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Getränke­automat mieten oder kaufen: Infos & Anbieter

Ob erfri­schende Cola oder schneller Kaffee – mit einem Getränke­automaten kommt der Genuss für Ihre Kunden und Mit­arbeitenden nicht zu kurz. Die Finanzierung ist flexibel: Sie können Getränke­automaten kaufen, mieten oder leasen. Wie hoch die Kosten sind, welche Richt­linien Sie befolgen müssen und wie Sie einen passenden Automaten finden, erfahren Sie hier.

Für Eilige

Das Wichtigste zu Getränkeautomaten auf einen Blick

  • Aufgestellt z. B. in Firmen, Kranken­häusern, Kinos, Einkaufs­passagen oder Bahn­höfen bieten Heiß- oder Kalt­getränke­automaten eine optimale Möglich­keit, den Umsatz und die Zufrieden­heit von Kunden und Besuchern zu erhöhen – ganz ohne Personal­aufwand.
  • Getränke­automaten können Sie neu oder gebraucht kaufen. Neu­geräte gibt es ab etwa 3.000 Euro. Alter­nativ lässt sich ein Getränke­automat zum günstigen Preis mieten oder leasen.
  • Um einen Getränke­automaten aufzu­stellen, brauchen Sie keine Erlaub­nis oder Geneh­migung, ledig­lich für Alkohol­automaten gibt es Ein­schränkungen.
  • Unser kosten­loser Angebots­vergleich hilft Ihnen dabei, den passenden Getränke­automaten zu finden – egal ob zur Miete oder zum Kauf. Schnell und unverbind­lich.

Ob Sie einen 24/7-Kiosk betreiben, die Zufrieden­heit Ihrer Beleg­schaft steigern oder das Angebot Ihres Hof­ladens abrunden und so Ihre Ein­nahmen steigern wollen – Getränke­automaten sind in vielen Fällen eine sinnvolle Inves­tition.

Wir infor­mieren Sie über Vor- und Nach­teile sowie Kosten von Kauf und Miete und geben passende Preis­beispiele. Daneben ver­raten wir, welche Punkte Sie bei Auf­stellung und Betrieb drin­gend beachten müssen und – damit die Wahl leich­ter fällt – welche unterschied­lichen Arten von Getränke­automaten es gibt.

Mann bezahlt mit EC-Karte an Getränkeautomat

Getränke­automat kaufen oder mieten?

Der (Neu-)Kauf eines Getränke­automaten muss nicht der rich­tige Weg sein, für manche Unter­nehmen bietet sich auch das Modell Miete bzw. Leasing an. Wir stellen Ihnen die Vor- und Nach­teile beider Optionen übersicht­lich und kompakt vor.

Dann lohnt sich der Kauf eines Getränke­automaten

Der Kauf eines Getränke­automaten lohnt sich vorran­gig für Unter­nehmen, die damit rechnen können, dass sich die Anschaffungs­kosten nicht nur schnell amor­tisieren, sondern der Automat darüber hinaus noch Gewinn erwirt­schaften wird. Das ist ins­besondere der Fall, wenn Sie durch den Ver­kauf von Waren über Ihre üblichen Geschäfts­zeiten hinaus Ihr Angebot ergänzen und eine zusätzliche Einnahme­quelle gewinnen wollen.

Kauf: Vorteile

  • keine Vertrags­bindung, d. h. freie und flexible Bestückung/Befüllung mög­lich
  • vergleichs­weise geringe monat­liche Kosten von mehreren hundert Euro bei Möglich­keit von Raten­zahlungen (abhängig vom Anbieter)
  • beim Gebraucht­kauf im Vergleich zum Neu­erwerb größere Preis­ersparnisse mög­lich
  • höherer Rein­gewinn, da am Verkauf der Waren i. d. R. kein externer Dienst­leister beteiligt ist

Kauf: Nachteile

  • hohe Anschaffungs­kosten bei Neu­kauf (ab ca. 3.000 – 4.000 Euro), wenn Raten­zahlung nicht mög­lich
  • laufende Kosten für Wartung, Repara­turen und Reinigung/Pflege – hierfür ist Fach­personal erforder­lich

Getränke­automaten: Gebraucht- vs. Neukauf

Wer die hohen Anschaffungs­kosten eines Neu­gerätes scheut, z. B. kleinere Unter­nehmen mit niedri­gerem Budget, für den ist der Kauf eines gebrauchten Getränke­automaten interessant. Je nach Zustand und Modell können Sie so einen beträcht­lichen Anteil der ursprüng­lichen Anschaffungs­kosten sparen und Ihre Investi­tion amorti­siert sich schneller.

Vor dem Gebraucht­kauf sollten Sie darauf achten, wie der Anbieter den Zustand des Gerätes angibt. Idealer­weise erwerben Sie ein Gerät, das als „(general-)über­holt“ ausge­schrieben wird. Das bedeutet, dass der Getränke­automat sorgsam gerei­nigt, repa­riert und instand gesetzt wurde, etwa durch den Aus­tausch mehrerer oder eines Groß­teils der Bestand­teile. Im Ideal­fall hat er damit einen nahezu neu­wertigen Zustand. Häufig trifft man hier­bei auf den Begriff „refur­bished“ (wieder­aufbereitet, aufge­arbeitet). Auch beim Kauf von gebrauch­ten Produkten gilt i. d. R. eine Gewähr­leistung von 12 Monaten, wenn es sich um einen gewerb­lichen Ver­käufer handelt.

