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Muss der Arbeitgeber eine Kaffeemaschine stellen? – Alle Infos

Bin ich als Arbeitgeber rechtlich verpflichtet, meinen Mitarbeitenden während der Arbeitszeit Getränke wie Kaffee zur Verfügung zu stellen? Wir klären auf und verraten, warum eine gute Kaffeemaschine im Betrieb in jedem Fall sinnvoll ist – und warum der Weg zur richtigen Kaffeemaschine kein schwieriger sein muss.

Für Eilige

Muss der Arbeitgeber eine Kaffeemaschine stellen?

Ob klassisch schwarz oder mit Milch und Zucker, ob Cappuccino oder Espresso – Kaffee gehört zu den liebsten Getränken der Deutschen. Der Tchibo Kaffeereport 2023 enthüllt, dass Kaffeetrinker eher auf Urlaub, das Smartphone oder das Auto verzichten können als auf das koffeinhaltige Heißgetränk! Einen hohen Stellenwert nimmt Kaffee damit auch in deutschen Unternehmen ein. Für Arbeitgeber stellt sich die Frage, ob sie ihren Mitarbeitenden Getränke wie Kaffee und damit auch eine Kaffeemaschine in der Firma zur Verfügung stellen müssen. Wir klären auf und verraten, warum die Anschaffung einer Kaffeemaschine in jedem Fall sinnvoll ist.

Frau bedient Kaffeevollautomat im Büro

Muss ich als Arbeitgeber eine Kaffeemaschine stellen?

Die kurze Antwort lautet: Nein. Wenn wir uns dieser Frage etwas ausführlicher widmen, ist zunächst festzuhalten, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden alle erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen müssen, das heißt alles, was zur Ausführung einer Arbeit notwendig ist. Im Gegensatz z. B. zu technischem Equipment wie Computer oder Telefonen zählen Getränke nicht dazu.

Während es für Trinkwasser Ausnahmeregelungen wie Hitzearbeit gibt, muss der Arbeitgeber allenfalls Getränke – und dabei z. B. eine Kaffeemaschine – bereitstellen, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten ist. Auch wenn es im Unternehmen bereits eine Kaffeemaschine gibt, kann der Arbeitgeber darüber entscheiden, ob diese weiter benutzt werden darf, und diese ggf. entfernen. Besteht ein Betriebsrat im Unternehmen, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht.

Fazit

Zusammengefasst bedeutet dies, dass für Arbeitnehmer kein rechtlicher Anspruch auf die Bereitstellung von Kaffee bzw. einer Kaffeemaschine besteht. Der Arbeitgeber kann selbst darüber entscheiden, ob er seinen Mitarbeitenden die Möglichkeit geben will, sich während der Arbeit mit Kaffee zu versorgen.

Ist eine private Kaffeemaschine am Arbeitsplatz erlaubt?

Ist es ein gangbarer Weg für Arbeitgeber, wenn die Mitarbeitenden stattdessen ihre privaten Kaffeemaschinen am Arbeitsplatz nutzen? Aus unserer Sicht sollte so eine Lösung vermieden werden, denn diese birgt insbesondere für den Arbeitgeber einige Risiken.

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch, private Elektrogeräte mit an den Arbeitsplatz zu bringen. Ein generelles Verbot des Arbeitgebers, dass seine Mitarbeitenden private Elektrogeräte am Arbeitsplatz verwenden, ist aber aus arbeitsrechtlicher Sicht ebenfalls nicht zulässig. Die Verwendung sollte daher persönlich abgeklärt werden: Mitarbeitende sollten auf Ihren Arbeitgeber zugehen und sich die Nutzung z. B. einer Kaffeemaschine ausdrücklich genehmigen lassen.

Für den Arbeitgeber ergeben sich mit einer Erlaubnis einige Pflichten: Da er für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Angestellten verantwortlich ist, muss er sicherstellen, dass von der Nutzung der Kaffeemaschine keine Gefahr ausgeht. Immerhin zählen private Elektrogeräte wie Kaffeemaschinen und Wasserkocher zu den größten Brandgefahren am Arbeitsplatz – vor allem die Geräte, von denen der Arbeitgeber keine Kenntnis hat.

Prüfung auf Betriebssicherheit

Im Unternehmen dürfen nur betriebssichere Geräte verwendet werden. Entsprechend muss vor der ersten Inbetriebnahme ein Elektrogerät nach § 14 BetrSichV (Betriebssicherheits­verordnung) und der DGUV Vorschrift 3 von einer Fachkraft auf Betriebssicherheit geprüft werden. Bei Kaffeemaschinen beispielsweise ist darauf zu achten, dass diese für den Dauerbetrieb geeignet sind. Rechtliche Vorschriften sehen zudem vor, dass die Elektrogeräte in regelmäßigen Zeitabständen erneut überprüft werden. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, begeht er eine Ordnungswidrigkeit – und wenn durch das Unterlassen z. B. das Leben und die Gesundheit anderer gefährdet werden, sogar eine Straftat.

