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Kaffeevollautomat gebraucht kaufen: Worauf achten?

Die Anschaffung eines Kaffeevollautomaten ist häufig mit hohen Kosten verbunden. Abhilfe schafft der Kauf eines gebrauchten Gerätes. Wir geben Tipps, worauf Sie als Unternehmen beim Erwerb achten sollten, und beleuchten die Alternativen Neukauf, Miete und Leasing.

Für Eilige

Kaffeevollautomat gebraucht kaufen: Worauf ist zu achten?

  • Bei einem gebrauchten Kaffeevollautomaten sind einige Punkte zu berücksichtigen. Unter anderem sollten Sie vor einem Kauf das Gerät testen und auf seine Funktionstüchtigkeit überprüfen.
  • Beim Kauf eines gebrauchten Kaffeevollautomaten können Sie einen beträchtlichen Teil des Originalpreises sparen – manchmal bis zu 50%.
  • Bei einem gewerblichen Anbieter erhalten Sie i. d. R. 12 Monate gesetzliche Gewährleistung. Auch Garantieleistungen können im Angebot enthalten sein.
  • Die Alternativen Neukauf, Miete sowie Leasing sollten vor einer Anschaffung ebenfalls in Erwägung gezogen werden. Jede Finanzierungsform bietet eigene Vor- und Nachteile.
  • Eine Möglichkeit, um das richtige Gebrauchtgerät zu finden, ist unser kostenloser Angebotsvergleich. Dabei beantworten Sie uns einige wenige Fragen zu Ihrem Bedarf und wir finden dazu passende Anbieter.

Sie wollen eine Kaffeemaschine für Ihre Firma anschaffen, schrecken aber vor den hohen Kosten zurück? Dann bietet sich mit dem Kauf einer gebrauchten Kaffeemaschine ein Ausweg, denn dabei können Sie einen großen Teil des ursprünglichen Anschaffungspreises sparen. Allerdings ist ein Gebrauchtgerät nicht notwendigerweise ein Selbstläufer. Unter anderem müssen Sie darauf achten, dass Sie zu einem seriösen Anbieter greifen und von diesem ein voll funktionstüchtiges Gerät erhalten, das Ihre Erwartungen erfüllt. In diesem Ratgeber informieren wir Sie über die wichtigsten Punkte zum Thema Gebrauchtkauf.

Bei unseren Betrachtungen legen wir unser Augenmerk verstärkt auf den Kauf von gebrauchten Kaffeevollautomaten. Auch für den Erwerb anderer gebrauchter Kaffeemaschinen wie Mengenbrüher und Siebträgermaschinen können unsere Tipps und Hinweise unter Umständen hilfreich sein.

Kaffeevollautomat

Was ist beim Kauf eines gebrauchten Kaffeevollautomaten zu beachten?

Der Kauf eines gebrauchten Kaffeevollautomaten bietet einige Vorteile – in erster Linie den, dass Sie gegenüber der Anschaffung eines Neugerätes einen beträchtlichen Teil der Kosten sparen können. Allerdings sollte die Entscheidung für ein gebrauchtes Gerät nicht aus dem Bauch heraus getroffen werden. Damit Sie im Nachhinein keine Enttäuschung erleben, sollten Sie beim Gebrauchtkauf auf einige entscheidende Punkte achten:

Beim Kauf eines gebrauchten Kaffeevollautomaten zu beachten

Produktbeschreibung

Prüfen Sie: Wie gibt der Anbieter den Zustand des Gerätes in der Produktbeschreibung an? Ist der Zustand lediglich „gebraucht“ oder wurde der Kaffeevollautomat ggf. (general-)überholt (u. U. wird hierfür auch der Begriff „refurbished“ verwendet)? Achtung: In manchen Inseraten kann der Begriff „generalüberholt“ auch eine Mogelpackung sein. Sie sollten in Erfahrung bringen, was wirklich am Kaffeevollautomaten gemacht wurde. In der Regel enthält eine Generalüberholung den Austausch aller Dichtungen und Schläuche, die Reinigung und Justierung des Kaffeeauslaufs sowie eine professionelle Reinigung des Mahlwerks.

Zustand

Wie transparent kommuniziert der Anbieter den Zustand des Geräts? Ein seriöser Fachhändler sollte beispielsweise den aktuellen Zustand des Kaffeevollautomaten mithilfe von Fotos dokumentieren. Dabei ist auch das Innenleben der Maschine festzuhalten, damit böse Überraschungen in Form von Schimmel oder Verschmutzungen ausgeschlossen sind.

Gerät in Augenschein nehmen

Nehmen Sie den Vollautomaten vor dem Kauf persönlich in Augenschein: Welche (optischen) Mängel hat das Gerät? Bestimmte Abnutzungserscheinungen wie Kratzer sind zu verschmerzen, ernsthafte Beschädigungen (z. B. Dellen) sollten Sie jedoch nicht hinnehmen. Daneben wichtig: Wurde das Gerät gereinigt und desinfiziert? Bestehende Mängel sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen.