Getränke­automaten mieten: Darum lohnt es sich

Einen Getränke­automaten zu mieten ist ein guter Weg, wenn Sie nicht die nötige Summe für den Kauf eines Gerätes auf­bringen können oder wollen. Auch bei Unsicher­heit, ob sich der Kauf eines Getränke­automaten rechnen wird, ist die Miete sinn­voll. Die vergleichs­weise niedrigen Kosten ergeben sich aller­dings auch aus dem Umstand, dass Ihr Anbieter an jedem ver­kauften Produkt mit­verdient. Ein großer Vor­teil: Viele Ihrer Pflich­ten entfallen, wenn Sie nicht Eigen­tümer des Getränke­automaten sind. Je nach Vertrag bzw. gebuchter Dienst­leistung über­nimmt der Anbieter die Auf­stellung, regel­mäßige Befüllung sowie Pflege, Reini­gung und Wartung

Miete: Vorteile

  • keine hohen Anschaffungs­kosten, dafür monat­lich anfal­lende Kosten (ab ca. 200 Euro)
  • bei Leasing: Automat kann zu einem gewissen Zeit­punkt Eigen­tum des Unter­nehmens werden – bis dahin komfor­table Finan­zierung
  • kein finan­zieller Mehr­aufwand für Wartung, Repara­turen und Reinigung/Pflege

Miete: Nachteile

  • an die vertrag­lichen Verein­barungen mit einem Dienst­leister gebunden
  • Dienst­leister erhält Anteil am Erlös der verkauften Waren

Alter­native: Getränke­automaten leasen

Eine Alter­native ist es, einen Getränke­automaten zu leasen. Hierbei zahlen Sie – wie beim Mieten – über einen längeren Zeit­raum einen vergleichs­weise geringen Betrag für die Nut­zung des Gerätes. Gleich­zeitig handelt es sich wie beim Kauf um eine lang­fristige Investi­tion, denn beim Leasen gibt es verschie­dene Optionen: Beispiels­weise besteht je nach Ver­einbarung mit Ihrem Anbieter die Möglich­keit, dass Sie durch Ihre Leasing­gebühren den Getränke­automaten über einen längeren Zeit­raum abbezahlen und dieser irgend­wann Ihnen gehört. Alter­nativ können Sie ab einem bestimmten Zeit­punkt den Getränke­automaten durch die Zahlung des aus­stehenden Rest­betrags kaufen.

Im Unter­schied zur Miete müssen Sie während der gesamten Leasing­dauer für die Wartungs- und Reparatur­kosten auf­kommen. Bedenkt man aber, dass neu­wertige Getränke­automaten eine Lebens­dauer von fünf bis zehn Jahren haben, ist Leasing durch­aus für viele Unter­nehmen ein interes­santes Finanzierungs­modell.

Getränkeautomat mieten oder kaufen - So geht's

Sie beschreiben welche Art von Getränkeautomat Sie suchen, wir finden passende Anbieter und ermöglichen so vergleichbare Angebote. Unser Service ist dabei für Sie komplett kostenlos und unverbindlich.

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Preis: Wie viel kostet ein Getränke­automat?

Im Folgenden präsen­tieren wir Ihnen Kosten­beispiele für Kalt­getränke-, Kombi- sowie Heiß­getränke­automaten – zum Neu- und Gebraucht­kauf sowie zur Miete.

Getränke­automat kaufen: Das kostet es

Die Preise für ein Neu­gerät beginnen bei etwa 3.000 – 4.000 Euro. Je nach Aus­stattung sind auch Preise weit jenseits der 10.000-Euro-Marke möglich. Bei manchen Anbietern ist Raten­zahlung mög­lich.

Bei Bestellung besteht häufig die Möglich­keit, seinen favori­sierten Getränke­automaten zu konfigu­rieren. Möglich ist hier u. a. die Auswahl zwischen einer unterschied­lichen Anzahl von Etagen oder die Buchung von Zusatz­ausstat­tung wie ver­stärkten Schlössern oder einem Modul zur Alters­verifi­zierung.

Preis­beispiel: G-Drink

  • Kosten: ca. 6.600 Euro (Preis abhän­gig vom Anbie­ter)
  • Her­steller: Sanden­Vendo
  • Art: Kalt­getränke, Indoor
  • Maße: 1830 x 940 x 845 mm (H x B x T)
  • Max. 30 – 42 verschie­dene Auswah­len/Produkte: 5 Etagen (max. 7) bei 6 Auswah­len pro Etage
  • Vor Kauf konfigurierbar durch Erwei­terungen, u. a.: Münz­wechsler, Bank­noten­leser, Touch­screen, Alters­verifi­zierung, verstärk­tes Schloss

Preis­beispiel: G-Snack Budget

  • Kosten: ca. 5.000 Euro (Preis abhän­gig vom Anbie­ter)
  • Her­steller: Sanden­Vendo
  • Art: Kombi­gerät (Kalt­getränke + Snacks), Indoor
  • Maße: 1830 x 875 x 780 mm (H x B x T)
  • Max. 48 – 56 verschie­dene Auswah­len/Produkte: 6 Etagen (max. 7) bei 8 Auswah­len pro Etage
  • Vor Kauf konfigu­rierbar durch Erwei­terungen, u. a.: Münz­wechsler, Licht­schranke, Bank­noten­leser, Touch­screen, Alters­verifi­zierung, verstärk­tes Schloss

Kosten von gebrauch­ten Getränke­automaten

Auch die Preise für einige beispiel­hafte Second-Hand-Geräte haben wir für Sie in Erfah­rung gebracht. Was sich zeigt: Gebrauchte Getränke­automaten liegen preis­lich deut­lich niedriger als Neu­geräte, mehrere tausend Euro sind aber auch hier zu inves­tieren.

