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Wasser für Mitarbeiter – Alle Infos

Müssen Arbeitgeber Getränke für Angestellte zur Verfügung stellen? Wir werfen einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen und nennen die Vorteile, die eine Versorgung mit Trinkwasser in Unternehmen mit sich bringt.

Für Eilige

Wasser für Mitarbeiter

Sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern Wasser anzubieten?

Nur, wer ausreichend Flüssigkeit zu sich nimmt, bleibt den Tag über vital und leistungsfähig. Viele Arbeitgeber wissen das und versorgen ihre Belegschaft mit einer Auswahl an Getränken – teilweise sogar kostenlos. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht in den meisten Fällen allerdings nicht. Lediglich an speziellen Hitzearbeits­plätzen muss ein Zugang zu kostenfreiem Wasser bestehen. Unabhängig von Anforderungen und Vorschriften lohnt es sich für Unternehmen, Wasser für Mitarbeiter bereitzustellen. Ganz einfach funktioniert das beispielsweise mit einem Wasserspender für Unternehmen.

Mitarbeiter nutzt Wasserspender

Wasser für Mitarbeiter: Was sind die Vorteile?

Gesunde Erwachsene sollten passend zu ihrem Körpergewicht ausreichend trinken, rät die AOK auf ihrem Fachportal für Arbeitgeber. Durchschnittlich 2,5 Liter Wasser pro Tag sollen es mindestens sein. Die empfohlene Menge liegt sogar darüber. Und der Wert kann, je nach ausgeübter Tätigkeit, sowie Raumtemperatur oder -belüftung noch steigen. Unterstützen Unternehmen ihre Angestellten dabei, ausreichend zu trinken, ergeben sich daraus einige Vorteile.

Gesundheit erhalten

Der menschliche Körper benötigt ausreichend Wasser, um sich fit und gesund zu fühlen. Ein Wassermangel dagegen führt schnell zu Müdigkeit und anderen Mangel­erscheinungen. Mit der Bereitstellung von Wasser fördern Firmen daher die Gesundheit ihrer Mitarbeiter.

Produktivität steigern

Eine gute Hydration ist Voraussetzung dafür, dass Mitarbeiter aufmerksam, konzentriert und leistungsfähig bleiben. Der Zugang zu Wasser für Angestellte kann daher einen Beitrag zur Steigerung der Produktivität leisten.

Zufriedenheit erhöhen

Die Bereitstellung von Wasser vom Arbeitgeber signalisiert, dass sich der Arbeitgeber um das Wohlbefinden der Belegschaft kümmern. Das kann die Mitarbeiter­zufriedenheit erhöhen und zu einem positiven Klima am Arbeitsplatz beitragen.

Image aufbauen

Eine hohe Mitarbeiter­zufriedenheit ist nicht nur gut für die inner­betriebliche Stimmung. Spricht sich herum, dass dem Arbeitgeber am Wohl seiner Beschäftigten gelegen ist, kann das ein starkes Argument im Werben um begehrte Talente sein. Hier ist die Versorgung mit (kostenlosen) Getränken ein Mosaikstein für ein attraktives Image. Unser Ratgeberartikel „Mitarbeiterbenefits Maßnahmen“ liefert nähere Infos darüber, wie Sie Top-Talente an Ihr Unternehmen binden können.

Steuervorteil nutzen

Getränke lassen sich von der Steuer absetzen, sofern sie aus betrieblichen oder geschäftlichen Gründen ausgegeben werden. Die Höhe der abzusetzenden Kosten hängt davon ab, ob diese als Bewirtungskosten gelten oder als Betriebsausgaben angesetzt werden. Aus privaten Gründen spendierte Getränke – etwa der Kaffee bei einer Geburtstagsfeier im Kollegenkreis – haben dagegen keinen Platz in der Steuererklärung.

Wasser für Mitarbeiter bereitstellen & sparen: So lassen sich Wasserspender steuerlich absetzen

Möchten Sie einen Wasserspender fürs Büro kaufen, können Sie die Ausgaben steuerlich geltend machen. Bei einem Anschaffungspreis unter 800 Euro gelten die Geräte als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG). Die Kosten können Sie dann im Anschaffungsjahr steuerlich voll geltend machen. Alternativ erfassen Sie die Ausgaben in einem GWG-Sammelposten, der über mehrere Jahre abgeschrieben wird.

Bei einer Preisspanne zwischen 801 und 1.000 Euro ist die Abschreibung sowohl über einen GWG-Sammelposten als auch über die Nutzungsdauer des Wasserspenders möglich. Übersteigt der Preis die 1.000-Euro-Grenze, läuft eine Abschreibung ausschließlich über die Nutzungsdauer.

Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung von Wasser für Mitarbeiter?

Ein Gesetz für Getränke am Arbeitsplatz – gibt es so etwas? Grundsätzlich besteht für Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber Arbeitnehmern. Gemeint sind hier allerdings der Schutz vor Unfällen oder ein gut ausgestatteter Arbeitsplatz. Die Bereitstellung von kostenlosem Trinkwasser fällt normalerweise nicht darunter.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann die Bereitstellung von Getränken verpflichtend sein – nämlich dann, wenn eine Hitzearbeit vorliegt. Laut DGUV ist das der Fall, sobald es „infolge kombinierter Belastung aus Hitze, körperlicher Arbeit und gegebenenfalls Bekleidung zu einer Erwärmung des Körpers und damit zu einem Anstieg der Körpertemperatur kommt.“ Die Folge können Gesundheitsschäden sein.