Gerät vor dem Kauf testen

Testen Sie das Gerät nach Möglichkeit vor einem Kauf, indem Sie verschiedene Getränke (z. B. mit und ohne Milchschaum) zubereiten und die Reinigungsprogramme durchlaufen lassen. Fallen Ihnen dabei Mängel an der Maschine auf? Tritt z. B. Wasser aus? Macht der Kaffeevollautomat Geräusche, die auf eine bald nötige Reparatur schließen lassen? Schmeckt Ihnen der Kaffee und ist er heiß genug?

Leistungsfähigkeit

Vor einem Kauf sollten Sie prüfen, wie leistungsfähig der Kaffeevollautomat ist. Passt die Tassenleistung zu Ihren Anforderungen? Dabei handelt es sich um die Anzahl der Bezüge bzw. Tassen Kaffee pro Tag, auf die das Gerät ausgelegt ist. Dieser Wert ist bei jedem Gerät anders und beeinflusst den Preis bzw. den Wert des Vollautomaten. Bei einer zu hohen Beanspruchung wird Ihr Gerät relativ schnell verschleißen und kaputtgehen.

Vorherige Beanspruchung

Jeder Kaffeevollautomat ist während seiner gesamten Lebensdauer auf eine maximale Anzahl an Bezügen ausgelegt. Deshalb sollten Sie sich über die Anzahl der bereits bezogenen Tassen/Bezüge informieren, um die Abnutzung der Kaffeemaschine beurteilen zu können, etwa anhand von Produktbeschreibungen des Herstellers, Bedienungsanleitungen oder technischen Datenblättern. Aufschluss geben auch die Daten, an denen die Maschine in der Vergangenheit gewartet wurde. Ebenso sollten Sie das Anschaffungsdatum in Erfahrung bringen, z. B. indem Sie sich die Originalrechnung zeigen lassen.

Wichtige Unterlagen & Zubehör

Auch bei einem Gebrauchtkauf sollten alle wichtigen Unterlagen an Sie als neuen Besitzer weitergegeben werden. Hierzu zählen vor allem die Bedienungsanleitung des Gerätes sowie eine ordentliche Rechnung über den Kauf. Lassen Sie sich auch wichtiges Zubehör (wie Milch- oder zusätzliche Bohnen-/Toppingbehälter), das zum Lieferumfang des Gerätes gehört, beim Kauf aushändigen.

Gewährleistung & Garantie

Beachten Sie: Bei einem Gebrauchtkauf reduziert sich die gesetzliche Gewährleistung auf 12 Monate, allerdings gilt dies nur für gewerbliche Fachhändler. Privatverkäufer können die Gewährleistung schriftlich ausschließen. Hingegen ist das Anbieten einer Garantie sowohl für gewerbliche als auch für private Verkäufer optional. Prüfen Sie sorgsam, welche Konditionen in Ihrem Fall gelten. Entscheiden Sie sich idealerweise für ein Angebot, in dem auch Garantieleistungen enthalten sind – so sind Sie im Falle eines Defekts auf der sicheren Seite.

Kauf bei privaten Anbietern vermeiden

Unser Tipp: Kaufen Sie eine gebrauchte Kaffeemaschine für Unternehmen lediglich bei seriösen Fachhändlern. Privatkäufe auf Plattformen wie eBay & Co. sind mit Vorsicht zu genießen, da Sie hier nicht sicher sein können, ob sich die Maschine auch in einem guten Zustand befindet. Zudem erhalten Sie bei privaten Verkäufern nicht unbedingt eine Gewährleistung.

Gebrauchte Kaffeemaschine kaufen – und keine Enttäuschung erleben

Der Erwerb von Gebrauchtware ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Trotz sorgfältiger Recherche im Vorfeld können Sie nie zu 100 Prozent sicher sein, dass Sie ein Gerät bekommen, das auch Ihren Vorstellungen entspricht. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie bei gebrauchten Kaffeevollautomaten zu einem qualifizierten gewerblichen Anbieter greifen. Aber wie erkennt man einen solchen? Dabei hilft unser kostenloser Angebotsvergleich. Sie beantworten uns einige wenige Fragen und wir bringen Sie mit seriösen Anbietern in Kontakt, deren Kaffee­vollautomaten/Kaffee­maschinen halten, was sie versprechen.