Preis­beispiel: G Drink 6

  • Kosten: ca. 3250 (Preis abhängig vom Anbieter)
  • Her­steller: Sanden­Vendo
  • Art: Kalt­getränke, Indoor
  • Maße: 1830 x 980 x 845 mm (H x B x T)
  • Zustand laut Anbie­ter: über­holt
  • Max. 25 verschie­dene Auswah­len/Produkte: 5 Etagen bei 5 Auswah­len pro Etage
  • Vor Kauf konfigu­rierbar durch Erwei­terungen, u. a.: Münz­wechsler, kontakt­loses Zahlungs­system, Bank­noten­leser, Folierung

Preis­beispiel: Samba Classic

  • Kosten: ca. 2750 (Preis abhängig vom Anbie­ter)
  • Her­steller: Necta
  • Art: Kombi (Kalt­getränke + Snacks), Indoor
  • Maße: 1830 x 890 x 860 mm (H x B x T)
  • Zustand laut Anbie­ter: über­holt
  • Max. 56 verschie­dene Auswah­len/Produkte: max. 7 Etagen bei 8 Auswah­len pro Etage
  • Vor Kauf konfigu­rierbar durch Erwei­terungen, u. a.: Münz­wechsler, kontakt­loses Zahlungs­system, Bank­noten­leser, Produkt­lift, Folierung

Getränke­automat zur Miete: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Wie viel kostet ein Getränke­automat zur Miete? Dies ist abhängig von den gebuchten Service­dienst­leistungen und natürlich vom konkreten Modell sowie dessen Zustand. Für die Miete eines Getränke­automaten fallen – abhängig vom Modell und den gebuchten Service­dienst­leistungen – mehrere hundert Euro im Monat an, z. B. rund 200 Euro für einen Kalt­getränke­automaten der Firma Sielaff. Anbei einige Kosten­beispiele:

SP40 (Bildquelle: coffee perfect GmbH)

SP40

  • Kosten: ab 4,49 Euro/Tag
  • Anbieter: coffee perfect
  • Art: Kombi­gerät (Snacks + Kalt­getränke)
  • Maße: 1830 x 830 x 845 mm (H x B x T, Indoor-Maße) / 1900 x 890 x 1010 mm (H x B x T, Outdoor-Maße))
  • bis zu 56 unterschied­liche Auswahlen/Produkte
SP80 (Bildquelle: coffee perfect GmbH)

SP80

  • Kosten: ab 4,49 Euro/Tag
  • Anbieter: coffee perfect
  • Art: Kombi­gerät (Snacks + Kalt­getränke)
  • Maße: 1850 x 990 x 860 mm (H x B x T, Indoor-Maße) / 1900 x 1030 x 1010 mm (H x B x T, Outdoor-Maße))
  • bis zu 56 unterschied­liche Auswahlen/Produkte

Preis­beispiel: FK 185

  • Kosten: ca. 200 Euro pro Monat (bei 60 Monaten Vertrags­lauf­zeit, inkl. Wartung & tech­nischen Support bei Störungen)
  • Hersteller: Sielaff
  • Art: Kaltgetränke­automat
  • Maße: 1830 x 850 x 760 mm (H x B x T)
  • max. 8 unterschied­liche Auswahlen/Produkte
  • Max. 25 verschie­dene Auswah­len/Produkte: 5 Etagen bei 5 Auswah­len pro Etage
  • Vor Kauf konfigu­rierbar durch Erwei­terungen, u. a.: Münz­wechsler, kontakt­loses Zahlungs­system, Bank­noten­leser, Folierung

Preis­beispiel: FS 2020

  • Kosten: ca. 200 Euro pro Monat (bei 60 Monaten Vertrags­lauf­zeit, inkl. Wartung & tech­nischen Support bei Störungen)
  • Hersteller: Sielaff
  • Art: Kombi­gerät (Kalt­getränke + Snacks)
  • Maße: 1830 x 990 x 880 mm (H x B x T)

Getränke­automaten für jedes Budget

tradingtwins bringt Sie mit qualifi­zierten Anbietern und Fach­händlern in Kontakt. So finden Sie den Getränke­automaten, der zu Ihrem Unter­nehmen und Ihren Budget­vorstellungen passt.

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Kosten von Heiß­getränke­automaten

Abschlie­ßend geben wir Ihnen konkrete Preis­bei­spiele für Heiß­getränke­automaten – als Neu- und Gebraucht­kauf sowie zur Miete.

SiVend HG-20 Trend Instant Kaffee

  • Kosten Neu­gerät: ca. 5.400 Euro (Preis abhän­gig vom Anbiet­er)
  • Her­steller: Sie­laff
  • Maße: 1831 x 700 x 755 mm (H x B x T)
  • vor Kauf konfigu­rierbar durch Erwei­terungen, u. a.: Münz­wechsler, Sicherheits­schloss, Anti-Vandalis­mus-Münz­schlitz & Münz­rück­gabe

CVS 500 ganze Bohne

  • Kosten gebrauch­tes Gerät: ca. 1.950 (Preis abhän­gig vom Anbie­ter)
  • Her­steller: Sie­laff
  • Maße: 1830 x 890 x 860 mm (H x B x T)
  • Zustand laut Anbie­ter: unbe­arbeitet, Gebrauchs­spuren
  • Bohnen­behälter mit 4,5 kg Fassungs­vermögen
  • Boilervolumen: Espresso: 0,5 l, Instant: 3 l

KLIX Out­look

  • Kosten Gerät zur Miete: ca. 110 Euro pro Monat (bei 60 Monaten Vertrags­lauf­zeit, inkl. Wartung & tech­nischen Support bei Stö­rungen)
  • Her­steller: Lavazza
  • Maße: 1830 x 630 x 700 mm (H x B x T)
  • Auswahl aus 16 verschie­denen Heiß­getränken

Trend Verkaufs­automaten – Ist die Anschaffung eines Getränke­automaten lukrativ?