Der Arbeitgeber kann aber verlangen, dass der Arbeitnehmer für die Kosten aufkommt, die bei der Überprüfung anfallen, oder dass dieser sich selbst darum kümmert, dass das Gerät von einer Fachkraft überprüft wird. Unternehmen sind ferner dazu berechtigt, vom jeweiligen Mitarbeitenden eine Pauschale für den genutzten Strom zu verlangen bzw. ihn vom Arbeitsentgelt abzuziehen. Um die geschilderten Schwierigkeiten zu vermeiden, gilt: besser direkt selbst eine gute Kaffeemaschine anschaffen!

Warum die Anschaffung einer Kaffeemaschine sinnvoll ist

Auch wenn für den Arbeitgeber in rechtlicher Hinsicht keine Notwendigkeit besteht, seinen Mitarbeitenden eine Kaffeemaschine zu stellen, sollte aus unserer Sicht eine Anschaffung ins Auge gefasst werden. Arbeitgeber umgehen so nicht nur das Problem, dass private Geräte zum Einsatz kommen und dadurch ggf. die Brandgefahr gesteigert wird, eine Kaffeemaschine im Büro bzw. Betrieb bietet eine Reihe von Vorteilen:

Wertschätzung zeigen

Für den Arbeitgeber ist die Anschaffung einer professionellen Kaffeemaschine (z. B. ein Kaffeevollautomat) eine Möglichkeit, seinen Mitarbeitenden seine Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen und ihre Leistungen zu honorieren. Dies wird auf Seite der Mitarbeitenden nicht unbemerkt bleiben.

Mitarbeitende im Arbeitsalltag unterstützen

Kaffee bzw. Koffein hat einige positive Effekte, von denen man bei der Arbeit profitieren kann. Unter anderem erhöht Kaffee den Antrieb, die Stimmung sowie das Konzentrations­vermögen und verbessert das Langzeitgedächtnis. Mit Kaffee können Mitarbeitende also besser arbeiten und davon profitieren wiederum Arbeitgeber.

Beziehungen im Unternehmen stärken

Eine Kaffeemaschine im Büro kann zum beliebten Treffpunkt Ihrer Mitarbeitenden werden. Die Zeit, die in der Kaffeepause mit einem kollegialen Gespräch verbracht wird, sollten Arbeitgeber nicht als verloren ansehen. Stattdessen werden durch den Austausch soziale Beziehungen im Unternehmen verbessert, der (Team-)Zusammenhalt gestärkt und die Arbeitsmoral bzw. -motivation gesteigert. So trägt guter Kaffee positiv zum Betriebsklima bei und das zahlt sich langfristig aus.

Anschaffung einer Kaffeemaschine – Was zu beachten ist

Sie haben die Entscheidung getroffen, eine Kaffeemaschine für Ihr Unternehmen anzuschaffen, wissen aber noch nicht, welche Art und welches Modell für Sie passend ist? Wir geben Ihnen anhand der folgenden Punkte einige Hilfestellungen bei der Auswahl mit auf den Weg:

Passende Kaffeemaschinen-Art auswählen

Fragen Sie Ihre Mitarbeitenden, welche Getränkeauswahl sie sich wünschen. Vielleicht ist ihnen ja vor allem an gut schmeckendem Filterkaffee gelegen. Dann reichen eine professionelle Filterkaffeemaschine oder ein Mengenbrüher zur Zubereitung und zur Vorhaltung großer Mengen. Vielleicht wünschen sich Ihre Mitarbeitende aber auch Getränke wie Milchkaffee, Espresso, Latte Macchiato oder Cappuccino. Dann sollten Sie sich für einen Kaffeevollautomaten oder eine Siebträgermaschine entscheiden. Gerade Vollautomaten bieten je nach Modell mit über 30 unterschiedlichen Getränken eine große Vielfalt.

Kaffeemaschine mit passender Leistung auswählen

Nicht jede Kaffeemaschine hält den Anforderungen stand, die in einem betrieblichen Umfeld an sie gestellt werden. Statt zu einem Gerät für den Privatgebrauch sollten Sie immer zu einem professionellen Gerät greifen, das für den Dauereinsatz konzipiert ist und über eine angemessene Tassenleistung verfügt. Diese gibt an, auf wie viele Tassen Kaffee pro Tag die Maschine ausgelegt ist. Eine Beanspruchung über Gebühr wird hier schnell dazu führen, dass ihre Maschine verschleißt und kaputt geht, was Folgekosten nach sich zieht.