Angebotsvergleich

Kosten von gebrauchten Kaffeevollautomaten

Generell gilt, dass gebrauchte Kaffeevollautomaten im Gegensatz zu neuwertigen Geräten günstiger in der Anschaffung sind. Je nach Marke, Modell und Gerätealter können Sie dabei bis zur Hälfte des Originalpreises (oder sogar mehr) sparen. Geräte, die sich für den gewerblichen Einsatz eignen (z. B. im Büro) gibt es ab etwa 1.500 – 2.000 Euro. Pauschale Aussagen zu den Kosten, z. B. zur Preisspanne, gestalten sich jedoch schwierig, da der Preis von verschiedenen Faktoren abhängt, u. a.:

  • Hersteller
  • Alter des Geräts
  • Zustand des Geräts (z. B. generalüberholt)
  • Leistungsfähigkeit
  • Anzahl der unterschiedlichen Getränke, die zubereitet werden können (z. B. Espresso, Milchkaffee, Cappuccino, Latte macchiato)
  • Technische Ausstattung (z. B. mehrere Kaffeebohnenbehälter, Festwasseranschluss, Funktionalität und Einstellungs­möglichkeiten)

Folgekosten

Zu beachten ist, dass beim Kauf eines gebrauchten Kaffeevollautomaten unweigerlich Folgekosten entstehen. Deren Höhe ist mit ausschlaggebend dafür, ob sich der Kauf eines gebrauchten Gerätes lohnt oder ob Sie lieber zu einem neuen Kaffeevollautomaten greifen sollten. Folgekosten fallen an für:

  • Reparaturen / Wartungen: Ältere Geräte sind anfälliger und müssen öfter gewartet werden. Gegebenenfalls müssen Sie Ersatzteile beschaffen. Die Kosten dafür sollten Sie unbedingt in Ihr Budget einplanen. Umso wichtiger ist es auch hier, ein Gerät aus den Händen eines seriösen Anbieters zu beziehen, anstatt von einem Privatverkäufer. So stellen Sie sicher, dass sich das Gerät in einem möglichst guten Zustand befindet und Sie von einer Gewährleistung oder Garantie profitieren.
  • Stromkosten: Ältere Kaffeevollautomaten sind weniger energieeffizient als Geräte jüngeren Datums und verursachen entsprechend höhere Stromkosten.

Festzuhalten ist, dass sich der Kauf eines gebrauchten Kaffeevollautomaten aufgrund der niedrigeren Kosten vor allem für kleinere Unternehmen mit wenig Budget oder Betriebe in Neugründung lohnt. Größere Unternehmen, die die Anschaffungskosten stemmen können und einen Vollautomaten auf dem aktuellen Stand der Technik haben möchten, sollten auch die Anschaffung eines neuen Gerätes in Betracht ziehen. Alternativ können auch Finanzierungs­optionen wie Miete oder Leasing sinnvoll sein.

Vor- und Nachteile von gebrauchten Kaffeevollautomaten

Gute Technik zu geringen Kosten: Auch kleinere Unternehmen mit wenig Kapital haben beim Gebrauchtkauf die Möglichkeit, sich ein leistungsfähiges Gerät für die Kaffeeversorgung anzuschaffen. Der Erwerb eines gebrauchten Kaffeevollautomaten bietet aber noch weitere Vorteile:

Nachhaltigkeit

Bei der Herstellung eines neuwertigen Kaffeevollautomaten werden diverse Rohstoffe verbraucht. Häufig besteht das Gehäuse aus Edelstahl, hinzu kommen u. a. Bohnenbehälter aus Plastik. Der Kauf eines gebrauchten Gerätes spart wertvolle Ressourcen. Abgesehen von eventuell nötigen Ersatzteilen werden keine weiteren Materialien verwendet. Ein Gebrauchtkauf schont neben dem Geldbeutel also auch die Umwelt.

Guter Zustand

Wenn Sie sich für einen qualifizierten Anbieter entscheiden, erwerben Sie meist einen Kaffeevollautomaten, der sich in einem guten bis sehr guten Zustand befindet. Denn: Händler bieten häufig generalüberholte Geräte an. Das bedeutet, dass der Kaffeevollautomat vom Anbieter grundlegend geprüft und durch den Austausch von z. B. Verschleißteilen wieder instand gesetzt wurde. Entsprechend wurden etwaige Defekte behoben und das Gerät weist eine hohe Leistungsfähigkeit auf. Unser Tipp: Achten Sie in der Verkaufsanzeige genau darauf, wie der Zustand des Gerätes angegeben wird. Ggf. begegnet Ihnen auch der Begriff „refurbished“ – dieser meint ebenfalls „generalüberholt“. Von Geräten, deren Zustand lediglich „gebraucht“ ist, sollten Sie aus unserer Sicht eher Abstand nehmen, hier kaufen Sie „die Katze im Sack“.

Wiederverkaufswert

Auch hinsichtlich eines Weiterverkaufs nach einer bestimmten Zeit kann sich der Erwerb eines gebrauchten Kaffeevollautomaten lohnen, denn Gebrauchtware verliert nicht so schnell an Wert wie ein neuwertiges Gerät. Wenn Sie Ihren Kaffeevollautomaten pfleglich behandeln und in Schuss halten, können Sie bei einem späteren Weiterverkauf einen zufriedenstellenden Erlös erzielen. Dies gilt besonders für Geräte von bekannten Marken wie WMF, Melitta oder Jura.