„Branchen­internen Aussagen zufolge beläuft sich die Anzahl von Getränke- und Lebens­mittel­automaten in Deutsch­land mittler­weile auf rund 613.000 Stück. Mit rund 66 % bilden Heiß­getränke­automaten dabei den Groß­teil, die rest­lichen 34 % ver­teilen sich auf Kaltgetränke­automaten (ca. 19 %) und Snack­automaten (ca. 16 %). Der Gesamt­umsatz beläuft sich auf knapp 2,53 Mil­liarden Euro jährlich. Auch hier nehmen Heiß­getränke mit 74 % die führende Position ein und beweisen sich als klarer Kunden­magnet. Gerade in Betrieben sind Getränke­automaten stark gefragt und erfreuen sich über­durch­schnittlich guter Frequenz – hier stehen weit mehr als 80 % aller Verkaufs­automaten. Vor allem der Bereich des soge­nannten „Office Coffee Service“ (OCS) steigt rapide und zeigt, wie attraktiv die Anschaf­fung von Getränke­automaten für Mit­arbeitende und Chefs ist. Somit ist ein Verkaufs­automaten eine äußerst lukrative Anschaf­fung. Zudem erfor­dern Getränke­automaten keinen zusätz­lichen Personal­aufwand.“

Matthias

Matthias

tradingtwins Redaktion

Aufstellung von Getränke­automaten – Was beachten?

Wenn Sie an der Auf­stellung eines Getränke­automaten interes­siert sind, müssen Sie einige Punkte beachten. Wir haben die rele­vanten Fragen, die sich vorab stellen, prägnant für Sie aufge­listet. Weiter unten gehen wir detail­lierter auf die genannten Punkte ein.

Check­liste: Das ist vor und bei der Aufstel­lung eines Getränke­automaten wichtig!

  • Bei Auf­stellung an öffent­lichen Orten und fremden Betrieben: Liegt die ent­sprechende Geneh­migung des Inhabers, Geschäfts­führers bzw. Verant­wortlichen vor und besteht eine vertrag­liche Verein­barung?
  • Ist der Betrieb des Getränke­automaten bei den zustän­digen Stellen (z. B. Gewerbe­amt, Finanz­amt) angezeigt?
  • Ist im Fall von Alkohol­automaten sicher­gestellt, dass Jugend­liche keinen Zugriff auf die Getränke haben?
    • Stellen Sie einen Alkohol­automaten nur dort auf, wo Jugend­liche keinen Zutritt haben oder statten Sie Ihren Automaten mit einem Modul zur Alters­verifi­kation aus.
    • Hinweis: Die Auf­stellung eines Alkohol­automaten ist nicht erlaubt, wenn Sie keine ent­sprechende Konzes­sion/Schank­lizenz besitzen. Ein Bier­automat o. Ä. eignet sich daher nicht fürs Büro!
  • Liegt der Aufstell­ort zentral genug, damit alle Interes­senten (Kundinnen/Kunden, Mit­arbeitende etc.) den Getränke­automaten bequem erreichen können?
    • Ein klug gewähl­ter Ort verspricht Umsatz­maxi­mierung! Verstecken Sie Ihren Getränke­automaten nicht, sondern stellen Sie ihn dort auf, wo man ihn gut sehen und erreichen kann.
  • Haben Sie alle Anfor­derungen an die Auf­stellung eines Getränke­automaten in Außen­bereichen bedacht?
    • Verwenden Sie idealer­weise einen speziellen Out­door-Automaten, der beständig ist gegen­über verschie­denen Witte­rungen. Dieser sollte eben­falls geschützt sein gegen­über mut­willigen Beschä­digungen.
    • Bei Auf­stellung eines Indoor-Automaten in Außen­bereichen: Bietet der Aufstell­ort dem Getränke­automaten geeigneten Schutz vor Wetter, Vanda­lismus etc.?
  • Sind alle Vorgaben der zutref­fenden Landes­bau­ordnung und ggf. weitere relevante gesetz­liche Bestim­mungen erfüllt?
    • Ist z. B. sicher­gestellt, dass Flucht- und Rettungs­wege durch die Auf­stellung Ihres Getränke­automaten frei bleiben und dieser Rettungs­kräfte im Falle eines Einsatzes nicht behin­dert?
    • Tabu sind in jedem Fall Treppen­räume, denn dort dürfen keine Objekte auf­gestellt werden, die eine Brand­last dar­stellen!
  • Ist sicher­gestellt (z. B. durch einen ent­sprechenden Dienst­leister), dass der Automat regel­mäßig – auch unter Wahrung des Mindest­haltbarkeits­datums – befüllt und gewartet/gereinigt wird?
    • Verkaufen Sie Lebens­mittel, unter­liegen Sie ent­sprechenden wieder­kehrenden Kontrol­len. Verstöße können empfind­liche Strafen nach sich ziehen.

Wer darf Getränke­automaten auf­stellen?

Für die Auf­stellung eines Getränke­automaten bedarf es keiner geson­derten Qualifi­kation. Firmen­chefs, Gewerbe­treibende und Eigen­tümer dürfen darüber ent­scheiden, ob für ihre Büro­räume, Kantinen, Werk­stätten, Läden etc. ein Getränke­automat ange­schafft werden darf. Wollen Sie einen Getränke­automaten zum Verkauf Ihrer Waren in einem fremden Unter­nehmen oder an einem öffent­lichen Ort auf­stellen, benö­tigen Sie in jedem Fall eine ent­sprechende Geneh­migung des jeweiligen Verant­wortlichen.

Welche Pflichten resul­tieren aus der Auf­stellung eines Getränke­automaten?