Geeignete Schutzmaßnahmen nennt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in der Arbeitsstätten­verordnung. Dort heißt es unter anderem, dass bei Lufttemperaturen von mehr als 26 Grad Celsius geeignete Getränke wie Trinkwasser bereitgestellt werden sollen, bei Lufttemperaturen von mehr als 30 Grad Celsius bereitgestellt werden müssen.

Dank Wasserspendern gelingt die Bereitstellung von Wasser für Mitarbeiter problemlos

Wasserspender bieten eine bequeme Lösung für Unternehmen, ihren Angestellten unkompliziert Wasser zur Verfügung zu stellen. So finden Sie den passenden Wasserspender für Ihren Betrieb:

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Was sind Optionen zur Bereitstellung von Getränken für Mitarbeiter?

Trinkwasser für Mitarbeiter gilt als der ideale Durstlöscher. Die Versorgung des Personals mit der vitalisierenden Flüssigkeit lässt sich auf verschiedene Arten bewerkstelligen, doch auch andere Getränkeoptionen findet man in Unternehmen. Wir stellen einige davon vor.

Wasserspender

Die vielleicht beliebteste Lösung für die Bereitstellung von Getränken ist die Anschaffung eines Wasserspenders für Mitarbeiter. Die Geräte gibt es mit Gallonen oder mit einem Festwasseranschluss, wobei gerade letztere einige Vorteile mit sich bringen. Ihren – im Vergleich zu Gallonen – höheren Anschaffungskosten stehen unter anderem eine ständige Wasserversorgung und hohe Hygienestandards positiv gegenüber. Zudem fallen die laufenden Kosten durch den niedrigen Preis von Leitungswasser denkbar gering aus. Wer eine hohe Anfangsinvestition scheut, kann Wasserspender auch mieten oder leasen. Die Geräte geben Wasser gekühlt oder ungekühlt, gesprudelt oder still aus. Auch verschiedene Geschmacksrichtungen sind möglich. Nicht zuletzt rücken Komfort und Nachhaltigkeit beim Betrieb von Wasserspendern mit Festwasseranschluss in den Fokus. Bei ihrer Nutzung müssen weder schwere Wasserbehälter gekauft und geschleppt, noch (Einweg-)Flaschen verwendet werden.

Leitungswasser

Unkomplizierter geht es nicht – Wasserhahn aufdrehen, Glas drunter, fertig. In Deutschland wird Leitungswasser streng überwacht und kann meist ohne Bedenken getrunken werden. Führt der Weg in die Küche jedoch durch Blei- oder Kupferrohre, kann es zu Verunreinigungen kommen.

Flaschen

Beim Kauf von Wasserflaschen hat man die freie Auswahl. Es gibt Wasser in Glas- und in PET-Flaschen, still, medium oder stark sprudelnd. Die Kästen müssen jedoch rechtzeitig gekauft und unter Kraftanstrengung transportiert werden. Auch die Lagerung im Unternehmen kann problematisch sein. Und: Der Literpreis für Flaschen liegt deutlich über dem Literpreis beim Einsatz eines Wasserspenders für Mitarbeiter.

Kaffeevollautomaten

Für viele Menschen gehört ein frischer Kaffee zum Start in den Arbeitstag einfach dazu, und auch die Mittagspause wird durch ein aromatisches Heißgetränk erst abgerundet. Kaffeevollautomaten für Firmen sind wahre Alleskönner und bieten eine große Vielfalt an Kaffeespezialitäten auf Knopfdruck an.

Getränke­automaten

Getränke­automaten punkten durch ihre enorme Abwechslung. Kaltgetränke­automaten lassen sich, je nach Modell und Vorlieben, mit bis zu 40 Getränkesorten bestücken. Heißgetränk­eautomaten können eine Alternative zum Kaffeevollautomaten darstellen. In Unternehmen ermöglichen beide Varianten eine kostenlose Versorgung der Belegschaft mit Erfrischungen und Wachmachern. Auch die Getränkeausgabe gegen Bezahlung ist eine Option – bar, mit Chip oder Chipkarten.

Fazit: Wasser für Mitarbeiter keine Pflicht, aber ein sinnvoller Service

Sofern die äußeren Gegebenheiten es nicht erfordern, müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht mit Wasser versorgen. Lohnenswert ist das Angebot aber dennoch – und das gleich aus mehreren Gründen. Erfrischendes Trinkwasser macht es Beschäftigten einfacher, sich auch während der Arbeit ausreichend zu hydrieren. Das fördert die Gesundheit und erhöht die Leistungsfähigkeit. Zudem nehmen viele Menschen den Service ihres Arbeitgebers sehr wohlwollend zur Kenntnis. Das verbessert das Betriebsklima und kann dazu beitragen, das Image einer Firma nach außen hin zu stärken.

Häufige Fragen


Eine Pflicht, Wasser für Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, besteht für Arbeitgeber in den meisten Fällen nicht. Trotzdem sollten Unternehmen diese Möglichkeit in Betracht ziehen. Zu den Vorteilen zählen die Förderung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Angestellten sowie eine Verbesserung des Betriebsklimas.


Im Normalfall ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, kostenloses Wasser für Mitarbeiter zu stellen. Eine Ausnahme sieht die Arbeitsstätten­verordnung an Hitzearbeitsplätzen vor. Übersteigen die Lufttemperaturen 26 Grad Celsius, sollen geeignete Getränke wie Trinkwasser bereitgestellt werden. Ab einem Schwellenwert von 30 Grad Celsius ist die Versorgung mit Getränken dann sogar Pflicht.


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