Nachteile beim Kauf eines gebrauchten Kaffeevollautomaten

Allerdings hat der Kauf eines gebrauchten Kaffeevollautomaten auch einige Nachteile, die Sie einkalkulieren sollten. Zum einen ist die Geräteauswahl begrenzt. Wenn Sie ein spezielles Modell ins Auge gefasst haben, gehört einiges an Glück dazu, dass dieses auch als Gebrauchtgerät angeboten wird. Während Sie bei einem Neugerät die Möglichkeit haben, dieses an Ihre Wünsche und Anforderungen anzupassen (z. B. Ausstattung mit mehreren Bohnenbehältern), sind Modifikationen beim Gebrauchtkauf i. d. R. nicht möglich.

Ein weiterer Nachteil ist, dass gerade bei älteren Geräten wenig bis keine Ersatzteile auf dem Markt mehr verfügbar sind. Je nach Hersteller können diese auch vergleichsweise teuer sein. Die Ersatzteillage sollte vorab geklärt sein, damit Sie möglichst lange etwas von Ihrem Gerät haben. Auch gibt es bei gebrauchten Geräten lediglich eine verkürzte gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten, bei privaten Verkäufern hingegen wird häufig keine Gewährleistung angeboten. Zudem sind Sie für die Wartung und etwaige Reparaturen Ihres Kaffeevollautomaten selbst verantwortlich und müssen ggf. hierfür zusätzliche Kosten einplanen. Allerdings: Diesen Nachteil haben Sie i. d. R. auch beim Neukauf. Wenn Sie möglichst wenig (finanziellen) Aufwand bei der Wartung haben möchten, empfiehlt sich die Miete eines Neugerätes.

Steuern sparen bei Gebraucht- und Neukauf

Ob Gebraucht- oder Neukauf – Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, die Kosten für Ihren Kaffeevollautomaten steuermindernd geltend zu machen. Für das Finanzamt spielt es keine Rolle, ob Sie Neu- oder Gebrauchtware erwerben. Wichtig ist lediglich, dass Sie diese bei einer gewerblichen Nutzung korrekt deklarieren. Abhängig vom Preis der (gebrauchten) Kaffeemaschine gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese steuerlich geltend zu machen:

Liegt der Preis der Kaffeemaschine unter 800 Euro, kann diese als ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) vollständig im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe abgeschrieben werden. Liegt der Preis darüber, ist die Abschreibung u. a. über die Nutzungsdauer (gemäß AfA) möglich. Kaffeemaschinen über 1.000 Euro müssen aber immer über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. In beiden Fällen beträgt der Abschreibungs­zeitraum fünf Jahre. Auch laufende Materialkosten für Milch, Zucker & Co. können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

tradingtwins-Lesetipp

Abschreibung Kaffeevollautomat

Sie möchten noch tiefer ins Thema einsteigen? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Ratgeberartikel zur steuerlichen Abschreibung von Kaffeevollautomaten.

Abschreibung Kaffeevollautomat

Alternative zum Gebrauchtkauf: Neukauf

Auch wenn Ihnen wenig Kapital für die Anschaffung eines Kaffeevollautomaten zur Verfügung steht, ist ein Gebrauchtkauf nicht die einzige Option. Kaffeemaschinen können Sie beispielsweise mieten oder leasen. Aber auch ein Neukauf sollte nicht von vornherein ausgeschlossen werden, bietet dieser gegenüber dem Erwerb eines gebrauchten Geräts doch einige Vorteile. Damit Sie sich ein möglichst präzises Bild von den verschiedenen Finanzierungs­möglichkeiten schaffen können, nehmen wir an dieser Stelle sowohl den Gebraucht- als auch den Neukauf genauer in den Blick:

Gebrauchtkauf

  • größere Preisersparnisse möglich
  • Bezug eines sorgsam gepflegten oder (general-)überholten Gerätes möglich
  • keine Vertragsbindung an einen Anbieter
  • Kosten steuerlich absetzbar
  • ggf. keine Ersatzteile mehr auf dem Markt verfügbar
  • verkürzte gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten bei gewerblichen Verkäufern
  • häufig keine Gewährleistung bei privaten Verkäufern
  • für Wartung & Reparaturen ist der Käufer verantwortlich

Geeignet für Unternehmen, die hohe Anschaffungskosten nach Möglichkeit vermeiden, gleichzeitig aber Eigentümer des Kaffeevollautomaten sein möchten

Neukauf

  • neuwertiges Gerät ohne vorausgegangenen Bezüge
  • Käufer ist Eigentümer des Gerätes
  • gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten
  • keine Vertragsbindung an einen Anbieter
  • Kosten steuerlich absetzbar
  • in der Anschaffung teuer
  • für Wartung & Reparaturen ist der Käufer verantwortlich