Dennoch sind Sie bei der Auf­stellung an verschie­dene gesetzliche Bestim­mungen gebunden. Betreiben Sie Getränke­automaten als selbst­ständiger Automaten­aufsteller, müssen Sie gemäß §14 Abs. 3 Gewerbe­verordnung die Auf­stellung bei der für Sie zustän­digen Behörde anzeigen und ein ent­sprechendes Gewerbe anmelden. Dies gilt auch für eine neben­erwerbliche Tätig­keit.

Auch Ver­pflichtungen gegenüber dem Finanz­amt ent­stehen: Hier müssen Sie u. a. vorab angeben, welche Ein­künfte Sie von dem Getränke­automaten erwarten, da auf dieser Grund­lage eine mögliche Befreiung von der Umsatz­steuer erfolgt sowie eine Einkommens­steuer- und Gewerbe­steuer­voraus­zahlung fest­gelegt werden. Natür­lich ergibt sich gegen­über dem Finanz­amt auch die Verpflich­tung, Ihre laufenden Ein­nahmen steuer­lich abzu­führen.

Gleich­zeitig müssen Sie sich – wenn nicht bereits geschehen – als Unter­nehmen für Lebens­mittel regis­trieren. Damit unter­liegen Sie automatisch wieder­kehrenden Lebens­mittel­kontrollen. Daraus resul­tiert für Sie die Pflicht, für die Gesund­heit Ihrer Kunden Sorge zu tragen, indem Sie den Getränke­automaten regel­mäßig reinigen und sicher­stellen, dass die ange­botenen Waren jederzeit in einem einwand­freien Zustand sind.

Wo darf man Getränke­automaten auf­stellen?

Einschrän­kungen bei der Auf­stellung eines Getränke­automaten können durch die Landes­bauordnung des jewei­ligen Bundes­landes entstehen. Die Auf­stellung eines Getränke­automaten innerhalb eines gewerb­lich genutzten Gebäudes kann durchaus genehmigungs­frei sein, z. B. in Baden-Würt­temberg. Die Bau­ordnung des Landes NRW etwa schränkt die Aufstellung von Automaten im öffent­lichen Raum ein. Beispiels­weise dürfen diese nicht „die Sicher­heit und Ordnung des Verkehrs gefährden“ und auch nicht „zu unzumut­baren Beein­trächtigungen von Menschen“ führen.

Auch wenn die Auf­stellung eines Getränke­automaten an sich keiner behörd­lichen Geneh­migung bedarf, gestal­ten sich die recht­lichen Vorgaben im Detail kompli­ziert. Diese müssen aber in jedem Fall zwingend beachtet werden! Wir raten daher dringend dazu, sich vorab mit der für Sie zutref­fenden Landes­bauordnung auseinander­zusetzen.

Bier­automat & Co. – Ist der Verkauf von alkoho­lischen Getränken erlaubt?

Generell ist die Auf­stellung eines Bier­automaten oder eines Wein­automaten erlaubt – aller­dings mit einer Reihe von Einschrän­kungen. §9 Abs. 3 des Jugend­schutz­gesetzes gibt vor, dass in der Öffent­lichkeit Alkoho­lika nicht in Automaten angeboten werden dürfen – es sei denn, diese werden „an einem für Kinder und Jugend­lichen unzugäng­lichen Ort aufgestellt“. Werden diese in einem gewerb­lich genutzten Bereich aufge­stellt, z. B. neben einem Kiosk oder in einem Kino, muss „durch tech­nische Vorrich­tungen oder durch ständige Auf­sicht sicher­gestellt [werden], dass Kinder und Jugend­liche alkoho­lische Getränke nicht entnehmen können“. Unter „tech­nischen Vorrich­tungen“ sind Module zur Alters­verifi­kation (Age Control Modul) zu ver­stehen. Die Prü­fung des Alters kann hierbei durch das Lesen der Bank­karte oder des Personal­ausweises erfolgen.

Generell ist der Verkauf von alkoho­lischen Getränken recht­lich nicht unproblema­tisch. Der Verzehr von Bier & Co. an der Verkaufs­stätte ist ohne eine ent­sprechende Konzession bzw. Schank­lizenz nicht gestattet. Ent­sprechend müssen Sie ein Gast­stätten­gewerbe anmelden. Übrigens: Nur der Verkauf von Wein und Bier ist gestattet. Das Anbieten von Hoch­prozentigem in Form von Whiskey, Gin oder Rum über einen Getränke­automaten hin­gegen ist in jedem Fall unter­sagt!

Welcher Ort (in meinem Betrieb) eignet sich für die Auf­stellung?

Damit ein Getränke­automat zur belieb­ten und häufig frequen­tierten Anlauf­stelle für Durs­tige und Hungrige werden kann, ist die Wahl des konkreten Stand­ortes entschei­dend. Dieser sollte möglichst gut gelegen sein, damit alle Interes­senten ihn bequem errei­chen können. Was bringt ein Getränke­automat, wenn ihn niemand sieht? In Innen­räumen eignen sich z. B. Foyers, Pausen­räume oder die Betriebs­kantine. Aus­reichend Platz sollte gege­ben sein, da sich in Stoß­zeiten vor einem Getränke­automaten längere Schlangen bilden können.

Recht­liche Bestim­mungen zum Auf­stellungs­ort

Ganz wichtig: Die Auf­stellung eines Getränke­automaten darf die Sicher­heit Ihrer Kundinnen/Kunden, Mit­arbeitenden und übriger Personen nicht gefähr­den. Sie müssen also gewähr­leisten, dass Rettungs­wege und Not­ausgänge frei bleiben und Personen bei einer Flucht, z. B. im Brand­fall, wie auch Feuer­wehr- und Rettungs­kräfte bei ihrer Arbeit nicht behin­dert werden.

