Mitarbeitende auf seine Kosten.

Firma A (16 Mitarbeitende)

  • Zehn Mitarbeitende pendeln mit dem Auto zur Arbeit. Sie bekommen von ihrem Arbeitgeber monatlich Tankgutscheine zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des steuerfreien Sachbezugs sind diese auf 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter begrenzt.
  • Sechs weitere Mitarbeitende entscheiden sich anstelle der Tankgutscheine für flexibel einsetzbare Sachbezugskarten. Damit auch diese als steuerfrei gelten, sind die Prepaid-Karten auf 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat limitiert.
  • Eine Mitarbeiterin hat 15-jähriges Firmenjubiläum! Diesbezüglich wird Ihr von der Firma ein Wellenessgutschein über 60 Euro überreicht.

  • Gesamtkosten pro Jahr: ca. 10.320 Euro / Jahr
  • Durchschnittliche Kosten pro Monat & Mitarbeiter: ca. 800 Euro / Monat

Firma B (21 Mitarbeitende)

  • Acht Angestellte greifen auf den steuerfreien Mitarbeiterrabatt zurück. Um sich innerhalb der Steuerfreigrenze zu bewegen, ist der Mitarbeiterrabatt auf 90 Euro pro Monat und Mitarbeiter begrenzt.
  • Zwölf Mitarbeitende nehmen Sachbezugskarten in Anspruch und lassen sich zudem das 49-Euro-Ticket von ihrem Arbeitgeber bezuschussen. Die Sachbezugskarten haben ein Limit von 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter.
  • Ein Mitarbeiter wünscht sich eine Kombination aus Bezuschussung des Fitnessstudios + einem Warengutschein. Dies ist möglich, solange die Sachbezugsgrenze von 50 Euro pro Monat eingehalten wird. So kann beispielsweise eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio für 29,90 Euro sowie ein Warengutschein für 20 Euro ausgestellt werden.

  • Gesamtkosten pro Jahr: ca. 23.500 Euro / Jahr
  • Durchschnittliche Kosten pro Monat & Mitarbeiter: ca. 1.900 Euro / Monat

Firma C (7 Mitarbeitende)

  • In dieser Firma greifen fünf Mitarbeitende auf flexibel einsetzbare Sachbezugskarten zurück, während zwei weitere Mitarbeitende den Sachbezug in Form des Verpflegungs­zuschusses in Anspruch nehmen. Damit die Sachbezugskarten unter den steuerfreien Sachbezug fallen, sind diese auf 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter limitiert. Gemäß der 15-Tage-Regel wird die Verpflegung der Mitarbeitenden mit maximal 203,50 Euro pro Monat und Person bezuschusst.

  • Gesamtkosten pro Jahr: ca. 7.880 Euro / Monat
  • Durchschnittliche Kosten pro Monat & Mitarbeiter: ca. 650 Euro / Monat

Firma D: Kooperation mit einem Corporate Benefit Dienstleister

Insbesondere, wenn Ihr Betrieb mehrere Mitarbeitenden beschäftigt, kann die monatliche Bereitstellung von Mitarbeiter­vorteilen schnell lästig werden und viel Zeit in Anspruch nehmen. Anbieter von Corporate Benefits bieten hier Abhilfe und ermöglichen eine bequeme und unkomplizierte Abwicklung von Mitarbeitervorteilen. Wir haben ein Beispielszenario für Sie skizziert:

  • Eine Firma mit 13 Mitarbeitenden kooperiert mit einem Anbieter für Corporate Benefits: Jedem Mitarbeitenden wird monatlich automatisch ein Gutschein für den Sachbezug über 50 Euro ausgestellt.
  • Zusätzlich erhält jeder Mitarbeitende zum Geburtstag ein Geschenk im Wert von 60 Euro.
  • Für die monatliche Ausschüttung des Sachbezugs berechnet der Dienstleister 2,70 Euro pro Monat und Mitarbeiter.

  • Gesamtkosten pro Jahr: ca. 8.580 Euro / Jahr
  • Durchschnittliche Kosten pro Monat & Mitarbeiter: ca. 715 Euro / Monat

Sachbezug: Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

War for talents, Fachkräftemangel & Co., es gibt viele Begriffe, die ausdrücken, wie schwer es Unternehmen aktuell fällt, qualifizierte Mitarbeitende zu finden und langfristig zu halten. Ein attraktives Angebot an Corporate Benefits für Mitarbeitende kann Firmen im Bewerbungsprozess oftmals die Oberhand verschaffen. Neben der Werbung und Bindung von Fachkräften gehen (steuerfreie) Sachbezüge mit einigen weiteren Vorteilen für Arbeitgeber und Angestellte einher. Wir haben uns diese für Sie angeschaut.