Geeignet für Unternehmen, die hohe Anschaffungskosten stemmen können und Eigentümer des Kaffeevollautomaten sein möchten

Vorteile beim Neukauf

Flexibilität

Bei einem Neukauf haben Sie die Möglichkeit, eine Kaffeemaschine auszuwählen, die genau zu Ihren Wünschen und Anforderungen passt, denn Sie profitieren von einer großen Gerätevielfalt. Je nach Bedarf lassen sich neuwertige Kaffeemaschinen auch mit zusätzlichen Features ausstatten. So können beispielsweise ein zweites Mahlwerk oder ein weiterer Bohnen- oder ein Topping-Behälter in das Gerät integriert werden.

Gesetzliche Gewährleistung

Der Neukauf einer Kaffeemaschine sichert Käufern gesetzlich eine Gewährleistung über zwei Jahre zu. Bei einem Gebrauchtkauf reduziert sich diese Zeitspanne auf 12 Monate. Die gesetzliche Gewährleistung erlaubt es Ihnen, die Kaffeemaschine bei Mängeln oder Defekten kostenlos reparieren zu lassen oder auszutauschen.

Technik

Beim Kauf eines neuen Kaffeevollautomaten profitieren Sie vom aktuellen Stand der Technik. Dies kann sich u. a. in einem leistungsfähigen Mahlwerk, einem hochauflösenden, farbigen Touch-Display oder Telemetrie-Funktionen des Kaffeevollautomaten äußern.

Nachteile beim Neukauf

Der größte Nachteil beim Kauf eines neuwertigen Gerätes besteht sicher in den hohen Anschaffungskosten. Nicht selten betragen die Preise für einen Kaffeevollautomaten fürs Büro oder für die Gastronomie mehrere tausend Euro – ohne Zubehör. Je nach Modell, Leistung und Funktionalität können hierbei aber auch Summen bis ca. 20.000 Euro anfallen. Wenn wir auf andere Kaffeemaschinen schauen, bewegen sich Siebträgermaschinen in einem ähnlichen Preisbereich. Mengenbrüher sind etwas günstiger, können aber je nach Modell ebenfalls bis ca. 5.000 Euro kosten. Zwar sind neue Geräte immer auf dem aktuellen Stand der Technik, jedoch ist die Anschaffung einer fabrikneuen Maschine im Gegensatz zu einem gebrauchten Gerät nicht nachhaltig.

Tipps zur Anschaffung

Kaffeemaschinen für Büro und Betrieb sind preisintensive Geräte, vor allem Kaffeevollautomaten. Daher lohnt es sich besonders, Neu- und Gebrauchtkauf gegeneinander abzuwägen:


Legen Sie ein maximales Budget für die Anschaffung der Kaffeemaschine fest, das die Liquidität Ihres Unternehmens nicht zu sehr belastet. Neue Geräte sind in der Anschaffung kostenintensiver als gebrauchte Geräte. So lohnt sich der Gebrauchtkauf vor allem für kleinere Unternehmen und Neugründungen. Ist Ihnen bei beiden Finanzierungs­optionen der Preis zu hoch, bieten sich Miete und Leasing an.


Klären Sie, welche Funktionen Ihnen wichtig sind und welche Getränke­spezialitäten Sie für Mitarbeitende, Gäste oder andere Personen anbieten möchten. Während neue Kaffeemaschinen stets mit aktueller Technik ausgestattet sind, müssen Sie bei gebrauchten Geräten je nach Hersteller gewisse Abstriche in Kauf nehmen. Dies muss nicht unbedingt ein Nachteil sein, Sie sollten sich dies jedoch bewusst machen.


Wünschen Sie sich eine individuelle Ausstattung der Maschine? Neuwertige Kaffeemaschinen lassen sich individuell an Ihren Bedarf anpassen. So können viele Geräte beispielsweise mit einem zusätzlichen Bohnen- oder Toppingbehälter ausgestattet werden. Diesen Vorteil haben Gebrauchtgeräte nicht. Diese lassen sich i. d. R. nicht modifizieren.


Wählen Sie eine Kaffeemaschine, die zu Ihren Anforderungen passt. Vielleicht ist ein Kaffeevollautomat für Sie nicht das richtige Gerät, weil Ihren Mitarbeitenden nicht unbedingt an einer großen Getränkeauswahl gelegen ist. Alternativen sind z. B. Siebträgermaschinen und Mengenbrüher. Die Auswahl an Kaffeemaschinen für Unternehmen ist groß. Es gibt unterschiedliche Kaffeemaschinenarten und -modelle für jeden Bedarf.