Bedienung und Ausstattung

Damit jeder Kaffeetrinker auf seine Kosten kommt, sollte Ihre Kaffeemaschine möglichst einfach zu bedienen sein. Ideal fürs Büro sind Kaffeevollautomaten, denn zur Zubereitung eines Heißgetränks genügt i. d. R. ein einzelner Knopfdruck. Auch sollten Sie ein Gerät mit technischer Ausstattung wählen, das Ihre Anforderungen bestmöglich erfüllt. Wollen Sie unterschiedliche Getränke anbieten und benötigen dafür ggf. mehrere Bohnenbehälter? Soll das Gerät über einen Wassertank oder einen Festwasseranschluss verfügen? Sind ein Milchsystem für die Zubereitung von Milchschaum oder intelligente Reinigungsprogramme, die Ihnen bei der täglichen Pflege Ihrer Kaffeemaschine viel Arbeit abnehmen, gewünscht?

Finanzierung

Der Kauf einer Kaffeemaschine kann schnell mit hohen Kosten einhergehen. Kaffeemaschinen lassen sich jedoch häufig auch mieten oder leasen. Der Vorteil: Anstatt eines hohen einmaligen Betrages bezahlen Sie monatliche Raten und können so die Anschaffungskosten besser auf einen längeren Zeitraum verteilen. Die Anschaffungskosten bei Kauf, Miete und Leasing lassen sich übrigens von der Steuer absetzen.

tradingtwins-Lesetipp

Kaffeemaschinen fürs Büro

In unserem Ratgeberartikel haben wir weitere wertvolle Hinweise für die Anschaffung von Kaffeemaschinen für Sie festgehalten.

Kaffeemaschinen fürs Büro

Passende Kaffeemaschine finden

Die richtige Kaffeemaschine auszuwählen, ist nicht einfach. Sie müssen sich mit Modellen auseinandersetzen, für Sie infrage kommende Anbieter identifizieren und deren Angebote miteinander vergleichen. Das kostet Zeit und bindet Kapazitäten. Eine von mehreren möglichen Lösungen, den Weg zur passenden Kaffeemaschine abzukürzen, ist der kostenlose Angebotsvergleich von tradingtwins:

Angebote vergleichen mit tradingtwins

Bei unserem kostenlosen Angebotsvergleich beantworten Sie uns einige wenige Fragen zu Ihrem Bedarf und Ihren Anforderungen. Auf der Grundlage Ihrer Antworten wählen wir für Sie passende Anbieter aus und bringen Sie mit diesen in Kontakt. So erhalten Sie vergleichbare Angebote und können das für Sie beste auswählen. So ist der Weg zur richtigen Kaffeemaschine am Ende doch einfacher als gedacht. Alternativ raten wir dazu, mit Anbietern, die für Sie infrage kommen, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen und eine ausführliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

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Häufige Fragen


Nein. Arbeitgeber sind rechtlich nicht verpflichtet, ihren Angestellten Getränke zur Verfügung zu stellen, dies beinhaltet auch die Anschaffung einer Kaffeemaschine. Getränke bzw. eine Kaffeemaschine müssen lediglich dann gestellt werden, wenn dies entsprechend im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten ist. Entsprechend kann der Arbeitgeber auch eine bereits im Betrieb vorhandene Kaffeemaschine wieder entfernen.


Die Verwendung privater Elektrogeräte im Betrieb bedarf der Einwilligung des Arbeitgebers. Dann hat der Arbeitgeber aber auch dafür zu sorgen, dass die verwendeten Geräte wiederholt von einer Elektrofachkraft auf Betriebssicherheit geprüft werden. Immerhin stellen Küchengeräte wie Kaffeemaschinen eine große Brandgefahr dar.


Arbeitgeber können beispielsweise ihren Mitarbeitenden gegenüber ihre Wertschätzung ausdrücken, indem sie eine hochwertige Kaffeemaschine zur Verfügung stellen. Zudem hat Kaffee positive Effekte auf die Arbeit, u. a. Erhöhung des Langzeit­gedächtnisses. Auch kann eine Kaffeemaschine das Betriebsklima verbessern. Bei der Anschaffung einer Kaffeemaschine sind einige Aspekte zu beachten – einen einfachen Weg stellt dabei der kostenlose Angebotsvergleich von tradingtwins dar.


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