Tabu sind damit vor allem Treppen­räume. Explizit fest­geschrieben ist dies in der „Ver­ordnung der Ver­hütung von Bränden“ des Landes Bayern in §22 Abs. 4: „Elek­trische Geräte wie Kopierer oder Verkaufs­automaten dürfen in not­wendigen Treppen­räumen nicht betrieben werden[...].“ Derartige Geräte sind brenn­bare Objekte und stellen eine Brand­last dar. Auch wenn solche Vor­gaben in den betref­fenden Vor­schriften Ihres Bundes­landes nicht explizit fest­geschrieben sein sollten, raten wir dring­lichst dazu, bei der Auf­stellung eines Automaten immer die Sicher­heit aller zu berück­sichtigen!

Anfor­derungen an outdoor auf­gestellte Automaten

Wenn Sie einen Getränke­automaten in einem Außen­bereich auf­stellen, z. B. auf einem Park­platz, ergeben sich weitere Punkte, die zu bedenken sind. Ihr Automat muss nicht nur beständig gegen­über Wind und Wetter sein – an öffent­lich zugäng­lichen Orten droht zudem die Gefahr von mut­willigen Beschä­digungen durch Dritte. Sie können mit einem Out­door-Automaten ein Gerät erwerben, das an diese Gegeben­heiten ange­passt ist, z. B. dank Wasser­beständig­keit, einem Kühl­system mit Frost­schutz­funktion oder mit beheiz­tem Glas zur Ver­meidung von Kondens­wasser­bildung. Beschä­digungen durch Vandalis­mus ver­meiden Sie u. a. durch folgende Maß­nahmen: Kamera­über­wachung, Gitter­boxen, ver­stärkte Schlösser und Anti-Vandalis­mus-Scheiben.

Prinzi­piell können Sie auch Indoor-Automaten draußen auf­stellen. Der konkrete Ort muss aber aus­reichenden Schutz vor Regen, Schnee etc. bieten, z. B. aufgrund einer ent­sprechenden Über­dachung. Voll­umfäng­lich empfehlen können wir dies nicht. Besser ist hier defini­tiv der Erwerb eines Out­door-Automaten, auch wenn dafür höhere Kosten anfallen.

Wer ist für die Befül­lung der Getränke­automaten zuständig?

Dies ist davon abhängig, ob Sie der Eigen­tümer des Getränke­automaten sind oder diesen lediglich gemie­tet haben. Je nach gebuchter Dienst­leistung über­nimmt bei der Miete Ihr Dienst­leister die Befül­lung des Automaten mit ausgewähl­ten Waren. Mit diesem stimmen Sie das Produkt­angebot ab und verein­baren einen Turnus, in dem Ihr Getränke­automat wieder aufgefüllt wird.

Wenn Sie sich selbst um den Waren­nach­schub kümmern wollen: Viele Modelle von Getränke­automaten gängiger Marken wie Flavura oder Hensing ermög­lichen die einfache Befül­lung von Waren­schub­fächern und -kammern. Die Fächer können bei den meisten Modellen einzeln heraus­genommen werden. Das oberste Waren­fach ist zudem schwenk­bar, sodass der Füll­vorgang nicht viel Zeit in Anspruch nimmt. Hier­für müssen aber ent­sprechendes Personal einge­plant und Verant­wortlich­keiten fest­gelegt werden.

Was ist beim Betrieb von Getränke­automaten zu beachten?

Als Betreiber von Getränke- und Snack­automaten unterliegen Sie regel­mäßigen Lebens­mittel­kontrollen durch die ent­sprechenden Behörden. Hier besteht eine Mit­wirkungs- und Duldungs­pflicht nach §44 Leben­smittel- und Futter­mittel­gesetz­buch. Die gesetz­lichen Bestimmungen auf Landes­ebene hinsicht­lich der Hygiene Ihres Automaten müssen Sie zwingend ein­halten. In Baden-Württem­berg beispiels­weise ist „darauf zu achten, dass Verkaufs­automaten so gelegen, konzi­piert und gebaut und sauber und instand gehalten werden, dass das Risiko der Kontamina­tion [...] in Abhängig­keit von der Verderblich­keit [...] der Lebens­mittel ver­mieden wird.“ Bei Ver­stößen drohen hohe Buß­gelder!

Daraus ergibt sich die Pflicht dafür zu sorgen, dass sich der Getränke­automat durch wieder­kehrende professio­nelle Reinigungen und Des­infektions­maßnahmen stets in einem hygienisch einwand­freien Zustand befindet. Auch die Qualität der enthal­tenen Getränke und Lebens­mittel muss sicher­gestellt und kontrol­liert werden, u. a. durch ein ent­sprechendes Kühl­system. Bei der Lebens­mittel­kontrolle helfen moderne Tele­metrie- und IoT-Tools (Internet of Things). Auf diese Weise können Sie die Halt­barkeit und Qualität von Lebens­mittel bequem online prüfen, die Temperatur des Automaten kontrol­lieren – und im Bedarfs­fall aktiv werden.

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Anbieter von Getränke­automaten auf dem deut­schen Markt

Der deutsche Markt von Getränke­automaten unterteilt sich in eine Her­steller- und eine Anbieter-/Auf­steller­seite. Erstere ent­wickeln und produzieren Getränke­automaten und bieten diese vorzugs­weise zum Kauf an, letztere konzen­trieren sich auf den Vertrieb von Fremd­produkten.