Arbeitgeber

  • Werbung & Bindung von Fachkräften
  • Steigerung der Mitarbeitermotivation & Firmenloyalität
  • Einsparung von Steuern im Falle eines steuerfreien Sachbezugs
  • Bequeme Abwicklung & Bereitstellung des Sachbezugs (Wenn auf einen Anbieter von Corporate Benefits zurückgegriffen wird)

Arbeitnehmer

  • Zusätzliche Wertschätzung vom Arbeitgeber
  • Steuerfreie Sachbezüge sind im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung oft attraktiver, da keine Abgaben anfallen
  • Stärkt Identifikation mit der Firma

Anbieter von Corporate Benefits: Bequem zum steuerfreien Sachbezug

Wenn Sie sich dafür entschieden haben, steuerfreie Sachbezüge in Ihrem Unternehmen anzubieten, sollten Sie sich im nächsten Schritt um die Bereitstellung des Sachbezugs Gedanken machen. Dieser muss nach dem Zuflussprinzip monatlich ausgeschüttet werden. Je mehr Mitarbeitende Ihr Unternehmen zählt, desto mühsamer und zeitaufwendiger ist es, wenn Sie die Beschaffung und Bereitstellung der verschiedenen Sachbezüge monatlich selbst übernehmen. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, mit einem fachmännischen Partner aus dem Bereich Mitarbeiter­vorteile zu kooperieren. Diese stellen Plattformen zur Verfügung, die das Management von Benefits für Mitarbeitende unkompliziert ermöglichen.

Sachbezug, Gutscheine & Co., nachdem Sie einmal die Benefits pro Mitarbeiter festgelegt haben, kümmert sich der Anbieter um die monatliche Bereitstellung. Änderungen sind natürlich möglich. Somit bleiben Sie garantiert steuerkonform, sparen Zeit und Nerven und machen zudem noch Ihre Mitarbeitenden äußerst glücklich. Wir haben uns drei verschiedene Anbieter angeschaut, die eine unkomplizierte Implementierung des steuerfreien Sachbezugs in Unternehmen ermöglichen. Unser Tipp, wenn Sie noch auf der Suche nach dem passenden Anbieter sind: Der tradingtwins-Angebotsvergleich ermöglicht einen kostenlosen und unkomplizierten Vergleich von Anbietern!

Belonio

Digitale Prozesse, wenig Verwaltungsaufwand und ein großes Angebot.

Angebot: Digitale Gutscheine (50 Euro Sachbezug), Essenszuschüsse, Aufmerksamkeiten (auf 60 Euro limitiert), bAV, Optionen für Zuschüsse zu Internet- und/oder Telefonkosten, Dienstrad, Erholungsbeihilfe, Zuschüsse für Kinderbetreuung und/oder Fahrtwege, Möglichkeiten für Bonuszahlungen an Mitarbeitende

Kosten: Neben der Buchung von einzelnen Benefits ab 2,40 Euro pro Monat & Mitarbeiter, gibt es mit Mobilitäts- (3 Benefits, ab 4,40 Euro pro Monat & Mitarbeiter) und Klassiker-Paket (4 Benefits, ab 5,90 Euro pro Monat & Mitarbeiter) bei Belonio auch die Möglichkeit zur Buchung von Paketen. Zudem können Kunden maßgeschneiderte Benefitpakete zusammenzustellen. Beachten Sie, dass eine Einrichtungs­gebühr sowie ggf. eine Karten­produktionsgebühr fällig wird.

Edenred

Über 48 Jahre Erfahrung, eine digitale Benefit-Platform und jede Menge zufriedene Kunden.

Angebot: Digitale Sachbezugs­lösungen & regionale Sachbezugskarten (50 Euro Sachbezug), Verpflegungszuschuss (Papiermarken & digitale Lösungen), Aufmerksamkeiten (auf 60 Euro limitiert), Erholungsbeihilfe, bAV, Fahrtkosten- und/oder Betreuungszuschuss, Dienstrad, Internetkosten- und/oder Telefon­kostenzuschuss, Möglichkeiten für Bonuszahlungen an Mitarbeitende, Werbeflächen­zuschuss

Kosten: Edenred ermöglicht die Buchung von einzelnen Benefits ab 2,95 Euro pro Ausschüttung und Mitarbeitern. Weiter ist auch die Buchung von Paketen möglich: BenefitStarter (bis zu 3 Benefits, ab 3,25 Euro pro Mitarbeiter & Monat), BenefitPro (bis zu 4 Benefits, ab 8,25 Euro pro Mitarbeiter & Monat) sowie BenefitHero (bis zu 12 Benefits ab 10,75 Euro pro Monat & Mitarbeiter). Außerdem fällt eine Onboarding-Gebühr von 4,90 Euro bei einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten an.

givve

givve bietet unkomplizierte und digitale Lösungen für Mitarbeiterbenefits.