Wünschen Sie sich ein bestimmtes Kaffeemaschinen-Modell? Während Ihnen bei einem Neukauf kaum Grenzen gesetzt sind, ist die Auswahl an gebrauchten Geräten begrenzt. Wenn Sie also ein Auge auf ein bestimmtes Modell geworfen haben, dieses jedoch nicht als Gebrauchtgerät bekommen können, sollten Sie es neu kaufen bzw. mieten oder leasen. Allerdings haben Sie beim Gebrauchtkauf die Möglichkeit, ein bewährtes Modell zu erwerben, das ansonsten auf dem Markt nicht mehr verfügbar ist. Hier sollten Sie flexibel sein.


Prüfen Sie: Wie lange ist der Garantiezeitraum der Maschine und was ist mit der Garantie abgedeckt? Während die Gewährleistung gesetzlich zugesichert ist, handelt es sich beim Garantiezeitraum und -umfang um eine zusätzliche Leistung vonseiten des Händlers. Bei einem Gebrauchtkauf ist die Gewährleistung von zwei Jahren auf 12 Monate verkürzt.


Sowohl beim Neu- als auch Gebrauchtkauf sollten Sie sich vergewissern, dass die Maschine keinerlei Mängel aufweist. Achten Sie hierbei besonders auf die Optik sowie Funktionalität der Maschine. Weist die Maschine Defekte auf bzw. werden diese im Laufe der Nutzung sichtbar, sollten Sie umgehend den Anbieter kontaktieren und um eine Preisreduktion oder ein Ersatzgerät bitten.


Überprüfen Sie, welche Zusatzgeräte (Bohnenbehälter, Milchkühler, Tamper, Milchkännchen etc.) im Preis der Maschine enthalten sind und welche Geräte Sie noch benötigen. Achten Sie beim Gebrauchtkauf zudem darauf, dass Ihnen alles ausgehändigt wird, was zum Lieferumfang gehört, u. a. Zubehör und technische Unterlagen.


Wie schnell benötigen Sie den Kaffeevollautomaten? Entscheiden Sie sich für den Gebrauchtkauf, sollten Sie ein bisschen Zeit einplanen: Nur selten findet man auf Anhieb die passende Kaffeemaschine. Benötigen Sie die Maschine zeitnah oder sind nicht gewillt, Zeit in die Suche zu investieren, lohnt sich eher ein Neukauf.


Recherchieren Sie und vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter miteinander, um das für Sie beste Gerät zu finden. Eine Möglichkeit dazu ist der kostenlose Angebotsvergleich von tradingtwins. Alternativ können Sie beispielsweise den Anbieter Ihrer Wahl telefonisch oder per E-Mail kontaktieren und ein Beratungsgespräch vereinbaren.


Alternativen zum Gebrauchtkauf: Miete und Leasing von Neugeräten

Das Mieten oder Leasen eines Neugerätes bietet ebenfalls eine Reihe von Vorteilen, aber auch hier müssen Sie gezwungenermaßen einige Nachteile in Kauf nehmen:

Miete

  • keine hohen einmaligen Anschaffungskosten, stattdessen Verteilung auf monatliche Raten
  • Wartung & Reparaturen häufig in den Mietkosten enthalten
  • Mietkosten steuerlich absetzbar
  • längerfristige Vertragsbindung (abhängig vom Anbieter, z. B. 6 – 72 Monate)
  • ggf. längerfristig höhere Kosten als beim Kauf
  • Geräteübernahme & Weiterverkauf i. d. R. nicht möglich
  • ggf. Verpflichtung zur Abnahme von Kaffeebohnen (gegen Aufpreis)

Geeignet für Unternehmen, die hohe Anschaffungskosten vermeiden und wenig Aufwand bei der Pflege des Kaffeevollautomaten haben möchten

Leasing

  • keine hohen einmaligen Anschaffungskosten, stattdessen Verteilung auf monatliche Raten
  • Kaffeevollautomat kann am Ende des Leasingzeitraums ggf. erworben werden
  • bilanzneutral, da Leasinggeber Eigentümer des Kaffeevollautomaten bleibt
  • längerfristige Vertragsbindung (abhängig vom Anbieter, z. B. 6 – 72 Monate)
  • Wartung & Reparaturen i. d. R. nicht in den Leasingkosten enthalten – ggf. Abschließen zusätzlicher Serviceverträge notwendig

Geeignet für Unternehmen, die hohe Anschaffungskosten vermeiden und ihren Kaffeevollautomaten in Raten abbezahlen möchten

Miete einer Kaffeemaschine: Keine Verantwortung bei vollem Service

Aus unserer Sicht ist die Miete einer Kaffeemaschine eine sinnvolle Alternative zum Neu- oder Gebrauchtkauf. Gegen die Zahlung einer monatlichen Rate erhalten Sie das Recht, eine Kaffeemaschine zu nutzen. Allerdings müssen Sie sich dabei für längere Zeit an einen Anbieter binden, je nach Vertrag zwischen 6 und 72 Monaten. Beim Mietverhältnis bleibt der Vermieter Eigentümer der Kaffeemaschine, weshalb dieser sich auch um anfallende Reparaturen und Wartungen kümmert. Mitunter sehen Mietverträge einen regelmäßigen Austausch der Kaffeemaschine bzw. ein Upgrade auf ein aktuelleres Modell vor. Die Mietkosten für Ihre Kaffeemaschine lassen sich ebenfalls von der Steuer absetzen.