Automaten­hersteller

Zu nennen ist beispiels­weise der Her­steller Necta, der zur italie­nischen EVOCA Group gehört und seinen Kunden in Deutsch­land eine breite Auswahl an Heiß­getränke­automaten (auch als platz­sparende Table-Top-Variante) sowie Kalt­getränke-, Snack- sowie Kombi­automaten bietet. Aber auch deutsche Traditions­unter­nehmen gibt es auf dem Markt: Sielaff entwickelte seinen ersten Verkaufs­automaten bereits 1886! Heute ist der Her­steller, bei dem es sich nach wie vor um ein Familien­unter­nehmen handelt, im baye­rischen Her­rieden ansässig und produ­ziert u. a. hoch­wertige Heiß­getränke-, Kalt­getränke- und Kombi­automaten, beispiels­weise in seiner SiLine(R)-Serie. Weitere interes­sante Her­steller sind Saeco und Sanden­Vendo.

Anbieter für Kauf & Miete

Davon abgesehen gibt es auf dem deut­schen Markt eine Viel­zahl von Anbietern, die die Geräte diverser Her­steller zum Kauf und/oder zur Miete bzw. Leasing anbieten, beispiels­weise: DGA Vending, CA/MA/TEC, coffee perfect oder Automaten­land. Nicht selten haben diese Anbieter auch umfangreiche Service-Dienst­leistungen im Programm, die Ihnen viel Arbeit beim Betrieb und beim Unter­halt des Automaten abnehmen. Hier kommt unser kosten­loser Angebots­vergleich ins Spiel, denn dieser bringt Sie mit qualifi­zierten Anbietern von Getränke­automaten in Kontakt.

Einige Firmen sind sowohl als Automaten­hersteller als auch -aufsteller aktiv. Zu nennen ist hier u. a. das Magde­burger Unter­nehmen Flavura, das ein beträcht­liches Sortiment an eigen­entwickelter Verkaufs­automaten anbietet, aber auch Geräte anderer Her­steller wie Sielaff und Sanden­Vendo vertreibt, darunter: Kaffee- bzw. Heiß­getränke­automaten, Kalt­getränke- und Wein­automaten sowie Eis- und Snack­automaten. Bei Flavura können Sie Geräte für Indoor- und Out­door­bereiche erwerben und Service­dienst­leistungen wie die Wartung und Repara­tur von Verkaufs­automaten in Anspruch nehmen.

Richtigen Getränkeautomaten finden – und den passenden Service dazu

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Angebotsvergleich

Diese Arten von Getränke­automaten gibt es

Die Auswahl an auf dem Markt verfüg­baren Getränke­automaten ist riesig. Die Palette reicht von Stand­geräten, die mehr als einen Meter breit und hoch sein können, bis hin zu platz­sparenden Table-Top-Varianten, die sich problem­los in der Kaffee­küche auf­stellen lassen. Ebenso haben Sie die Wahl zwischen Heiß- und Kalt­getränke­automaten sowie Modellen, die sowohl Wasser, Soft­drinks etc. als auch Snacks anbieten, sogenannte Kombi­automaten. Wir geben Ihnen einen Über­blick:

Kaltgetränke­automaten

Über Kalt­getränke­automaten können Sie Getränke anbieten, die in Glas- und PET-Flaschen, Dosen oder Tetra­packs abge­füllt sein können. Eine inte­grierte herme­tische Kühlung sorgt für eine angenehme und konstante Tempera­tur der Getränke und eine geeig­nete Isolation redu­ziert den Strom­verbrauch. Wärme­dämmung verhindert zudem Kondensations­beschlag an den Glas­türen.

Bier­automaten

Aber nicht nur Wasser und Soft­drinks, sondern auch Bier und Wein können (und dürfen) sein – zumindest solange Sie sicher­stellen, dass Kinder und Jugend­liche keinen Zugriff auf die ent­haltenen alkoho­lischen Getränke haben (z. B. durch ein sog. Age Control Modul) und Sie weitere Auf­lagen zum Verkauf von Alkoho­lika beachten. Je nach Her­steller oder Anbieter können Geräte sogar als reine Wein- oder Bier­automaten bezogen werden. Alter­nativ können Sie Ihr Gerät auf Wunsch selbst mit flüssigem Gersten­gold befüllen.

Heißgetränke­automaten

Heiß­getränke­automaten verfügen über einen, häufig sogar zwei Boiler für das Anbieten von Getränken wie Kaffee in verschie­denen Varianten, Tee, Kakao oder Suppen. Daher erfor­dern diese Geräte eine dauer­hafte Wasser­zufuhr bzw. einen Wasser­anschluss. Modelle wie beispiels­weise der Necta Canto Plus Kaffee­automat von Flavura ver­fügen über programmier­bare Energie­spar­modi sowie Schwach­strom­motoren für Mixer und Dosierer. Kaffee­speziali­täten werden entweder frisch aus Bohnen gemahlen und auf­gebrüht oder aus Pulver als Instant-Getränk zube­reitet. Letzteres ist für einen kleinen Energie­schub zwischen­durch gut geeignet, den vollen Kaffee­genuss, wie ihn hoch­funktionale Kaffee­maschinen bieten, sollten Sie hier aber eher nicht erwarten.

Kombi­automaten

Kalt­getränke­automaten gibt es auch als Kombi­geräte. Diese können Sie zusätz­lich mit Snacks bestücken. Ent­gegen ihres Namens müssen Sie sich bei Getränke­automaten also nicht auf das Anbieten allein von Getränken beschrän­ken. Bei unseren Kosten­beispielen finden Sie einige Anregungen für Kombi­geräte. Eine Ein­schränkung gibt es aller­dings: In der Regel können Sie über Kombi­automaten – zusätz­lich zu Snacks – ledig­lich Kalt- und keine Heiß­getränke anbieten.