Angebot: givve Card (aufladbare Prepaid-Karte für Sachbezüge), givve Lunch (digitale Essensmarke für eine bequeme Nutzung des Essens­zuschusses)

Kosten: Kosten auf Anfrage.

Mitarbeiterbenefits sind ein Win-win für Unternehmen & Angestellte: Jetzt Angebote vergleichen!

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Fazit: Lohnt sich der steuerfreie Sachbezug für Unternehmen?

Die kurze Antwort auf diese Frage lautet „ja“. In Zeiten, wo qualifizierte Mitarbeitende schwer zu werben bzw. zu halten sind, sollten Unternehmen jede Option nutzen, um aus der Masse herauszustechen. Hierzu gehört auch das Angebot von Mitarbeiterbenefits, wie dem Sachbezug. Mit Vorteilen wie Firmenloyalität, Steuereinsparungen & Co. ist der steuerfreie Sachbezug eine hervorragende Möglichkeit, Ihren Mitarbeitenden ein Gehaltsextra zur Verfügung zu stellen.

Sie fragen, tradingtwins antwortet


Als Sachbezüge vom Arbeitgeber werden Sach-, Dienst- oder Warenleistungen bezeichnet, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung stellen können. Unter bestimmten Umständen sind diese Sachbezüge steuerfrei.


Damit Sachbezüge steuerfrei bleiben, müssen diese zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt werden. Zudem muss monatlich eine Sachbezugsgrenze von 50 Euro pro Person und Mitarbeiter eingehalten werden, ebenso wie enge Regelungen in Bezug auf Sachbezugskarten. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht zulässig. Außerdem gilt in puncto Sachbezug das Zuflussprinzip: Der Sachbezug muss monatlich ausgezahlt werden. Eine Ansparung der Beträge und eine einmalige gesammelte Überweisung durch den Arbeitgeber ist nicht möglich - dies wäre steuerpflichtig.


Die Möglichkeiten für steuerfreie Sachbezüge sind vielfältig. So steht Betrieben u.a. die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Sachbezugskarten, Gutscheinen für Mitarbeiter, Kranken- und/oder Pflege­versicherungen sowie Essens­zuschüssen und Personalrabatten offen.


Sachbezüge sind Gehaltsextras, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Arbeitslohn auszahlen. Hierbei darf es sich nicht um Geld handeln - stattdessen muss eine Sach- oder Dienstleistung gewährt werden. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei Geldleistungen um nachträgliche Kosten­erstattungen, Geldsurrogate oder zweckgebundene Geldleistungen, die nicht unter den Sachbezug fallen. Somit ist die Übergabe von Geld an Beschäftige sowie die nachträgliche Erstattung von Kosten ab dem ersten Euro steuerpflichtig. Ausnahmen bestehen ggf. lediglich im Rahmen von steuerfreien Zuwendungen.

Wenn Sie Ihren Mitarbeitenden den steuerfreien Sachbezug gewähren wollen, darf dies also nicht durch eine schlichte Überweisung des Steuerfreibetrags auf das Konto des Angestellten passieren - dieser Betrag wäre steuerpflichtig, wodurch lediglich ein Bruchteil des Gehaltsextras bei Ihrem Mitarbeiter ankommen würde. Stattdessen sollten Sie auf eine der Möglichkeiten für die Bereitstellung des steuerfreien Sachbetrags - wie Gutscheine, Mitarbeiterrabatte oder Sachbezugskarten - zurückgreifen.


Für den Arbeitnehmer fallen zunächst einmal Kosten für den Wert des Sachbezugs an. Wenn Sie Frau Hubert monatlich einen Tankgutschein über 45 Euro zur Verfügung stellen, schlagen für Ihr Unternehmen 45 Euro pro Monat zu Buche.

Viele Unternehmen kooperieren zudem mit Anbietern von Corporate Benefits, wie Belonio oder Edenred, um die Bereitstellung der Mitarbeitervorteile so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Ist dies der Fall, wird zusätzlich zu dem Wert des Sachbezugs eine kleine Gebühr pro Monat und Mitarbeiter fällig. Je nach Umfang der Benefits liegt diese zwischen ca. 2 und 15 Euro.


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