Leasing einer Kaffeemaschine: Bilanzneutrale Alternative

Beim Leasen einer Kaffeemaschine handelt es sich quasi um einen Kauf auf Zeit: Ähnlich wie bei der Miete werden auch hier monatliche Zahlungen in Form von Leasingraten fällig. Der Leasinggeber bleibt dabei Eigentümer der Maschine. Dies fördert die Bilanzneutralität Ihres Unternehmens, denn in Ihrer Unternehmensbilanz taucht die Kaffeemaschine nicht auf. Im Unterschied zur Miete sind aber Sie für die Wartung und Instandhaltung der Maschine verantwortlich. Dafür können Sie die Kaffeemaschine nach Ablauf des Leasingzeitraums gegen ein Entgelt vom Leasinggeber übernehmen. Auch die Leasingraten einer Kaffeemaschine können Sie als Unternehmen von der Steuer absetzen und dadurch Geld sparen.

Gebraucht- oder Neukauf? Miete oder Leasing?

Mit unserem kostenlosen Angebotsvergleich finden Sie qualifizierte Anbieter, die nicht nur die passenden Kaffeevollautomaten im Angebot haben, sondern auch die richtige Finanzierungsform bieten. So funktioniert es:

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Gewährleistung und Garantie: Das sollten Sie wissen

Beim Erwerb von Produkten stößt man früher oder später auf die Begriffe „Gewährleistung“ und „Garantie“. Nicht nur für den Neu-, sondern auch für den Gebrauchtkauf sind diese von Bedeutung. Beide beziehen sich auf Leistungen des Händlers nach dem Verkauf, jedoch ist nur die Gewährleistung gesetzlich zugesichert. Im Einzelnen:

Gesetzliche Haftung für Mängel dank Gewährleistung

Die Gewährleistung für einen gekauften Gegenstand wie einen Kaffeevollautomaten ist gesetzlich zugesichert. Wird ein unverschuldeter Mangel nach dem Kauf ersichtlich, können Sie Ihr Gerät zwei Jahre lang reklamieren oder ersetzen lassen. Die Gewährleistung deckt jedoch nur Mängel ab, die ein Gerät bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Ist der Händler der Ansicht, dass ein Mangel erst nach dem Kauf der Kaffeemaschine entstanden ist, z. B. durch Ihr Verschulden, muss er dies im ersten Jahr des Gewährleistungszeitraums nachweisen.

Nach Ablauf des ersten Jahres kehrt sich die Beweislast um: Wird erst jetzt ein Mangel ersichtlich, müssen Sie als Käufer nachweisen, dass dieser bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Da dies in der Regel sehr schwierig ist, sind Sie in solchen Fällen häufig auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Gewährleistung bei Gebrauchtkäufen: Gewerblicher Händler vs. privater Verkäufer

Auch beim Gebrauchtkauf ist die Gewährleistung wichtig. Im Gegensatz zu einem Neukauf beträgt diese lediglich 12 Monate. Auch haben private (d. h. nicht gewerbliche) Verkäufer die Möglichkeit, die Gewährleistung auszuschließen. Dies steht meistens im Verkaufstext eines Produktes. Somit ist der Kauf einer preisintensiven Kaffeemaschine bei Privatverkäufern (z. B. über Online-Portale wie eBay) eher kritisch zu sehen.

Garantie als Zusatzangebot von Händlerseite

Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie eines Produktes nicht gesetzlich festgelegt. Vielmehr handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Händlers. Zwar gilt die Garantie oftmals auch für selbstverschuldete Defekte, jedoch können Verkäufer über den Garantiezeitraum und -umfang selbst entscheiden. Somit bieten zwar viele Verkäufer eine Händlergarantie an, diese kann jedoch sehr unterschiedlich ausfallen. Besonders bei preisintensiven Anschaffungen wie einem Kaffeevollautomaten lohnt sich hier ein genauer Blick.

tradingtwins-Tipp: Mit Fachhändlern sind Sie auf der sicheren Seite!