Produkt­tipp: Diamante EVO Espresso Voll­kombi­automat

„Sie wollen Kaffee, Cola, Schokolade & more mit nur einem Automaten anbieten? Dann ist möglicher­weise der Diamante EVO Espresso Voll­kombi­automat des Her­stellers Saeco für Sie interes­sant. Dieser verfügt nicht nur über einen inte­grierten Boiler, sondern kann mit bis zu 36 Flaschen oder 48 Getränke­dosen sowie zusätz­lich mit Snacks bestückt werden. Je nach Getränke­variante wird der Kaffee frisch aus Bohnen gemahlen oder als Instant-Getränk angeboten. Warum wir diesen Getränke­automaten gesondert vor­stellen? Weil die Kombina­tion aus Heiß- und Kalt­getränken sowie Snacks nach unseren Recherchen nahezu einzig­artig auf dem Markt sein dürfte. Aber: Diese Viel­falt dürfte sich auch in einem ent­sprechenden Preis wider­spiegeln. Konkrete Angaben dazu können wir – trotz ent­sprechender Bemühungen – leider nicht machen.“

Matthias

Matthias

tradingtwins Redaktion

Tech­nische Varianten: Spiral- vs. Lift­automat & mehr

Der Ablauf ist im Prinzip ganz einfach: Man bestellt und bezahlt und dann nimmt man sein Getränk ent­gegen. Der Weg zwischen der Bestellung und dem ersten Schluck kann aber auf unterschied­liche Art und Weise reali­siert werden. Die folgenden tech­nischen Varianten an Kalt­getränke­automaten gibt es:

Spiral­automat

Bei dieser Variante eines Kalt­getränke­automaten sind Spiralen hinter den Produk­ten angebracht, die sich bei Bestel­lung nach vorne bewegen und so den bestell­ten Artikel anschieben, bis dieser zum Ausgabe­fach hinab­fällt. Eine inte­grierte Küh­lung sorgt dabei für die richtige Trink­temperatur. Spiral­automaten eignen sich für Getränke in Dosen und PET-Flaschen und können zusätz­lich mit Snacks befüllt werden.

Lift­automat

Diese Automaten eignen sich für Getränke in Glas­flaschen. Bruch­sicher und behut­sam wird das bestellte Getränk zur Ausgabe­schale des Getränke­automaten empor gefahren und kann dort in Empfang genommen werden.

Trommel­automat

Produkte wie Getränke und Snacks werden hier in einzelnen Kammern mit separaten Öffnungs­vorrich­tungen verwahrt. Bei Auswahl eines Artikels über das Tasten­feld öffnet sich das zugehörige Fach und Sie können Ihre Bestel­lung einfach heraus­nehmen. Durch Drehung der Kammern wird der frei­gewordene Platz anschlie­ßend durch das gleiche Produkt ersetzt. Trommel­automaten eignen sich u. a. auch für Getränke in Tetra­packs und vergleich­baren Ver­packungen, da diese durch eine Beför­derung nicht zusammen­gedrückt werden.

Schacht­automat

Bei dieser Variante eines Kalt­getränke­automaten wird der bestellte Artikel durch ein Schacht­system stoß­gedämpft zum Ausgabe­fach transpor­tiert. Da diese Automaten über eine große Flexibi­lität und Variabi­lität hinsicht­lich der Befüllung bieten, lassen sie sich unkompli­ziert an Kunden­wünsche anpassen. Schacht­automaten eignen sich für den Verkauf von Getränken in Dosen sowie Glas- und PET-Flaschen.

Passenden Getränke­automaten nicht nur suchen, sondern finden – mit tradingtwins

Bei der Vielzahl an auf dem Markt verfüg­baren Angeboten, Modellen und Möglich­keiten fällt die Wahl nicht leicht. Wir bieten Orien­tierung und bringen Sie mit qualifi­zierten Anbietern und Fach­händlern in Kontakt.

Angebotsvergleich

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Getränke­automaten

Bei der Anschaffung des Getränke­automaten ergibt sich zwangs­läufig eine Reihe von Fragen. Wir stehen Ihnen Rede und Antwort:


Oberstes Gebot ist, dass sich der Getränke­automat jeder­zeit in einem hygie­nischen Zustand befindet und die Lebens­mittel stets einwand­frei sind. Verläss­liche Informa­tionen zur Reinigung (Vorgehens­weise, Zeit­räume, zugelassene Reinigungs­mittel) sollten den tech­nischen Unterlagen des Geräts, z. B. der Bedienungs­anleitung, zu entnehmen sein.

Kalt­getränke­automaten, die ledig­lich Getränke in Glas- und PET-Flaschen sowie in Dosen und Kartons ver­kaufen, sind in der Pflege deut­lich ein­facher und mit weniger Aufwand ver­bunden als Heiß­getränke­automaten. Da Letztere durch die Mischung von Wasser und Pulver regel­mäßig Getränke frisch zuberei­ten, ist eine regel­mäßige Pflege hier unerläss­lich. Unser Tipp: Engagieren Sie einen Dienst­leister, der sich verläss­lich für Sie um die Reinigung kümmert.


Getränke­automaten bieten dem End­kunden ver­schiedene Zahlungs­möglich­keiten. Möglich ist, je nach Aus­stattung, das Bezahlen mit Münz­geld, Geld­scheinen oder auch per EC-Karte. In der Regel können Sie vor dem Kauf Ihren Automaten konfigu­rieren und diesen gegen Auf­preis z. B. mit einem Münz­wechsler oder einem Modul zum kontakt- und bargeld­losen Bezahlen aus­statten. Daneben besteht auch die Möglich­keit, am Getränke­automaten im eigenen Unter­nehmen mit seinem Mit­arbeiter­ausweis zu bezahlen.


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Sophie Köhler
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