„Ein Gebrauchtkauf kann gerade für Personen ohne jegliche Vorkenntnisse in Bezug auf Kaffeeautomaten oder andere Kaffeemaschinen wie Siebträgermaschinen schnell zu einem finanziellen Debakel werden. Versteckte Mängel machen sich häufig erst nach dem Kauf bemerkbar – meistens dann, wenn man auf eine verlässliche und reibungslose Funktion (etwa in der Gastronomie) angewiesen ist. Daher sollte man sich beim Gebrauchtkauf am besten von jemandem beraten lassen, der detaillierte technische Kenntnisse von Kaffeevollautomaten, Siebträgermaschinen etc. hat. Anstatt auf eigene Faust über z. B. Kleinanzeigen eine gebrauchte Maschine zu erwerben, sollten Sie sich besser direkt an einen seriösen Anbieter wenden, bei dem Sie neben der Gewährleistung auch noch eine Garantie für Ihr Gerät erhalten.“

Matthias

Matthias

tradingtwins Redaktion

Fazit: Neu- oder Gebrauchtkauf – Was eignet sich für Sie?

Die Frage, ob sich ein Gebraucht- oder Neukauf besser für Ihr Unternehmen eignet, ist pauschal nicht zu beantworten. Jeder Gewerbetreibende stellt unterschiedliche Ansprüche an eine Kaffeemaschine und hat andere Prioritäten. Sowohl Gebraucht- als auch Neukauf sind aber Optionen, über die man ernsthaft nachdenken sollte. Beim Neukauf erwerben Sie ein hochfunktionales Gerät, über das Sie frei verfügen können. Dank der Möglichkeit zur steuerlichen Absetzung lässt sich dabei bares Geld sparen. Wenn Ihnen die Anschaffungskosten zu hoch sind, empfehlen sich die Alternativen Miete oder Leasing.

Der Kauf eines gebrauchten Kaffeevollautomaten hingegen ist gerade auch für kleinere Unternehmen zu empfehlen, die hohe Anschaffungskosten vermeiden möchten. Wichtig ist dabei, dass Sie Ihre Anforderungen konkretisieren und sich mit den wichtigsten Fragen auseinandersetzen, die beim Gebrauchtkauf auftreten. Auch hier haben Sie die Möglichkeit zur steuerlichen Absetzung. Sowohl der Gebraucht- als auch der Neukauf bieten damit eigene Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt. Die breite Auswahl an Finanzierungs­optionen gewährleistet, dass jedes Unternehmen die für sich passende Kaffeemaschine finden kann.

Häufige Fragen


Der größte Vorteil besteht sicher darin, dass Sie gegenüber einem Neugerät einen größeren Teil der ursprünglichen Anschaffungskosten sparen können – manchmal bis zu 50 %. Somit ist der Erwerb eines gebrauchten Kaffeevollautomaten gerade auch für kleinere Unternehmen und Neugründungen interessant. Der Kauf eines gebrauchten Gerätes ist zudem nachhaltig und gut für die Umwelt, da – abgesehen von Ersatzteilen – keine weiteren Ressourcen verbraucht werden.


Zunächst sollten Sie die Produktbeschreibung des Verkäufers sorgfältig lesen. Wie wird der Zustand des Gerätes angegeben? Lediglich als „gebraucht“ oder vielleicht als „generalüberholt“ oder „refurbished? Die letzten beiden Begriffe bedeuten letztendlich das Gleiche, nämlich dass das Gerät sorgfältig instand gesetzt wurde, u. a. durch den Austausch von Verschleißteilen. Sind Produktbilder abgebildet, können Sie sich zudem einen ersten optischen Eindruck vom Gerät verschaffen. Fehlen diese, sollten Sie stutzig werden.

Vor einem Kauf ist es ratsam, das Gerät persönlich in Augenschein zu nehmen, auch um Fragen stellen zu können. Vor Abschluss des Geschäfts sollten Sie die Möglichkeit haben, den Kaffeevollautomaten selbst zu testen. Bereiten Sie hierzu u. a. Kaffee und Milchschaumgetränke zu. Lassen Sie auch die Reinigungsprogramme durchlaufen. Fallen Ihnen hierbei Dinge auf, die auf eine baldig nötige Reparatur oder eine eingeschränkte Funktionalität hinweisen?


Ob es eine Garantie für Ihren gebrauchten Kaffeevollautomaten gibt, hängt vom Anbieter ab, denn eine Garantie ist keine gesetzlich verpflichtende Leistung. Anders sieht es bei der Gewährleistung aus. Diese beträgt bei gebrauchten Geräten 12 Monate, d. h. besteht bereits beim Kauf ein Mangel, der sich erst nachträglich zeigt, können Sie innerhalb dieses Zeitraums den Kaffeevollautomaten reklamieren oder ersetzen lassen.


Für den Gebrauchtkauf eignen sich gerade Geräte hochwertiger Hersteller, z. B. Jura, WMF, Nivona, Melitta, Miele oder Siemens. Bei Geräten dieser Hersteller profitieren Sie u. a. von einer hohen Funktionalität und einer vergleichsweise langen Lebensdauer. Gerade bei Jura, Melitta oder WMF kann es auch ein älteres Modell sein, da die Geräte sich durch eine hohe Zuverlässigkeit auszeichnen. Je nach Hersteller können die Ersatzteile aber recht teuer sein, gerade wenn die Elektronik versagt.


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